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   LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81   

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https://dejure.org/1985,3235
LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81 (https://dejure.org/1985,3235)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.07.1985 - L 2 J 719/81 (https://dejure.org/1985,3235)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 1985 - L 2 J 719/81 (https://dejure.org/1985,3235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung; Ernennung; Richter; Landesregierung; Ehrenamtlich; Vorschlaglisten; Bedarf; Einzelvorschläge; Verbände; Nichtigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Dies ist aber nur dann gegeben, wenn die staatliche Gerichtsbarkeit nicht nur auf staatlichen Gesetzen beruht und der Erfüllung staatlicher Aufgaben dient, sie "muß auch personell vom Staat entscheidend bestimmt sein" (BVerfGE 26, S. 186 ff; 27, S. 312 ff.).
  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.12.1969 (BVerfGE 27, 312), die lediglich zu § 14 Abs. 3 SGG - Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Kammern für Angelegenheiten des Kassenarztrechts - ergangen ist, ergibt sich m.E. nichts anderes.
  • BGH, 10.06.1980 - 5 StR 464/79

    Verfahrensrüge wegen unzureichender Zeit zur Überprüfung der Besetzung des

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Ein solches Verfahren aber kann nur zur Nichtigkeit ihrer Ernennung führen (vgl. Rohwer-Kahlmann, Kommentar zum SGG, Stand 26. Lieferung, Anm. 3 zu § 13; Lattreuter, Der Sozialrichter in Fortbildung und Praxis, Heft 65, S. 50; BGH, Urteil vom 21. September 1984 in NJW 1984, S. 2839 und vom 10. Juni 1980 in NJW 1980, S. 2364).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84

    Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Ein solches Verfahren aber kann nur zur Nichtigkeit ihrer Ernennung führen (vgl. Rohwer-Kahlmann, Kommentar zum SGG, Stand 26. Lieferung, Anm. 3 zu § 13; Lattreuter, Der Sozialrichter in Fortbildung und Praxis, Heft 65, S. 50; BGH, Urteil vom 21. September 1984 in NJW 1984, S. 2839 und vom 10. Juni 1980 in NJW 1980, S. 2364).
  • LSG Hessen, 15.05.1985 - L 1 J 862/83

    Erwerbsunfähigkeitsrente - versicherungsrechtliche Voraussetzungen -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Da in den Abschnitt des Urteilsverfahrens, bei dem die ehrenamtlichen Richter ausschließlich mitwirken, nämlich die Beschlußfassung über das Urteil selbst, noch nicht eingetreten war, hat der Senat die dem Urteil vorausgehende Entscheidung in der Besetzung mit den drei Berufsrichtern ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter zu treffen (so auch der Beschluß des 1. Senats des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Mai 1985 - L 1 J 862/83 -).
  • BGH, 14.10.1975 - 1 StR 108/75

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Wahl der Schöffen -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    Es handelt sich dabei nicht mehr nur um einen bloßen Verfahrensverstoß innerhalb des Auswahl Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 21.9.1975 in NJW 1976, S. 432/433), sondern um die Nichtbeachtung dieses Verfahrens schlechthin, die wegen der Verletzung der staatlichen Ordnung und des den Streitbeteiligten zustehenden Anspruchs auf den gesetzlichen Richter nicht toleriert werden kann.
  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.07.1985 - L 2 J 719/81
    In diesen Fällen wirken die ehrenamtlichen Richter nicht mit (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 21. April 1955 - GS 1/55 - in BSGE 1 S. 1 ff.; Meyer-Ladewig, SGG, 2. Aufl. Anm. 2 zu § 33; Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl. 38. Nachtrag, Anm. 1 d zu § 142 SGG).
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