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   LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15   

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https://dejure.org/2017,53349
LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15 (https://dejure.org/2017,53349)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.10.2017 - L 2 R 117/15 (https://dejure.org/2017,53349)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. Oktober 2017 - L 2 R 117/15 (https://dejure.org/2017,53349)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, in aller Regel jedoch nicht ohne weiteres auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 1977, 5 RJ 98/76 u. vom 24. März 1983, 1 RA 15/82 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).

    Unabhängig davon können Versicherte mit dem Leitberuf der Ungelernten auf das gesamte allgemeine Arbeitsfeld verwiesen werden (vgl. etwa BSG, Urteil vom 24. März 1983 a.a.O. m.w.N. ständige Rechtsprechung).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Innerhalb der - vielschichtigen und inhomogenen - Gruppe mit dem Leitberuf des Angelernten ist eine Abgrenzung dergestalt zu beachten, dass dem unteren Bereich alle Tätigkeiten mit einer Anlernzeit von drei bis 12 Monaten und dem oberen Bereich die Tätigkeiten mit einer Anlernzeit von über 12 bis 24 Monaten zuzuordnen sind (BSG, Urteil vom 29. März 1994, 13 RJ 35/93 m.w.N.).

    Aber auch durch Qualitätsmerkmale herausgehoben ungelernte Tätigkeiten kommen in Betracht (BSG, Urteil vom 29. März 1994 a.a.O.).

  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80; vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 32/79
    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Ausnahmen können allenfalls dann in Betracht kommen, wenn Versicherte nach ihrem Gesundheitszustand nicht dazu in der Lage sind, die an sich zumutbaren Arbeiten unter den in der Regel in den Betrieben üblichen Bedingungen zu verrichten, oder wenn sie außerstande sind, Arbeitsplätze dieser Art von ihrer Wohnung aus aufzusuchen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Februar 1980, 1 RJ 32/79).
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Der im Sinne der sog. konkreten Betrachtungsweise auf die tatsächliche Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit abstellende Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 10. Dezember 1976, GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76) kann bei Versicherten, die noch zumindest sechs Stunden arbeitstäglich einsatzfähig sind, grundsätzlich nicht herangezogen werden.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Insoweit bedarf es im Rahmen der - bezüglich des hier streitigen Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung allein maßgeblichen - Frage nach dem Bestehen realer Erwerbsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsfeld einer besonders eingehenden Prüfung lediglich dann, wenn eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung festgestellt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. März 1984, 4 RJ 43/83 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30. November 1982, 4 RJ 1/82) oder wenn der Rentenbewerber wegen eines besonders gearteten Berufslebens deutlich aus dem Kreis vergleichbarer Versicherter heraus fällt (vgl. BSG, Urteile vom 27. April 1982, 1 RJ 132/80; vom 18. Februar 1981, 1 RJ 124/79).
  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Vielmehr wird von den Versicherten verlangt, dass sie - immer bezogen auf ihren bisherigen Beruf - auch einen zumutbaren beruflichen Abstieg in Kauf nehmen und sich vor Inanspruchnahme der Rente mit einer (ggf. auch) geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden geben (vgl. BSG, Urteil vom 20. Januar 1976, 5/12 RJ 132/75).
  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Hiernach können z.B. Versicherte, die nach ihrem bisherigen Beruf in die Gruppe mit dem Leitberuf der Facharbeiter fallen, auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Angelernten (sonstigen Ausbildungsberufe) verwiesen werden, in aller Regel jedoch nicht ohne weiteres auf Tätigkeiten aus der Gruppe mit dem Leitberuf der Ungelernten (vgl. BSG, Urteile vom 30. März 1977, 5 RJ 98/76 u. vom 24. März 1983, 1 RA 15/82 m.w.N. - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    "Zugemutet werden" im Sinne des § 240 Abs. 2 Satz 2 SGB VI können den Versicherten alle von ihnen nach ihren gesundheitlichen Kräften und ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten ausführbaren, auch berufsfremden Tätigkeiten, die nach der im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb, d.h. nach ihrer Qualität - dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl. hierzu: BSG, Urteile vom 25. März 1966, 5 RKn 77/64, vom 26. September 1974, 5 RJ 98/72, vom 19. Januar 1978, 4 RJ 81/77 u. vom 15. März 1978, 1/5 RJ 128/76 - ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 20/86

    Verweisungstätigkeit - Angelernter Arbeiter - Anlernberuf - Lohntarif

    Auszug aus LSG Hessen, 10.10.2017 - L 2 R 117/15
    Dabei sollen diese ungelernten Tätigkeiten wegen ihrer Qualität tariflich etwa gleich hoch wie die sonstigen Ausbildungsberufe eingestuft sein (vgl. BSG, Urteile vom 1. Februar 1984, 5b RJ 80/83, vom 30. September 1987, 5b RJ 20/86 u. vom 12. September 1991, 5 RJ 34/90).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

  • BSG, 15.02.1979 - 5 RJ 112/77

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen Berufsunfähigkeit - Leitbild des

  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

  • BSG, 25.03.1966 - 5 RKn 77/64

    Bergmannsrente - Verminderte Berufsunfähigkeit - Ehemaliger Hauer -

  • LSG Hessen, 15.04.2011 - L 5 R 331/09

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

  • BSG, 15.03.1978 - 5 RJ 128/76

    Zumutbarer Kreis von Tätigkeiten - Qualitativer Wert seines bisherigen Berufs -

  • BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 10/87

    Urteil - Vorinstanz - Rente - Berufsunfähigkeit - Facharbeiter - Kaufhausdetektiv

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

  • BSG, 01.02.1984 - 5b RJ 80/83

    Gleichstellung bestimmter Tätigkeiten - Rangierleiter - Handwerkertätigkeit -

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