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   LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,52544
LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21 B ER (https://dejure.org/2021,52544)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09.12.2021 - L 4 SO 246/21 B ER (https://dejure.org/2021,52544)
LSG Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - L 4 SO 246/21 B ER (https://dejure.org/2021,52544)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.05.2003 - 5 C 8.02

    Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Maßgeblich ist, ob eine in bescheidenen Verhältnissen lebende, aber nicht sozialhilfebedürftige Person in einer vergleichbaren Lage den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auch als sinnvoll erachtet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 8/02 - BVerwGE 118, 211; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342, 343).
  • BVerwG, 27.06.2002 - 5 C 43.01

    Sterbegeldversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Maßgeblich ist, ob eine in bescheidenen Verhältnissen lebende, aber nicht sozialhilfebedürftige Person in einer vergleichbaren Lage den Abschluss einer entsprechenden Versicherung auch als sinnvoll erachtet hätte (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 5 C 8/02 - BVerwGE 118, 211; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2002 - 5 C 43/01 - BVerwGE 116, 342, 343).
  • BVerfG, 01.10.2020 - 1 BvR 1106/20

    Verfassungsbeschwerde bezüglich der Höhe von Asylbewerberleistungen für in

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Dabei führt auch bei Personen, die auf existenzsichernde Leistungen angewiesen sind, nicht jede mögliche Unterdeckung eines Bedarfs zu einer abzuwendenden Notlage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2020 - 1 BvR 1106/20, juris Rn. 18).
  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Der Senat hält aus Gründen der Rechtssicherheit und wegen der Verkörperung der o.g. Schriftsätze in der Gerichtsakte an der noch vorherrschenden Rechtsprechung fest, wonach bestimmende Schriftsätze formwirksam durch elektronische Übertragung einer Textdatei mit eingescannter Unterschrift auf das Fax des Gerichts übermittelt werden können, soweit der Zweck der Schriftform auf diese Weise gewährleistet wird (GmS-OGB, Beschluss vom 5. Februar 2000 - Gms-OGB 1/98; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 2 BvR 2168/00 -, juris).
  • LSG Hessen, 13.04.2021 - L 4 AY 3/21

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Der Senat braucht nicht zu klären, welcher Zeitraum bei der Berechnung der Beschwer bei einer Leistungsbewilligung über ein Jahr im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu Grunde zu legen ist (vgl. zur Problematik bei der Bewilligungspraxis nach dem AsylbLG Senatsbeschluss vom 13. April 2021 - L 4 AY 3/21 B ER -, juris Rn. 22).
  • LSG Hessen, 02.06.2020 - L 4 AY 7/20

    1. § 1a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG ist nicht anwendbar, wenn die maßgebliche Gewährung

    Auszug aus LSG Hessen, 09.12.2021 - L 4 SO 246/21
    Entsprechend der ständigen Auslegungspraxis des Senats zu dieser Problematik kann ein bloßer Hinweis, dem kein Regelungscharakter zukommen soll, einen hinreichend bestimmten Verfügungssatz zu Beginn des Bescheides zur Leistungsdauer nicht relativieren; eine Formulierung "bis auf weiteres" oder gar die Festsetzung eines konkreten Zeitraumes mit Anfangs- und Enddatum - wie hier - spricht auch dann für einen Dauerverwaltungsakt, wenn lediglich eine Berechnung oder eine Bezifferung für einen bestimmten Leistungsmonat genannt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Juni 2020 - L 4 AY 7/20 B ER -, juris Rn. 13).
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