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   LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15   

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https://dejure.org/2016,55666
LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2016,55666)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.08.2016 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2016,55666)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. August 2016 - L 8 P 4/15 (https://dejure.org/2016,55666)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08

    Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f. [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] ; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307, 317 f. [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] ; 128, 282, 306).
  • BVerfG, 10.10.2014 - 1 BvR 856/13

    Prozessunterlagen müssen nur dann nicht in Blindenschrift zugänglich gemacht

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Die Entscheidung, ob von einer unmittelbaren Zugänglichmachung der Prozessunterlagen abgesehen werden kann, obliegt grundsätzlich den Fachgerichten (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10. Oktober 2014, Az. 1 BvR 856/13, Rdnr. 12, zitt. nach [...]).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Entsprechende Vorgaben enthält auch Art. 13 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention (United Nations Treaty Series, vol. 2515, p. 3), die in Deutschland Gesetzeskraft hat (Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008, BGBl II S. 1419) und als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte herangezogen werden kann (vgl. BVerfGE 111, 307, 317 f. [BVerfG 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04] ; 128, 282, 306).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.08.2014 - L 13 AS 3162/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gerichtsbescheid - unstatthafter Antrag auf

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Dies schließt eine Umdeutung aus (so auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 28. August 2014, Az. L 13 AS 3162/14, Rdnr. 18, zitt. nach [...]).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f. [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] ; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus LSG Hessen, 11.08.2016 - L 8 P 4/15
    Eine Benachteiligung kann auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl. BVerfGE 96, 288, 302 f. [BVerfG 08.10.1997 - 1 BvR 9/97] ; 99, 341, 357; 128, 138, 156).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2022 - L 3 AS 83/22

    Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde bei zugleich gestelltem Antrag auf

    Als Rechtsbehelf ohne Devolutiveffekt kann der Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung zulässigerweise nur vor dem SG gestellt werden (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 11. August 2016 - L 8 P 4/15 -, Rn. 29 f., Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - L 18 SO 139/20 NZB -, Rn. 17; beide in Juris).
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