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   LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20 B ER   

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https://dejure.org/2020,26480
LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20 B ER (https://dejure.org/2020,26480)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08.09.2020 - L 7 AS 25/20 B ER (https://dejure.org/2020,26480)
LSG Hessen, Entscheidung vom 08. September 2020 - L 7 AS 25/20 B ER (https://dejure.org/2020,26480)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Vorliegend ist der Anspruch auf Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG betroffen, dessen Beeinträchtigung nachträglich bei einem erfolgreichen Abschluss des Hauptsacheverfahrens nicht mehr ausgeglichen werden kann, weil der elementare Lebensbedarf eines Menschen grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden kann, in dem er besteht (vgl. BVerfGE 125, 175, 225).

    Dieser rein wirtschaftliche Aspekt muss hinter der drohenden endgültigen Grundrechtsverletzung (vgl. erneut BVerfGE 125, 175, 225) zurückstehen.

  • LSG Hessen, 12.10.2018 - L 9 AS 462/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Auch sonst ist für einen in erster Instanz unterlegenen Leistungsträger kein einfacherer Weg der Rechtsverteidigung ersichtlich (eingehend dazu Hess. LSG, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - L 9 AS 462/18 B ER).

    Von der Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs ist das Sozialgericht im Ergebnis zutreffend auf der Grundlage einer Folgenabwägung ausgegangen (ebenso bereits Hess. LSG, Beschluss vom 12. Oktober 2018 - L 9 AS 462/18 B ER).

  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Ist das nicht der Fall, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (siehe zum Ganzen BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 932/20 m.w.N.).

    Denn in solchen Fällen ist der Schutzbereich von Art. 6 GG eröffnet (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Juli 2020 - 1 BvR 932/20), der für jedermann ein vorbehaltlos gewährtes Grundrecht enthält.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Vielmehr können ausländische Staatsangehörige grundsätzlich darauf verwiesen werden, das Grundrecht durch ein Zusammenleben im Herkunftsland zu verwirklichen (vgl. v. Coelln in Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 6 Rn. 24 mit Hinweis auf BVerfGE 76, 1, 46 ff.; 80, 81, 92).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Vielmehr können ausländische Staatsangehörige grundsätzlich darauf verwiesen werden, das Grundrecht durch ein Zusammenleben im Herkunftsland zu verwirklichen (vgl. v. Coelln in Sachs, Grundgesetz, 8. Aufl. 2018, Art. 6 Rn. 24 mit Hinweis auf BVerfGE 76, 1, 46 ff.; 80, 81, 92).
  • BVerfG, 04.10.2019 - 1 BvR 1710/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gerichtet gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Nachdem das BVerfG durch den von der Antragstellerin zu Recht zitierten Beschluss vom 4. Oktober 2019 (Az. 1 BvR 1710/18) ausdrücklich herausgestellt habe, dass die vorgenannte Rechtsauffassung in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte und der Literatur umstritten ist, habe das Gericht im vorliegenden Fall im Rahmen einer Folgenabwägung zu entscheiden.
  • LSG Hessen, 22.06.2011 - L 7 AS 700/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung - Nichterscheinen zu einem

    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Bei der demnach in derartigen Fällen entscheidungserheblich anzustellenden Folgenabwägung überwiegen die Interessen der Antragstellerin am rechtzeitigen Erhalt existenzsichernder Leistungen gegenüber dem Interesse des Antragsgegners an der Vermeidung einer Überzahlung, die möglicherweise nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren nicht mit Erfolg zurückgefordert werden könnte (Senatsbeschluss vom 22. Juni 2011 - L 7 AS 700/10 B ER, info also 2012, 174 ff.).
  • LSG Hessen, 20.04.2020 - L 7 AS 114/20
    Auszug aus LSG Hessen, 08.09.2020 - L 7 AS 25/20
    Gleichwohl ist der Senat in der Vergangenheit in mehreren Entscheidungen davon ausgegangen, die Rechtslage bereits im Eilverfahren endgültig und abschließend beurteilen zu können (zuletzt Beschluss vom 20. April 2020 - L 7 AS 114/20 B ER).
  • LSG Hessen, 11.04.2024 - L 7 AS 131/24

    SGB II

    (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 8. September 2020 - L 7 AS 25/20 B ER -, juris).
  • LSG Hessen, 24.05.2023 - L 7 AS 26/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Senat ist der Auffassung, dass er die in diesem Fall notwendigen Informationen zur Beurteilung der verfassungsrechtlichen Fragen erlangen konnte, so dass eine Entscheidung auf das Nichtvorliegen eines Anordnungsanspruchs gestützt werden konnte und die Entscheidung nicht auf eine Folgenabwägung gestützt werden musste (siehe dazu Beschluss des Senats vom 8. September 2020 (L 7 AS 25/20 B ER, Juris, für den Fall, dass eine hinreichende Aufklärung des Sachverhalts im einsteiligen Rechtsschutzverfahren nicht erfolgen kann).
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