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   LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03   

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https://dejure.org/2006,5271
LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03 (https://dejure.org/2006,5271)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03 (https://dejure.org/2006,5271)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2006 - L 9 AL 1200/03 (https://dejure.org/2006,5271)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Begrenzung der Förderdauer - Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber - Unterschreitung der Regelförderungsdauer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Förderung durch einen Eingliederungszuschuss; Erhalt von Zuschüssen zu den Entgelten zum Ausgleich von Minderleistungen zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern; Dauerhafte Eingliederung leistungsgeminderter und ...

  • RA Kotz

    Eingliederungszuschüsse: Bundesagentur darf Laufzeit begrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bundesagentur darf Laufzeit für Eingliederungszuschüsse begrenzen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bundesagentur darf Laufzeit für Eingliederungszuschüsse begrenzen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 20.09.1999 - B 11 AL 157/99 B

    Außenwirkung von Ermessensrichtlinien nur über die Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Die Bestimmung gilt auch im Fall der Berücksichtigung von Ermessensrichtlinien (BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - BSGE 73, 211; Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).

    Allerdings erzeugen diese Richtlinien Wirkungen im Außenbereich nur über die im Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidungen (BSG, Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Der Kläger hat den Anspruch auf Gewährung eines Eingliederungszuschusses am 19. Februar 2001, also vor der Aufnahme der Beschäftigung am 1. März 2001 und damit vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses (§ 324 Abs. 1 S. 1 SGB III) gestellt (vgl. zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts des leistungsbegründenden Ereignisses bei Anträgen auf Eingliederungszuschüsse: BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 20/05 R - juris).

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 20/05 R - m.w.N.) ist eine Ermessensreduzierung auf Null anzunehmen, wenn dem Arbeitgeber eine Förderung bezogen auf den Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit mündlich zugesagt worden wäre.

  • BSG, 11.11.1993 - 7 RAr 52/93

    Überbrückungsgeld - Ermessensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Bei der Ermessensentscheidung über die Gewährung eines Eingliederungszuschusses dürften die Agenturen für Arbeit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren (Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 -).

    Die Bestimmung gilt auch im Fall der Berücksichtigung von Ermessensrichtlinien (BSG, Urteil vom 11. November 1993 - 7 RAr 52/93 - BSGE 73, 211; Beschluss vom 20. September 1999 - B 11 AL 157/99 B - juris).

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Auch in der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass die Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null einen seltenen Ausnahmefall darstellen (BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 18. August 1983 - BSGE 55, 250, 254; Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 53/86 - BSGE 64, 36, 38; Urteil vom 9. September 1986 - 11a RA 2/85 - BSGE 60, 239, 240; Bay. VGH, Urteil vom 30. November 1992 - 12 B 91.2944 - FEVS 43, 404, 409 f.).
  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 40.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Die Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null setzt voraus, dass es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige, dem Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuließen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 - NVwZ-RR 1989, 284; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1975 - III C 40.74 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 54; Beschluss vom 3. Oktober 1988 - 1 B 114/88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • BSG, 25.10.1990 - 7 RAr 14/90

    Ermessensausübung bei der Ablehnung von Überbrückungsgeld

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Auch ist es grundsätzlich zulässig, begrenzte Haushaltsmittel in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1990 - 7 RAr 14/90 - BSGE 67, 279 m.w.N.).
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Der Arbeitgeber ist in Streitigkeiten über Eingliederungszuschüsse Leistungsempfänger i.S.d. § 183 SGG (BSG, Beschluss vom 22. September 2004 - B 11 AL 33/03 R - NZS 2005, 555).
  • LSG Sachsen, 23.09.2004 - L 3 AL 84/04

    Anspruch auf Neubescheidung der Bewilligung eines Eingliederungszuschusses bei

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Die Beklagte hat auch eine Prognoseentscheidung (vgl. zu den Anforderungen an die Prognoseentscheidung: BSG, Urteil vom 6. April 2006 - s.o.; LSG Sachsen, Urteil vom 23. September 2004 - L 3 AL 84/04 - juris) zur Beurteilung der Frage getroffen, ob Frau S. ohne die Leistung nicht oder nicht dauerhaft in den Arbeitsmarkt hätte eingegliedert werden können.
  • BSG, 09.09.1986 - 11a RA 2/85

    Rückforderungen - Kenntnis von Tatsachen - Rücknahme eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Auch in der Rechtsprechung besteht Einigkeit, dass die Voraussetzungen einer Ermessensreduzierung auf Null einen seltenen Ausnahmefall darstellen (BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 P 8/01 R - unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 18. August 1983 - BSGE 55, 250, 254; Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 53/86 - BSGE 64, 36, 38; Urteil vom 9. September 1986 - 11a RA 2/85 - BSGE 60, 239, 240; Bay. VGH, Urteil vom 30. November 1992 - 12 B 91.2944 - FEVS 43, 404, 409 f.).
  • BSG, 04.02.1988 - 11 RAr 26/87

    Verwaltungsakt - Rücknahme

    Auszug aus LSG Hessen, 09.10.2006 - L 9 AL 1200/03
    Die Annahme einer Ermessensreduzierung auf Null setzt voraus, dass es nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige, dem Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende Entscheidungsfindung rechtsfehlerfrei zuließen (BSG, Urteil vom 4. Februar 1988 - 11 RAr 26/87 - NVwZ-RR 1989, 284; BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1975 - III C 40.74 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 54; Beschluss vom 3. Oktober 1988 - 1 B 114/88 - Buchholz 316 § 40 VwVfG Nr. 8).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 53/86

    Prüfungsumfang des Gerichtes - Rechtsvoraussetzungen für die Aufhebung eines

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RZLw 1/82

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen - Voraussetzungen - Anfechtungsklagen -

  • VGH Bayern, 30.11.1992 - 12 B 91.2944
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme - rechtswidriger Verwaltungsakt -

  • BVerfG, 22.08.1989 - 1 BvR 191/88

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Sozialgerichtsverfahren

  • BSG, 02.12.1998 - B 2 U 257/98 B

    Beweisanträge durch rechtskundig vertretene Beteiligte im sozialgerichtlichen

  • LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08

    Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung -

    Mit dem von der Beklagten angeführten Urteil vom 9. Oktober 2006 - L 9 AL 1200/03 - hat das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass Eingliederungszuschüsse, die Arbeitgebern z. B. für die Einstellung älterer Langzeitarbeitsloser gewährt werden, auf weniger als 24 Monate begrenzt werden können; die Entscheidung betrifft also einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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