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   LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18   

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LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18 (https://dejure.org/2019,7502)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.03.2019 - L 9 U 118/18 (https://dejure.org/2019,7502)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. März 2019 - L 9 U 118/18 (https://dejure.org/2019,7502)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 13c
    SGB VII

  • Wolters Kluwer

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verfolgung eines Diebes auf dem Rückweg von einem geme...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Unfall auf einer Geschäftsreise - Kongressteilnahme - nach Ende der gemeinsamen Abendveranstaltung ca. fünfstündiger Barbesuch - auf dem Rückweg zum Hotel Geldbörse gestohlen - Verfolgung des Diebes - Sturz mit Radiuskopffraktur - kein Arbeitsunfall - Verfolgung rein ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung eines Diebes im Eigeninteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verfolgung eines Diebes auf dem Rückweg von einem gemeinschaftlichen Abendessen während der Durchführung einer dienstlich veranlassten Reise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • IWW (Kurzinformation)

    Unfallversicherung - Verfolgung eines Diebes: Kein Arbeitsunfall ... weil er nur seine Geldbörse zurückhaben wollte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall bei Verfolgung des Diebes nach gestohlener Geldbörse?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfolgung eines Diebes im Eigeninteresse - Arbeitsunfall?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung eines Diebes zur Wiedererlangung des Diebesgutes

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestohlener ohne Unfallversicherungsschutz

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung eines Diebes zur Wiedererlangung des Diebesgutes

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sturz beim Verfolgen eines Diebs ist kein Arbeitsunfall

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sturz beim Verfolgen eines Diebs ist kein Arbeitsunfall

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Sturz beim Verfolgen eines Diebs ist kein Arbeitsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung aufgrund Verfolgung eines Diebes im Eigeninteresse kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden - Rein persönliche und nicht von betrieblichen Aufgaben wesentlich beeinflusste Belange nicht von Unfallversicherungsschutz umfasst

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Arbeitsunfall bei Verfolgung des Diebes zur Wiedererlangung der Geldbörse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2019, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (38)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R; BSG vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R; BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R).

    Grund hierfür ist im Wesentlichen, dass in diesen Fällen die der versicherten Sphäre dienende und die private Verrichtung schwer voneinander zu trennen sind (BSG vom 12. April 2005, a. a. O.).

    Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., z. B. BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Insbesondere ein geselliges Zusammensein im Hotel nach Abschluss des Veranstaltungsprogramms ist deshalb im Grundsatz nicht mehr der betrieblichen Tätigkeit zuzurechnen (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09).

    Dies gilt auch dann, wenn das Zusammensein der Pflege kollegialer Beziehungen untereinander dient oder Gespräche über dienstliche Belange geführt werden; denn ansonsten wäre jede Unterhaltung als Betriebstätigkeit anzusehen, sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, wodurch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich gemacht würde (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91; BSG vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. März 2015 - L 3 U 252/11).

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG bleibt der innere Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit während einer Unterbrechung der versicherten Tätigkeit aus privaten Gründen nämlich ausnahmsweise dann erhalten, wenn es sich um eine nur geringfügige Unterbrechung handelt (BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R und vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R).

    Eine geringfügige Unterbrechung setzt dabei eine andauernde Ausübung einer versicherten Tätigkeit voraus und liegt vor, wenn die Unterbrechung durch die private Tätigkeit zeitlich und räumlich ganz geringfügig ist und einer Verrichtung dient, die "im Vorbeigehen und ganz nebenher" erledigt werden kann (st. Rspr., z. B. BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R, vom 2. Dezember 2008 - B 2 U 17/07 R und vom 29. Mai 1991 - 9a/9 RV 28/89).

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Gleiches gilt, wenn der Geschäftsreisende bei der Freizeitgestaltung am Abend, wie z. B. bei dem Versuch von Vergnügungsstätten, verunglückt (BSG vom 22. Juni 1976 - 8 RU 148/75).

    Dies gilt auch dann, wenn das Zusammensein der Pflege kollegialer Beziehungen untereinander dient oder Gespräche über dienstliche Belange geführt werden; denn ansonsten wäre jede Unterhaltung als Betriebstätigkeit anzusehen, sofern sie sich nur auf betriebliche Vorgänge bezieht, wodurch eine sinnvolle Abgrenzung zwischen betrieblicher und persönlicher Sphäre unmöglich gemacht würde (BSG vom 4. August 1992 - 2 RU 43/91; BSG vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18. März 2015 - L 3 U 252/11).

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R; BSG vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R; BSG vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R; BSG vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R).

    Ob der Betriebsweg durch die private Verrichtung lediglich unterbrochen oder aber endgültig beendet wurde, beurteilt sich danach, wie sich unter Berücksichtigung der jeweiligen Zeitdauer und aller sonstigen Umstände die Bedeutung des Weges zu der Bedeutung der unversicherten privaten Tätigkeit verhält (BSG vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R, Senatsentscheidung vom 20. Februar 2017 - L 9 U 59/16; LSG Schleswig-Holstein vom 19. Juni 2008 - L 1 U 104/06).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.11.2015 - L 2 U 63/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Verfolge ein Bestohlener selbst einen Dieb, liege dessen Handlung im Eigeninteresse und sei nicht versichert (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. November 2015 - L 2 U 63/13).

    Denn der Grund für den Versicherungsschutz liegt überwiegend in der sozialpolitisch erwünschten Absicherung für Tätigkeiten im Allgemeininteresse, unter Schutz gestellt werden soll das Handeln im Interesse der Allgemeinheit; ferner bildet der Versicherungsschutz einen Ausgleich für die rechtliche Pflicht jedes Einzelnen zur Hilfeleistung, deren Verletzung strafbewehrt ist (LSG Berlin-Brandenburg vom 18. November 2015 - L 2 U 63/13; Ricke in KassKomm, § 8 SGB VII, vor §§ 2-6 SGB VII, Rn. 2, Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, § 2 Rn. 303 m. w. N., Joussen, NZS 2003, 288, 294).

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Der innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84] = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 32; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96; BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93, jeweils m. w. N.).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (BSG vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96; BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93, jeweils m. w. N.).

    Denn ein lückenloser Versicherungsschutz besteht auf derartigen Reisen nicht (BSG vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Der innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der zum Unfall führenden Verrichtung ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77 [BSG 30.04.1985 - 2 RU 24/84] = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84; BSG SozR 3 - 2200 § 548 Nr. 32; BSG vom 18. April 2000 - B 2 U 7/99 R).

    Es muss also bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. BSG vom 20. Januar 1987 - 2 RU 27/86).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.03.2019 - L 9 U 118/18
    Die den Versicherungsschutz begründende Verrichtung, die (möglicherweise dadurch verursachte) Einwirkung und der (möglicherweise dadurch bedingte) Erstschaden müssen im Überzeugungsgrad des Vollbeweises feststehen (BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R).

    Demgegenüber genügt für den Nachweis der Ursachenzusammenhänge zwischen diesen Voraussetzungen der Grad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die Glaubhaftmachung und erst recht nicht die bloße Möglichkeit (vgl. u. a. BSG vom 4. Juli 2013 - B 2 U 11/12 R; BSG vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R; BSG vom 15. Mai 2012 - B 2 U 31/11 R und BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2008 - L 1 U 104/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitsweg - sachlicher

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

  • BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RV 28/89

    Versorgungsschutz bei der Reparatur des privaten Pkw auf der Fahrt zum Dienst

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09

    Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel;

  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang

  • BSG, 26.01.1983 - 9b/8 RU 38/81
  • BSG, 22.09.1966 - 2 RU 16/65
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78

    Wegeunfall - Unterbrechung wegen privater Besorgung - Versicherungsschutz in der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 3 U 252/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16

    Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2012 - L 3 U 28/12

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Unterbrechung

  • SG Berlin, 12.03.2013 - S 163 U 279/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz bei Verfolgung oder

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 11/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2109 -

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 13/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Studierende - Arbeitsunfall - sachlicher

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