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   LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19 EK AS   

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LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 7/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23892)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.07.2020 - L 6 SF 7/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23892)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. Juli 2020 - L 6 SF 7/19 EK AS (https://dejure.org/2020,23892)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 1/19 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Beigeladener im

    Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten soll aber auch dann vorliegen, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände ein Beteiligter die Verzögerungsrüge zu einem sehr späten Zeitpunkt nur noch deshalb einlegt, um künftig entschädigt zu werden (vgl BGH Urteil vom 26.11.2020, aaO; Hessisches LSG Urteil vom 8.7.2020 - L 6 SF 7/19 EK AS - juris RdNr 27) .
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 8/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 6/19 EK AS, L 6 SF 7/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.

    Zudem stellt sich das Verhalten des Klägers im hiesigen Ausgangsverfahren als Ausprägung eines Musters dar, das sich in ganz ähnlicher Weise auch in den Ausgangsverfahren zu den parallel erhobenen Entschädigungsklagen L 6 SF 7/19 und L 6 SF 9/19 finden lässt: Auch dort hat der Kläger das jeweilige Verfahren über lange Zeit selbst nicht betrieben, vielmehr die jeweilige Klage und die jeweilige Berufung nicht oder erkennbar unzureichend begründet und weiteren Vortrag angekündigt, dann aber nicht gehalten, gerichtliche Anfragen trotz Erinnerung hieran unbeantwortet gelassen und erst auf die Ankündigung einer beabsichtigten Entscheidung durch Gerichtsbescheid mit einer Verzögerungsrüge reagiert - auch dort verbunden mit einem Antrag auf Akteneinsicht, wobei er die bewilligte Möglichkeit zur Akteneinsicht ebenfalls nicht wahrgenommen hat.

  • BSG, 17.12.2020 - B 10 ÜG 2/19 R

    Kann die Vermutung eines Nichtvermögensnachteils im Sinne des § 198 Absatz 2 Satz

    Ein rechtsmissbräuchliches Verhalten soll aber auch dann vorliegen, wenn nach Würdigung der Gesamtumstände ein Beteiligter die Verzögerungsrüge zu einem sehr späten Zeitpunkt nur noch deshalb einlegt, um künftig entschädigt zu werden (vgl BGH Urteil vom 26.11.2020, aaO; Hessisches LSG Urteil vom 8.7.2020 - L 6 SF 7/19 EK AS - juris RdNr 27) .
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 9/19
    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 6/19 EK AS, L 6 SF 7/19 EK AS und L 6 SF 8/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.

    Zudem stellt sich das Verhalten des Klägers im hiesigen Ausgangsverfahren als Ausprägung eines Musters dar, das sich in ganz ähnlicher Weise auch in den Ausgangsverfahren zu den parallel erhobenen Entschädigungsklagen L 6 SF 7/19 und L 6 SF 8/19 finden lässt: Auch dort hat der Kläger das jeweilige Verfahren über lange Zeit selbst nicht betrieben, vielmehr die jeweilige Klage und die jeweilige Berufung nicht oder erkennbar unzureichend begründet und weiteren Vortrag angekündigt, dann aber nicht gehalten, gerichtliche Anfragen trotz Erinnerung hieran unbeantwortet gelassen und erst auf die Ankündigung einer beabsichtigten Entscheidung durch Gerichtsbescheid mit einer Verzögerungsrüge reagiert - auch dort verbunden mit einem Antrag auf Akteneinsicht, wobei er die bewilligte Möglichkeit zur Akteneinsicht ebenfalls nicht wahrgenommen hat.

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verahrens

    Zum weiteren Vorbringen der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten - auch zu den Parallelverfahren L 6 SF 7/19 EK AS, L 6 SF 8/19 EK AS und L 6 SF 9/19 EK AS - sowie der beigezogenen Akten, insbesondere der Ausgangsverfahren, verwiesen.
  • LSG Hessen, 18.05.2022 - L 6 SF 36/21

    Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Ein Anspruch auf Entschädigung in Geld scheitert auch nicht etwa am Fehlen einer Verzögerungsrüge im Sinne von § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG in Verbindung mit § 202 Satz 2 SGG (vgl. zur Verzögerungsrüge für viele BSG, Urteil vom 27. Juni 2013 - B 10 ÜG 9/13 B -, juris; Hessisches LSG - erkennender Senat -, Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 6/19 EK AS -, juris, Rn. 29 und Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 7/19 EK AS -, juris, Rn. 26 ff.).
  • LSG Hamburg, 20.10.2021 - L 2 SF 52/20

    Bestimmung der Höhe des Entschädigungsanspruchs des Verfahrensbeteiligten wegen

    Dann ist davon auszugehen, dass er sein Verhalten an dem Ziel orientiert, eine möglichst hohe Entschädigungssumme zu erhalten (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. April 2017 - L 15 SF 18/16 EK AS, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. Juli 2020 - L 6 SF 7/19 EK AS, juris).
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