Rechtsprechung
   LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,32178
LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16 (https://dejure.org/2020,32178)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.09.2020 - L 6 P 24/16 (https://dejure.org/2020,32178)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. September 2020 - L 6 P 24/16 (https://dejure.org/2020,32178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,32178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Daher könne nur eine bezifferte Geldforderung abgetreten werden und kein noch nicht festgestellter Kostenerstattungsanspruch (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R -).

    Im Ausgangspunkt erscheint dabei mit dem Sozialgericht bereits zweifelhaft, ob die Abtretungserklärung hinreichend bestimmt ist, setzt dies doch voraus, dass die betreffende Forderung und ihr Rechtsgrund so genau bezeichnet sind, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung sein soll (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91 -, BSGE 70, 186, 192; BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R -, BSGE 115, 247, Rn. 16).

    Die damit für das Sozialrechtsverhältnis geltende Beschränkung der Abtretung schließt die Geltendmachung eines - wie hier - noch nicht festgestellten Kostenerstattungsanspruchs durch den Abtretungsempfänger - hier den Kläger - aus (vgl. BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R -, BSGE 115, 247, Rn. 16).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Anders als nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs trete der Abtretungsempfänger nicht in die gesamte Rechtsstellung des Abtretenden aus dem Sozialrechtsverhältnis ein, sondern dem Abtretungsempfänger werde wegen des besonderen Schutzbedürfnisses des Sozialleistungsberechtigten aus dem Gesamtkomplex der das Sozialrechtsverhältnis prägenden Rechtsbeziehungen nur ein auf die Auszahlung begrenzter Anspruch übertragen, ohne dass sich der Inhalt des zugrunde liegenden Rechts verändere (Hinweis auf BSG, Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 6/11 R -).

    Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Sozialleistungsberechtigten und ihrer Einbindung in spezifische Mitwirkungslasten (§§ 60 ff. SGB I) Rechnung zu tragen, wird dem Abtretungsempfänger aus dem Gesamtkomplex der das Sozialrechtsverhältnis prägenden Rechtsbeziehungen nur ein auf die Auszahlung begrenzter Anspruch übertragen, ohne dass sich der Inhalt des zugrunde liegenden Rechts verändert (BSG, Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 6/11 R -, BSGE 111, 137, Rn. 9; BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -, BSGE 97, 6).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Hierzu müssten die betreffende Forderung und ihr Rechtsgrund so genau bezeichnet sein, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststehe, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein solle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91 -, BSGE 70, 186, 192).

    Im Ausgangspunkt erscheint dabei mit dem Sozialgericht bereits zweifelhaft, ob die Abtretungserklärung hinreichend bestimmt ist, setzt dies doch voraus, dass die betreffende Forderung und ihr Rechtsgrund so genau bezeichnet sind, dass bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Abtretung sein soll (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 26/91 -, BSGE 70, 186, 192; BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 2 U 21/12 R -, BSGE 115, 247, Rn. 16).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Weder genügt es, dass die Entscheidung logisch notwendig einheitlich auch gegenüber dem Dritten ergehen muss, noch, dass tatsächliche Verhältnisse eine einheitliche Entscheidung erfordern (BSG, Urteil vom 16. Dezember 2014 - B 1 KR 31/13 R -, BSGE 118, 40, Rn. 13).
  • BSG, 18.07.2006 - B 1 KR 24/05 R

    Krankenversicherung - Prozessführungsbefugnis - Versicherter - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Sozialleistungsberechtigten und ihrer Einbindung in spezifische Mitwirkungslasten (§§ 60 ff. SGB I) Rechnung zu tragen, wird dem Abtretungsempfänger aus dem Gesamtkomplex der das Sozialrechtsverhältnis prägenden Rechtsbeziehungen nur ein auf die Auszahlung begrenzter Anspruch übertragen, ohne dass sich der Inhalt des zugrunde liegenden Rechts verändert (BSG, Urteil vom 3. Juli 2012 - B 1 KR 6/11 R -, BSGE 111, 137, Rn. 9; BSG, Urteil vom 18. Juli 2006 - B 1 KR 24/05 R -, BSGE 97, 6).
  • BSG, 20.05.2014 - B 1 KR 5/14 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Gesundheitsfonds -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Diese Unmittelbarkeit ist zu verneinen, wenn die Entscheidung nur eine Vorfrage im Verhältnis zwischen Hauptbeteiligtem und Drittem betrifft (BSG, Urteil vom 20. Mai 2014 - B 1 KR 5/14 R -, BSGE 120, 289, Rn. 23).
  • BFH, 15.03.1990 - V B 174/89

    Unnötige Beiladung eines Dritten mangels Beteiligung am Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Im Rechtsstreit des Abtretungsempfängers mit dem Leistungsträger ist der Abtretende - und folglich auch sein Erbe - nicht notwendig beizuladen (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 21. September 2017 - B 8 SO 3/16 R -, SozR 4-1500 § 153 Nr. 16, Rn. 11 f.; vgl. ebs. - für eine Steuererstattung - BFH, Beschluss vom 15. März 1990 - V B 174/89 -, BFH/NV 1991, 246).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Eine einheitliche Entscheidung und damit eine notwendige Beiladung nach § 75 Abs. 2 Alt. 1 SGG sind aus Rechtsgründen (nur) dann geboten, wenn die gerichtliche Entscheidung im Abweisungs- oder im Stattgabefall unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Beizuladenden gestaltet, bestätigt oder feststellt, verändert oder aufhebt (vgl. u.a. BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R -, BSGE 108, 229, Rn. 11; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 7. Aufl. 2016, Kap. VI, Rn. 11a).
  • BSG, 21.09.2017 - B 8 SO 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage des Vermieters eines Leistungsberechtigten

    Auszug aus LSG Hessen, 09.09.2020 - L 6 P 24/16
    Im Rechtsstreit des Abtretungsempfängers mit dem Leistungsträger ist der Abtretende - und folglich auch sein Erbe - nicht notwendig beizuladen (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 21. September 2017 - B 8 SO 3/16 R -, SozR 4-1500 § 153 Nr. 16, Rn. 11 f.; vgl. ebs. - für eine Steuererstattung - BFH, Beschluss vom 15. März 1990 - V B 174/89 -, BFH/NV 1991, 246).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht