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   LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05   

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https://dejure.org/2008,17321
LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05 (https://dejure.org/2008,17321)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.08.2008 - L 7 AL 138/05 (https://dejure.org/2008,17321)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. August 2008 - L 7 AL 138/05 (https://dejure.org/2008,17321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 147a Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 3, § 117 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB
    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand - sozial gerechtfertigte Kündigung - Scheingeschäft - einvernehmliche Beendigung - Sozialplan

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerkündigung als Scheingeschäft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei Arbeitnehmerkündigung als Scheingeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 14/06 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05
    Nach der Rspr des BSG ist der Befreiungstatbestand einer sozial gerechtfertigten Kündigung nicht erfüllt, wenn in einer ausgesprochenen Kündigung lediglich ein Scheingeschäft i.S.d. § 117 BGB zu sehen ist, das eine eigentlich einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur verdecken soll (BSG, 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R mwN).

    Ist eine solche Aufhebungsvereinbarung getroffen, ist der Befreiungstatbestand selbst dann nicht anzunehmen, wenn anstelle der getroffenen Vereinbarung eine Kündigung sozial gerechtfertigt wäre (zuletzt: BSG, 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R und zu § 128 AFG: 13.7.2006 - B 7a AL 32/05 R jeweils mwN; a.A. Rolfs in Gagel, SGB III, Stand: X/2008, § 147a Rn. 160 f. mwN).

  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 78/03 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05
    Der Senat hat die Revision nach § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG zugelassen, obwohl die Annahme einer Aufhebungsvereinbarung eine grundsätzlich nicht mit der Revision angreifbare Tatsachenfeststellung darstellt (BSG, 2.9.2004 - B 7 AL 78/03 R mwN).
  • BAG, 16.04.2002 - 1 AZR 368/01

    Sozialplanabfindung nach Eigenkündigung

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05
    Schließlich hätte die Klägerin einer Betriebsregelung nicht zustimmen müssen, in der nur den älteren Arbeitnehmern eine Garantieleistung auch bei Ablehnung der Beschäftigungsalternative angeboten wird (zur Unzulässigkeit einer solchen Abrede im Sozialplan: Koch in Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 12. Aufl., § 244 Rn. 54; BAG, 16.4.2002 - 1 AZR 368/01).
  • BSG, 13.07.2006 - B 7a AL 32/05 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Beschäftigungszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05
    Ist eine solche Aufhebungsvereinbarung getroffen, ist der Befreiungstatbestand selbst dann nicht anzunehmen, wenn anstelle der getroffenen Vereinbarung eine Kündigung sozial gerechtfertigt wäre (zuletzt: BSG, 10.5.2007 - B 7a AL 14/06 R und zu § 128 AFG: 13.7.2006 - B 7a AL 32/05 R jeweils mwN; a.A. Rolfs in Gagel, SGB III, Stand: X/2008, § 147a Rn. 160 f. mwN).
  • BSG - B 11 AL 2/09 R (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Bundesagentur für Arbeit

    Auszug aus LSG Hessen, 08.08.2008 - L 7 AL 138/05
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 11 AL 2/09 R, erledigt: 26.02.2010, rechtskräftig da Zurücknahme.
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