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   LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10   

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https://dejure.org/2011,69071
LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 (https://dejure.org/2011,69071)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 (https://dejure.org/2011,69071)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. September 2011 - L 8 KR 65/10 (https://dejure.org/2011,69071)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung ambulanter,

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Dementsprechend könne ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Patienten oder dessen Kostenträger entstehen (so auch: BSG, Urteil vom 28.02.2007, Az. B 3 KR 17/06 R).

    Dementsprechend kann ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Patienten oder dessen Kostenträger entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2007, B 3 KR 17/06 R; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2009, III ZR 110/09).

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06; in diesem Sinne auch SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010, S 10 KR 175/09).

  • SG Hannover, 20.05.2010 - S 10 KR 175/09

    Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Ergänzend weist sie daraufhin, dass auch das Sozialgericht Hannover mit Urteil vom 20.05.2010 (S 10 KR 175/09) im gleichen Sinn entschieden habe.

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06; in diesem Sinne auch SG Hannover, Urteil vom 20.05.2010, S 10 KR 175/09).

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Der Anspruch sei gerichtet auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus (§ 108 SGB V), wenn die Aufnahme nach Prüfung durch das Krankenhaus erforderlich sei, weil das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- und nachstationäre oder ambulante Behandlung einschließlich häuslicher Krankenpflege erreicht werden könne (§ 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V; vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 1 KN 3/08 KR R).

    Dabei richte sich die Frage, ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren sei, nach medizinischen Erfordernissen (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 25.09.2007, Az. GS 1/06; BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 1 KN 3/08 KR R).

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Zur Differenzierung von teil- und vollstationärer Behandlung stelle das maßgebliche Kriterium die vorausschauende Planung der Krankenhausärzte im Sinne der Umsetzung eines konkreten Behandlungskonzeptes dar (Verweis auf sein Urteil vom 04.03.2004, B 3 KR 4/03).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Es bedarf keines Vorverfahrens und auch nicht der Einhaltung einer Klagefrist (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 30. Juni 2009, B 1 KR 24/08 R).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Dabei richte sich die Frage, ob einem Versicherten vollstationäre Krankenhausbehandlung zu gewähren sei, nach medizinischen Erfordernissen (BSG, Großer Senat, Beschluss vom 25.09.2007, Az. GS 1/06; BSG, Urteil vom 16.12.2008, Az. B 1 KN 3/08 KR R).
  • BGH, 12.11.2009 - III ZR 110/09

    Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte als Grundlage für die Vereinbarungen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2011 - L 8 KR 65/10
    Dementsprechend kann ein Vergütungsanspruch des Dritten nur gegen das Krankenhaus und nicht gegen den Patienten oder dessen Kostenträger entstehen (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2007, B 3 KR 17/06 R; Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.11.2009, III ZR 110/09).
  • LSG Hessen, 09.02.2017 - L 1 KR 381/15

    Stationäre Krankenhausbehandlung; Verlegungsabschlag; Verbringung; Verlegung;

    Ob eine Koronarangiographie (eine spezielle Form der Röntgenuntersuchung, bei der die Koronararterien abgebildet werden) im Rahmen der Verbringung erbracht werden kann, wird von der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet (bejahend: Hessisches LSG, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10, juris und SG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, juris; ausdrücklich offen gelassen: LSG Saarland, Urteile vom 22. August 2012, L 2 KR 118/09, juris, Rn. 30 und 18. Januar 2012, L 2 KR 45/09, juris, Rn. 28).

    Bei letzterer handelt es sich um eine Standardmaßnahme (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2013 - 13 LC 174/10

    Berücksichtigungsfähigkeit der Implantationen von Stents im Erlösbudget

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses vollständig integriert (vgl. Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris Rdnr. 26; grundlegend: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris Rdnr. 22).

    Das mithin zunächst verbleibende "Auseinanderlaufen" der skizzierten Kriterien ergab sich bei den von den Sozialgerichten bislang entschiedenen Fällen nicht, weil entweder im zweiten Krankenhaus eine ganz andere Erkrankung abgeklärt/behandelt worden ist, als diejenige, die zur Aufnahme des Patienten geführt hat (Herzinfarktverdacht bei stationärem Aufenthalt in orthopädischer Fachabteilung: BSG, Urt. v. 28.02.2007 - B 3 KR 17/06 R-, juris), oder aber primär diagnostische Maßnahmen in Rede standen ("Linkskatheteruntersuchung": Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris; ferner: SG Hannover, Urt. v. 20.05.2010 - S 10 KR 175/09 -, juris).

    In den von der Sozialgerichtsbarkeit entschiedenen Einzelfällen wird in diesem Zusammenhang etwa darauf abgehoben, ob beim eingeschalteten Krankenhaus ein eigenständiges Konzept für eine Behandlung entwickelt worden ist, die an eine vorangegangene abgeschlossene Behandlung anknüpft (Hess. LSG, Urt. v. 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 -, juris Rdnr. 26).

  • LSG Saarland, 22.08.2012 - L 2 KR 118/09

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übertragung der Gesamtverantwortung vom

    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 36/11
    Hierzu verweist sie auf eine Entscheidung des SG Hannover vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, und eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10.

    In einem solchen Fall scheidet der Patient aus den stationären Behandlungsabläufen und der Gesamtverantwortung des abgebenden Krankenhauses aus und wird in die stationären Abläufe des aufnehmenden Krankenhauses integriert (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06), dessen Ärzte über das weitere diagnostische und therapeutische Vorgehen entscheiden (SG Hannover, Urteil vom 20. Mai 2010, S 10 KR 175/09, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. September 2011, L 8 KR 65/10 unter Bezugnahme auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Februar 2007, B 3 KR 17/06).

  • LSG Saarland, 18.01.2012 - L 2 KR 45/09

    Krankenversicherung - Vergütung einer Krankenhausbehandlung - vom Krankenhaus

    Verbringt der Patient dabei einen Tag und eine Nacht im Krankenhaus, handelt es sich um eine stationäre Behandlung, weil damit die vollständige Eingliederung des Patienten in den Krankenhausbetrieb augenfällig ist (BSG, aaO Rdnrn. 16, 18; anderer Auffassung offenbar SG Hannover, wonach es über Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen hinaus eines eigenständigen Konzeptes für eine selbstständige Behandlung des Versicherten, die an die vorangegangene, abgeschlossene Behandlung anknüpfe, bedürfe - Urteil vom 08.12.2010 - S 44 KR 474/08 - Seite 6; Hessisches LSG, Urteil vom 09.09.2011 - L 8 KR 65/10 - Seite 10).
  • VG Düsseldorf, 21.06.2013 - 13 K 5565/12

    Genehmigung einer krankenhausrechtlichen Schiedsstellenvereinbarung in Bezug auf

    Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Juni 2001 - 11 LB 1374/01 -, juris, Rdn. 52; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. September 2011 - L 8 KR 65/10 -, juris, Rdn. 25 f.
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