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   LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07 ER   

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https://dejure.org/2008,21337
LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07 ER (https://dejure.org/2008,21337)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2008 - L 7 SO 100/07 ER (https://dejure.org/2008,21337)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2008 - L 7 SO 100/07 ER (https://dejure.org/2008,21337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 86b Abs 2 S 2 SGG, § 16 Abs 1 S 3 SGB 2, § 19 SGB 3, § 99 SGB 3, § 102 Abs 1 S 1 Nr 1 Buchst a SGB 3
    Einstweiliger Rechtsschutz - Anforderungen an Anordnungsanspruch und -grund - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der Berufsausbildung für behinderte Menschen - verfassungskonforme Auslegung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Kostenübernahme für die Ausbildung zum Industriemechaniker in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung für drogenabhängige Menschen mit sozialpädagogischer Begleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Kostenübernahme für die Ausbildung eines Menschen mit Behinderung zum Industriemechaniker in einer außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung für drogenabhängige Menschen mit sozialpädagogischer Begleitung; Begriff der besonderen Einrichtungen i.S.d. § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.09.2005 - L 10 B 1024/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Förderung der

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07
    Bereits im Bereich der beruflichen Weiterbildung sei anerkannt, dass das Auswahlermessen vorrangig auf einen berufsqualifizierenden Abschluss zu richten sei (LSG Berlin-Brandenburg, 28.9.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER).

    Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel der allgemeinen Vorschriften für die Förderung einer Berufsausbildung gemäß §§ 59 ff. SGB III und den Teilhabeleistungen gemäß § 97 ff. SGB III. Besteht allgemein dem Grunde nach ein Anspruch auf Förderung einer Berufsausbildung, bringt der Gesetzgeber damit hinreichend zum Ausdruck, dass eine abgeschlossene erste Berufsausbildung vorrangiges Mittel zur Teilhabe am Arbeitsleben ist; wie auch die Regelung des § 77 Abs. 2 SGB III für die Weiterbildung zum Ausdruck bringt (hierzu: LSG Berlin-Brandenburg, 28.9.2005 - L 10 B 1024/05 AS ER mwN).

  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07
    Das folgt aus der Zuständigkeitsregelung des § 14 Abs. 1 und 2 S. 1 SGB IX, nach der ein Rehabilitationsträger, der den Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen an den seiner Ansicht nach zuständigen Träger weiterleitet, vorläufig im Außenverhältnis zum Antragsteller sachlich zuständig ist (BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R - SozR 4-3250 § 14 Nr. 1 mwN).

    Er wird dabei zu beachten haben, dass einerseits gemäß § 6a S. 3 SGB IX eine Feststellung über den Rehabilitationsbedarf und ein Eingliederungsvorschlag der BA einzuholen ist und andererseits trotz Trägerschaft der BA (§ 6a S. 1 SGB IX) letztlich der Beigeladene sachlich zuständig bleibt (BT-Drucks 16/1696 S. 32, zu VI Nr. 1) und der Antragsgegner sich deshalb gemäß § 14 Abs. 2 S. 5 SGB IX mit dem Beigeladenen über das weitere Vorgehen intern zu verständigen und den Antragsteller hierüber zu informieren hat (vgl. BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04).

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07
    Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Senat, 29.6.2005 - L 7 AS 1/05 ER - info also 2005, 169; Meyer-Ladewig, SGG, 8. Aufl., § 86b Rn. 27 und 29 mwN.).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - L 8 B 41/06

    Leistungen der Sozialhilfe sind auch für Bezieher von ALG II möglich

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2008 - L 7 SO 100/07
    Abzustellen ist darauf, ob vorrangig die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben oder ohne unmittelbaren berufsbezogenen Bezug die Förderung der persönlichen Lebensführung und Entwicklung im Mittelpunkt steht, die als Förderung der Teilhabe in der Gemeinschaft gemäß § 55 SGB XII oder als Eingliederungshilfe gemäß §§ 53 f. SGB XII zu erbringen ist (LSG Sachsen-Anhalt, 23.3.2007 - L 8 B 41/06 SO ER mwN).
  • LSG Hessen, 25.01.2013 - L 7 AS 697/11

    Anspruch auf Erstattung von vorläufig gezahlten Sozialleistungen gegenüber einem

    Denn die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erfolgt nach dem Schwerpunkt des Bedarfes und der erforderlichen Maßnahme (siehe auch Beschluss des erkennenden Senats vom 13. März 2008, Az.: L 7 SO 100/07 ER und auch SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19. März 2007, Az.: S 27 SO 406/08 ER zur Ausbildung als Bürokaufmann beim XY.; siehe im Übrigen LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. März 2007, Az.: L 8 B 41/06 SO ER; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, Az.: B 7 AL 16/04 R - alle juris).
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