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   LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18   

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https://dejure.org/2020,16968
LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18 (https://dejure.org/2020,16968)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.05.2020 - L 9 U 52/18 (https://dejure.org/2020,16968)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Mai 2020 - L 9 U 52/18 (https://dejure.org/2020,16968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - weitere Unfallfolge - haftungsbegründende Kausalität - wesentliche Bedingung - Nachweis - Vollbeweis - Schulterverletzung - Stapelfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2011 - L 3 U 98/11
    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Gegen den Bescheid vom 11. Januar 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2011 hat der Kläger am 14. November 2011 beim Sozialgericht Marburg Klage erhoben (S 3 U 98/11) und zur Begründung vorgetragen, dass er schon nach dem Unfall vom 26. Februar 2008 Beschwerden auch in der rechten Schulter gehabt, diese aber auf eine Überlastung zurückgeführt habe.

    Sodann hat das Sozialgericht im Hinblick auf die Einholung von Sachverständigengutachten in dem Verfahren S 13 U 97/10 mit Beschluss vom 24. Januar 2013 das Ruhen des Verfahrens S 3 U 98/11 angeordnet.

    Das Verfahren L 9 U 211/14 wurde mit Beschluss vom 9. September 2016 bis zur Erledigung des beim Sozialgericht Marburg anhängigen - vorgreiflichen - Rechtsstreits S 3 U 98/11 ausgesetzt.

    Der Kläger hat daraufhin das bei dem Sozialgericht Marburg anhängige Verfahren S 3 U 98/11 wieder aufgerufen, das unter dem Aktenzeichen S 3 U 88/16 fortgeführt wurde.

    Der Kläger hat erstmals mit der am 14. November 2011 beim Sozialgericht Marburg erhobenen Klage (S 3 U 98/11) vorgetragen, dass er bereits nach dem Unfall im Februar 2008 Beschwerden im rechten Schultergelenk gehabt habe.

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    In einer zweiten Prüfungsstufe ist die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden können, d. h. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen, für den Erfolg unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

    Diese Unterscheidung und Zurechnung erfolgt nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, wonach als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit; diese liegt vor, wenn mehr für als gegen den Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden, sodass die reine Möglichkeit nicht ausreicht (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R -).

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 23/11 R

    Anspruch auf Feststellung eines Arbeitsunfalls mit einem Bandscheibenvorfall der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Anspruchsgrundlage für den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf die Feststellung der weiteren Unfallfolge ist § 102 SGB VII. Diese Vorschrift regelt nicht nur das Schriftformerfordernis, sondern ermächtigt den Unfallversicherungsträger zugleich zur Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen und über Inhalt und Umfang eines Sozialleistungsanspruchs nach dem SGB VII. Korrespondierend hierzu beinhaltet § 102 SGB VII zugleich eine Anspruchsgrundlage für den Versicherten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -).

    Die Bedingungstheorie (conditio sine qua non) schließt hingegen nur Bedingungen aus, die nach der Erfahrung unmöglich Wirkursachen sein können (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R - UV-Recht Aktuell 2013, 291).

    Erst wenn auf der ersten Stufe die objektive Verursachung bejaht wird, geht es auf der zweiten Stufe der Zurechnung um die Rechtsfrage, ob die auf der ersten Stufe abschließend festzustellende faktische Mitverursachung des Gesundheitsschadens durch die versicherte Verrichtung/versicherte Einwirkung überhaupt ein versichertes Risiko der Beschäftigtenversicherung verwirklicht hat, was ggf. davon abhängt, ob unversicherte Mitursachen und ihr Mitwirkungsanteil nach Maßgabe des Schutzzwecks der jeweiligen Versicherung in einer Gesamtabwägung dieser Umstände des Einzelfalls die Schadensverursachung derart prägen, dass dieser nicht mehr dem Schutzbereich der Versicherung, sondern dem allgemeinen Lebensrisiko unterfällt (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R - s. o.).

  • SG Marburg, 13.11.2014 - S 13 U 97/10
    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Das Sozialgericht Kassel hat sich mit Beschluss vom 21. Oktober 2010 für örtlich unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das Sozialgericht Marburg ( S 13 U 97/10 ) verwiesen.

    Sodann hat das Sozialgericht im Hinblick auf die Einholung von Sachverständigengutachten in dem Verfahren S 13 U 97/10 mit Beschluss vom 24. Januar 2013 das Ruhen des Verfahrens S 3 U 98/11 angeordnet.

    Das Sozialgericht hat (in dem Verfahren S 13 U 97/10 ) Befundberichte bei dem Arzt für Orthopädie F., bei dem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie Dr. D., bei dem Chirurgen/Unfallchirurgen G., der radiologischen Gemeinschaftspraxis A-Stadt und der Elisabeth-Klinik J. eingeholt sowie Behandlungsunterlagen des Hausarztes Dr. K. beigezogen.

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass die den Versicherungsschutz begründende Tätigkeit, die dadurch verursachte Einwirkung und der möglichweise dadurch bedingte Erstschaden ebenso wie der durch den Erstschaden verursachte gesundheitliche Dauerschaden im Überzeugungsgrad des Vollbeweises feststehen muss (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R -).

    "Gesundheitserstschaden" ist jeder abgrenzbare Gesundheitsschaden, der unmittelbar durch eine versicherte Einwirkung objektiv und rechtlich wesentlich verursacht wurde (BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 9/11 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 44).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Anspruchsgrundlage für den von dem Kläger geltend gemachten Anspruch auf die Feststellung der weiteren Unfallfolge ist § 102 SGB VII. Diese Vorschrift regelt nicht nur das Schriftformerfordernis, sondern ermächtigt den Unfallversicherungsträger zugleich zur Entscheidung über das Bestehen/Nichtbestehen und über Inhalt und Umfang eines Sozialleistungsanspruchs nach dem SGB VII. Korrespondierend hierzu beinhaltet § 102 SGB VII zugleich eine Anspruchsgrundlage für den Versicherten (vgl. dazu BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSG, Urteil vom 24. Juli 2012 - B 2 U 23/11 R -).

    § 11 SGB VII stellt eine spezielle Zurechnungsnorm dar, die weitere Gesundheitsschäden (als mittelbare Unfallfolgen) auch dann einem anerkannten Versicherungsfall zurechnet, wenn diese mittelbaren Folgen erst durch einen der in § 11 SGB VII umschriebenen Tatbestände (wie etwa eine Heilbehandlung) wesentlich verursacht worden sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.11.2018 - L 3 U 88/16
    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Der Kläger hat daraufhin das bei dem Sozialgericht Marburg anhängige Verfahren S 3 U 98/11 wieder aufgerufen, das unter dem Aktenzeichen S 3 U 88/16 fortgeführt wurde.

    Das Sozialgericht hat die Klage (S 3 U 88/16) mit Urteil vom 19. Oktober 2017 abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die zulässige Klage sei unbegründet.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - L 3 U 248/06

    LWK-1-Fraktur; stabil verheilt; MdE-Bewertung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Die üblicherweise mit einer strukturellen Verletzung verbundenen Schmerzen stellen ein Begleitsymptom einer Gewebeschädigung bzw.- erkrankung dar und sind bereits in den einschlägigen MdE-Erfahrungswerten berücksichtigt (vgl. Urteil des Senats vom 14. Juni 2019 - L 9 U 257/16 - LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Mai 2010 - L 3 U 248/06 - Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Aufl. 2017, S. 231).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.07.2017 - L 6 U 2225/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Minimale Regelwidrigkeiten ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit sind aber ebenso bedeutungslos wie bloße Schmerzen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Juli 2017 - L 6 U 2225/16 - m. w. N.).
  • LSG Hessen, 20.03.2017 - L 9 U 130/14

    Verletztengeld; Kausalität zwischen Unfall und Körperschädigung; Theorie der

    Auszug aus LSG Hessen, 11.05.2020 - L 9 U 52/18
    Nachdem ein Erstschaden als wesentliche Anknüpfungstatsache für jegliche Kausalitätsbeurteilung der späteren Beschwerden damit nicht nachweisbar sei, im Gegenteil zur Überzeugung des Gerichtes nicht vorgelegen habe, komme es nicht mehr darauf an, dass selbst ein vorliegender zeitlicher Zusammenhang zwischen Unfall und Beschwerdeeintritt nicht ausreichen würde, um einen wesentlichen ursächlichen Zusammenhang zu begründen (es gebe keinen Erfahrungssatz "post hoc ergo propter hoc" - etwa "danach, also deswegen"), noch dass der Ausschluss von Alternativursachen zum Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs ausreichen könnte, weil das faktisch zu einer Beweislastumkehr führen würde (vgl. zu beidem etwa Hessisches LSG, Urteil vom 20. März 2017 - L 9 U 130/14 -).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2013 - L 6 U 2874/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Gesundheitserstschaden -

  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 25/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bewertung - Berücksichtigung von nicht

  • LSG Baden-Württemberg, 03.08.2021 - L 6 U 2959/19
    Durch § 11 SGB VII wird aber nicht ausgeschlossen, eigentliche mittelbare Folgen einem Versicherungsfall zuzuordnen; er nimmt lediglich eine Erweiterung der mittelbaren Folgen eines Versicherungsfalls dahingehend vor, dass mittelbare Folgen auch dann bestehen, wenn sie erst durch einen der in § 11 SGB VII näher bestehenden Tatbestände verursacht werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2020 - L 9 U 52/18 -, juris, Rz. 73).
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