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   LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 546/16   

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LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 546/16 (https://dejure.org/2017,68200)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.08.2017 - L 1 KR 546/16 (https://dejure.org/2017,68200)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. August 2017 - L 1 KR 546/16 (https://dejure.org/2017,68200)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 546/16
    Eine tatsächlich erfolgte Inanspruchnahme von Leistungen steht - entgegen der Auffassung des Sozialgerichts - einer Meldung als Versicherter nicht derart nahe, dass sie die gesetzlich erforderliche Anzeige ersetzen könnte (wohl a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 1 KR 331/14 B ER).
  • SG Dresden, 07.12.2016 - S 25 KR 143/14

    Anspruch auf Erlass der Beitragsschulden zur Pflichtversicherung während des

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 546/16
    Die Inanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der Krankenversicherung kann auch dann eine Anzeige der Versicherung im Sinne von § 256a SGB V nicht wirksam ersetzen, wenn der Bescheid über die Feststellung der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nach Klärung durch den Versicherten erlassen wurde (a.A. SG Dresden, Urteil vom 7. Dezember 2016, S 25 KR 143/14, juris).
  • LSG Thüringen, 30.04.2019 - L 6 KR 496/16

    Ermächtigung und Erlass einer Beitragsforderung zur Kranken- und

    Nach dem Sinn und Zweck des § 256a SGB V sieht es der Senat als ausreichend an, dass der Kläger, auf die Ankündigung der Beklagten, die Beiträge festzusetzen, die Anzeige der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB XI am 1. Juli 2013 getätigt hat (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. August 2017 - L 1 KR 546/16, nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2019 - L 4 KR 106/15
    Es wird daher als nicht ausreichend angesehen, wenn die Versicherungspflicht anlässlich eines Versicherungsfalls von Dritten bemerkt wird oder der Versicherte sich um eine freiwillige Versicherung bemüht hat oder dies lediglich bei anderer Gelegenheit entdeckt wird (ebenso: LSG Hessen, Urteil vom 10. August 2017, L 1 KR 546/16; Ulmer, in: BeckOK-SozR, § 256a SGB V - Stand 1.12.2018 - Rn 1).
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