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   LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00   

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https://dejure.org/2000,6030
LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00 (https://dejure.org/2000,6030)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.08.2000 - L 6 AL 166/00 (https://dejure.org/2000,6030)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. August 2000 - L 6 AL 166/00 (https://dejure.org/2000,6030)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 Nr 1 SGB 3, § 49 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 144 Abs 1 Nr 3 SGB 3, § 34 SGB 10
    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme - Angemessenheit - Schriftform des Angebotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sperrung der Auszahlung von Arbeitslosengeld aufgrund einer Verweigerung der Teilnahme an einer Trainingsmaßnahme oder einer Maßnahme zur beruflichen Ausbildung oder Weiterbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme - Angemessenheit - Schriftform des Angebotes

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Marburg, 16.12.1999 - S 5 AL 403/99
    Auszug aus LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00
    Das Gericht hat die Akte des Sozialgerichts Marburg mit dem Az. S 5 AL 403/99 und die Verwaltungsakte der Beklagten zum Verfahren bei gezogen.
  • SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung -

    Eine Bildungsmaßnahme, die keine zusätzliche Befähigung vermittelt, ist jedoch unzumutbar und darf abgelehnt werde (LSG Hessen, U.v. 9.8.2000 - L 6 AL 166/00 - BeckRS 2008, 55147).
  • LSG Hessen, 09.03.2005 - L 6 AL 216/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme

    Die Maßnahme muss geeignet und angemessen sein, die Eingliederungsaussichten des Arbeitslosen merkbar zu verbessern (vgl. HLSG 9.8.2000 - L 6 AL 166/00; unklar a.M. LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01).

    Dabei genügt nach Auffassung des erkennenden Senates nicht eine irgendwie geartete geringfügige Erleichterung oder Verbesserung der Vermittlungsaussichten, sondern diese muss eine merkbare Verbesserung bedeuten (vgl. Urteil des erkennenden Senates 9.8.2000 - L 6 AL 166/00 = info also 2001, 209, soweit das LSG Rheinland-Pfalz 25.4.2002 - L 1 AL 50/01 = juris KSRE059091305 - eine Gegenposition einzunehmen meint, verkennt es die Bedeutung).

  • LSG Hessen, 23.04.2003 - L 6/10 AL 1404/01

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

    So hat der erkennende Senat mit Urteil vom 9. August 2000 (L 6 AL 166/00) eine viertägige Maßnahme zum Schreiben von Bewerbungen bei einem Arbeitslosen, der 6 Monate vorher die Meisterprüfung abgelegt hat, als nicht mehr angemessen angesehen.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.06.2010 - L 3 AL 4/09

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Abbruch einer beruflicher Eingliederungsmaßnahme -

    Erforderlich ist danach eine Prognoseabschätzung, die den individuellen Qualifikationsstand des Arbeitslosen und die Dauer seiner Arbeitslosigkeit ebenso zu berücksichtigen hat wie die Arbeitsmarktentwicklung (Urteil vom 9. August 2000, L 6 AL 166/00 ).
  • SG Karlsruhe, 30.01.2020 - S 11 AL 3366/18

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Ablehnung einer beruflichen

    Erforderlich ist damit eine Prognoseabschätzung, die den individuellen Qualifikationsstand des Arbeitslosen und die Dauer seiner Arbeitslosigkeit ebenso zu berücksichtigen hat, wie die Arbeitsmarktentwicklung (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 09. August 2000 - L 6 AL 166/00 -, Rn. 18, nach juris).
  • SG Osnabrück, 10.11.2005 - S 6 AL 291/04
    Die Kammer lässt es zunächst dahinstehen, ob die Teilnahme der Klägerin der am 01. März 2004 beginnenden Trainingsmaßnahme in J. vorliegend schon deshalb als unzu-mutbar anzusehen (gewesen) ist, weil sie nach ihren Inhalten und ihrer konkreten Aus-gestaltung gar nicht geeignet gewesen ist, der Klägerin notwendige Kenntnisse und Fä-higkeiten zu vermitteln, um eine Vermittlung in Arbeit oder einen erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung erheblich zu erleichtern (vgl. Bundessozialge-richt BSG, Urteil vom 29. Januar 2003 - BL 11 AL 33/02 R sowie Hessisches Landesso-zialgericht (LSG), Urteil vom 09. August 2000 - L 6 AL 166/00 = info also 2001, S. 209 bis 212 sowie Urteil vom 23. April 2003 - L 6/10 AL 1404/01 = info also 2004, S. 160 bis 163).
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