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   LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07   

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https://dejure.org/2009,1846
LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07 (https://dejure.org/2009,1846)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.09.2009 - L 8 KR 304/07 (https://dejure.org/2009,1846)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. September 2009 - L 8 KR 304/07 (https://dejure.org/2009,1846)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 24 Abs 1 SGB 3, § 25 Abs 1 SGB 3, § 341 Abs 1 SGB 3, § 7 Abs 1 SGB 4, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Renten- und Arbeitslosenversicherung - keine Befreiung von der Versicherungspflicht wegen fehlender Rendite - Verfassungsmäßigkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht und Beitragspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung; Verstoß der Versicherungspflicht gegen das Grundgesetz; Heranziehung des Sozialstaatsprinzips vom Bundesverfassungsgericht im Recht der gesetzlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rendite kein Argument für Befreiung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Rendite kein Argument gegen Sozialversicherungspflicht // Bankangestellter weiterhin in gesetzlicher Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Rendite in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Trotz schlechter Renditeerwartung keine Befreiung von Rentenversicherungspflicht

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Fehlende Rendite kein Argument gegen Sozialversicherungspflicht

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherung, keine Befreiung wegen fehlender Rendite

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Fehlende Rendite kein Argument gegen Sozialversicherungspflicht // Bankangestellter weiterhin in gesetzlicher Renten- und Arbeitslosenversicherung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    So ist das Sozialstaatsprinzip vom Bundesverfassungsgericht im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und allgemein in der Sozialversicherung unter anderem zur Rechtfertigung der grundsätzlichen Zwangsmitgliedschaft (vgl. Entscheidungen vom 25. Februar 1960, BVerfGE 10, 354, 368 ff.; vom 26. November 1964, BVerfGE 18, 257, 267; vom 14. Oktober 1970, BVerfGE 29, 221, 235 ff.; vom 9. Februar 1977, BVerfGE 44, 70, 89 f.; vom 26. April 1978, BVerfGE 48, 227, 234) sowie der Staffelung von Zwangsbeiträgen nach dem Einkommen und - damit verknüpft - den Solidarausgleich und die in ihm angelegte Ungleichbehandlung durch Abweichung von der Beitrags-Leistungsäquialenz (BVerfG: Beschluss vom 3. April 1979, BVerfGE 51, 115, 124; vom 11. März 1980, BVerfGE 53, 313, 328 f.) herangezogen worden.

    Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerfGE 51, 115; 53, 313).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    So ist das Sozialstaatsprinzip vom Bundesverfassungsgericht im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und allgemein in der Sozialversicherung unter anderem zur Rechtfertigung der grundsätzlichen Zwangsmitgliedschaft (vgl. Entscheidungen vom 25. Februar 1960, BVerfGE 10, 354, 368 ff.; vom 26. November 1964, BVerfGE 18, 257, 267; vom 14. Oktober 1970, BVerfGE 29, 221, 235 ff.; vom 9. Februar 1977, BVerfGE 44, 70, 89 f.; vom 26. April 1978, BVerfGE 48, 227, 234) sowie der Staffelung von Zwangsbeiträgen nach dem Einkommen und - damit verknüpft - den Solidarausgleich und die in ihm angelegte Ungleichbehandlung durch Abweichung von der Beitrags-Leistungsäquialenz (BVerfG: Beschluss vom 3. April 1979, BVerfGE 51, 115, 124; vom 11. März 1980, BVerfGE 53, 313, 328 f.) herangezogen worden.

    Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen zum Ausdruck gebracht (vgl. BVerfGE 51, 115; 53, 313).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 2204/00

    Rentenversicherungspflicht für selbstständige Lehrer verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Entgegen der vom Bundesverfassungsgericht in dem Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 26. Juni 2007 (1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03) vertretenen Auffassung gäbe es keine verfassungsrechtliche Legitimation mehr für die Ungleichbehandlung, wobei bei ihm hinzukomme, dass er anders als der vor dem Bundesverfassungsgericht erfolglose Beschwerdeführer noch sehr jung sei und daher auch nicht auf frühere Rentenanwartschaften zurückgreifen könne.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung, die in dem vom Kläger angeführten Verfassungsbeschwerdenichtannahmebeschluss vom 26. Juni 2007 (1 BvR 2204/00, 1 BvR 1355/03) referiert wird, dargelegt, dass die Begründung einer Versicherungspflicht weder gegen die Eigentumsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 GG verstößt noch gegen Art. 12 Abs. 1 GG, dessen Schutzbereich nicht berührt sei.

  • BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 10/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Ein mit diesen Überlegungen vom Sozialgericht Berlin (Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2007, S 56 AL 1629/06) in die Wege geleitetes konkretes Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage, ob § 127 SGB III i.d.F. des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3002) mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 22. Juli 2009 (1 BvL 10/07) wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig zurückgewiesen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Es hat vielmehr einen Gruppenvergleich vorgenommen und einen Gleichheitsverstoß bejaht, weil die Personengruppe, deren Einmalzahlungen der Beitragspflicht unterliegen, hinsichtlich kurzfristiger Lohnersatzleistungen wie dem Arbeitslosengeld aus diesen Beiträgen keine Leistungen erhält, während die Personengruppe, die lediglich aus laufendem Arbeitsentgelt (gleich hohe) Beiträge zahlt, voll in den Genuss äquivalenter Leistungen gelangt (BVerfGE 92, 53, 71).
  • SG Berlin, 08.05.2007 - S 56 AL 1629/06

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Arbeitslosengeldanspruch - Anspruchsdauer -

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Ein mit diesen Überlegungen vom Sozialgericht Berlin (Vorlagebeschluss vom 8. Mai 2007, S 56 AL 1629/06) in die Wege geleitetes konkretes Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Frage, ob § 127 SGB III i.d.F. des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I, S. 3002) mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 22. Juli 2009 (1 BvL 10/07) wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig zurückgewiesen.
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Es besteht aber eine als rechtstaatliche Kontinuitätsverpflichtung bezeichnete Rechtspflicht des Gesetzgebers zur Koppelung der Renten an das Lohnniveau und damit zur Anpassung von Zugangs- und Bestandsrenten an das jeweilige Maß des Volkseinkommens (vgl. Papier, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 10. Mai 1983 - 1BvR 820/79 - SGb 1984, 407, 411, 412).
  • BVerfG, 26.04.1978 - 1 BvL 29/76

    Lohnfortzahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    So ist das Sozialstaatsprinzip vom Bundesverfassungsgericht im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und allgemein in der Sozialversicherung unter anderem zur Rechtfertigung der grundsätzlichen Zwangsmitgliedschaft (vgl. Entscheidungen vom 25. Februar 1960, BVerfGE 10, 354, 368 ff.; vom 26. November 1964, BVerfGE 18, 257, 267; vom 14. Oktober 1970, BVerfGE 29, 221, 235 ff.; vom 9. Februar 1977, BVerfGE 44, 70, 89 f.; vom 26. April 1978, BVerfGE 48, 227, 234) sowie der Staffelung von Zwangsbeiträgen nach dem Einkommen und - damit verknüpft - den Solidarausgleich und die in ihm angelegte Ungleichbehandlung durch Abweichung von der Beitrags-Leistungsäquialenz (BVerfG: Beschluss vom 3. April 1979, BVerfGE 51, 115, 124; vom 11. März 1980, BVerfGE 53, 313, 328 f.) herangezogen worden.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    So ist das Sozialstaatsprinzip vom Bundesverfassungsgericht im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und allgemein in der Sozialversicherung unter anderem zur Rechtfertigung der grundsätzlichen Zwangsmitgliedschaft (vgl. Entscheidungen vom 25. Februar 1960, BVerfGE 10, 354, 368 ff.; vom 26. November 1964, BVerfGE 18, 257, 267; vom 14. Oktober 1970, BVerfGE 29, 221, 235 ff.; vom 9. Februar 1977, BVerfGE 44, 70, 89 f.; vom 26. April 1978, BVerfGE 48, 227, 234) sowie der Staffelung von Zwangsbeiträgen nach dem Einkommen und - damit verknüpft - den Solidarausgleich und die in ihm angelegte Ungleichbehandlung durch Abweichung von der Beitrags-Leistungsäquialenz (BVerfG: Beschluss vom 3. April 1979, BVerfGE 51, 115, 124; vom 11. März 1980, BVerfGE 53, 313, 328 f.) herangezogen worden.
  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01

    Pflichtmitgliedschaft eines Arztes in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 10.09.2009 - L 8 KR 304/07
    Die Pflichtversicherung sei Teil der verfassungsmäßigen Ordnung, weshalb ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG durch die zwangsweise Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung nicht vorliege (vgl. etwa BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 31. August 2004 - 1 BvR 285/01 - NZS 2005, 253).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 307/68

    Jahresarbeitsverdienstgrenze

  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 09.02.1977 - 1 BvL 11/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Pflichtversicherung für Landwirte

  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 43/11

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig

    Jedoch kann ungeachtet aller Fragen und Unsicherheiten, die mit dem Begriff der Beitragsäquivalenz in umlagefinanzierten Systemen verbunden sind (dazu ausführlich HLSG, Urteil vom 10. September 2009, L 8 KR 304/07, juris Rdnr. 31) festgehalten werden, dass die jüngeren Ärztejahrgänge bei eine Umlageentwicklung in Richtung einer Verdoppelung des derzeitigen Umlagesatzes mit einer "Negativrendite" in dem Sinne rechnen müssten, dass der Summe ihrer Beitragsleistungen keine auch nur annähernd entsprechenden Altersversorgungsleistungen mehr gegenüberstehen, während sich bei den Jahrgängen ab 1940 die eingezahlten Beiträge teilweise bereits nach 10 Jahren amortisiert haben (Hempel aaO).
  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 45/11

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig

    Jedoch kann ungeachtet aller Fragen und Unsicherheiten, die mit dem Begriff der Beitragsäquivalenz in umlagefinanzierten Systemen verbunden sind (dazu ausführlich HLSG, Urteil vom 10. September 2009, L 8 KR 304/07, juris Rdnr. 31) festgehalten werden, dass die jüngeren Ärztejahrgänge bei eine Umlageentwicklung in Richtung einer Verdoppelung des derzeitigen Umlagesatzes mit einer "Negativrendite" in dem Sinne rechnen müssten, dass der Summe ihrer Beitragsleistungen keine auch nur annähernd entsprechenden Altersversorgungsleistungen mehr gegenüberstehen, während sich bei den Jahrgängen ab 1940 die eingezahlten Beiträge teilweise bereits nach 10 Jahren amortisiert haben (Hempel a.a.O.).
  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 46/11

    Kürzung der Altersversorgung ehemaliger Vertragsärzte in Hessen rechtswidrig

    Jedoch kann ungeachtet aller Fragen und Unsicherheiten, die mit dem Begriff der Beitragsäquivalenz in umlagefinanzierten Systemen verbunden sind (dazu ausführlich HLSG, Urteil vom 10. September 2009, L 8 KR 304/07, juris Rdnr. 31) festgehalten werden, dass die jüngeren Ärztejahrgänge bei eine Umlageentwicklung in Richtung einer Verdoppelung des derzeitigen Umlagesatzes mit einer "Negativrendite" in dem Sinne rechnen müssten, dass der Summe ihrer Beitragsleistungen keine auch nur annähernd entsprechenden Altersversorgungsleistungen mehr gegenüberstehen, während sich bei den Jahrgängen ab 1940 die eingezahlten Beiträge teilweise bereits nach 10 Jahren amortisiert haben (Hempel aaO).
  • LSG Hessen, 27.06.2012 - L 4 KA 47/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen

    Jedoch kann ungeachtet aller Fragen und Unsicherheiten, die mit dem Begriff der Beitragsäquivalenz in umlagefinanzierten Systemen verbunden sind (dazu ausführlich HLSG, Urteil vom 10. September 2009, L 8 KR 304/07, juris Rdnr. 31) festgehalten werden, dass die jüngeren Ärztejahrgänge bei eine Umlageentwicklung in Richtung einer Verdoppelung des derzeitigen Umlagesatzes mit einer "Negativrendite" in dem Sinne rechnen müssten, dass der Summe ihrer Beitragsleistungen keine auch nur annähernd entsprechenden Altersversorgungsleistungen mehr gegenüberstehen, während sich bei den Jahrgängen ab 1940 die eingezahlten Beiträge teilweise bereits nach 10 Jahren amortisiert haben (Hempel a.a.O.).
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