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   LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17   

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LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17 (https://dejure.org/2019,8918)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.03.2019 - L 4 SO 218/17 (https://dejure.org/2019,8918)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. März 2019 - L 4 SO 218/17 (https://dejure.org/2019,8918)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen nach Nichtangabe des Bestehens einer Lebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 KR 46/01 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Verlag - Honorar - Werbeveranstaltung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Tut ein Antragsteller dies nicht, sondern verlässt sich auf seine eigene rechtliche Bewertung, ist dies, sofern sich diese als falsch herausstellt, in der Regel - und so auch hier - grob fahrlässig, umso mehr wenn der eigenen Überzeugungsbildung keine sachkundige Beratung zugrunde liegt (vgl. allerdings für einen bekanntermaßen zwischen Betroffenem und Leistungsträger umstrittenen Umstand - BSG, Urteil vom 11. April 2002 - B 3 KR 46/01 R -, SozR 3-5425 § 25 Nr. 15 = juris, Rn. 18).
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Von grober Fahrlässigkeit im Sinne von § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 Halbs. 2 SGB X, also einer Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maße, ist vielmehr ungeachtet von möglichen Ausnahmen wegen des subjektiven Maßstabes bei der Beurteilung grober Fahrlässigkeit (vgl. dazu für viele BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R -, SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 = juris, Rn. 23) - im Regelfall auszugehen, wenn ausdrücklich gestellte und nicht missverständliche Fragen wie hier falsch oder unzureichend beantwortet werden.
  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Da im Falle qualifizierten Verschuldens jedenfalls im Regelfall eine vollständige Rücknahme mit entsprechend umfassender Rückforderung nicht ermessensfehlerhaft ist, genügen insoweit die vergleichsweise kurzen Ermessenserwägungen des Beklagten, nachdem der Kläger keine wesentlichen Gesichtspunkte angeführt hat, die zu seinen Gunsten hätten Berücksichtigung finden können und müssen (vgl. zur Ermessensausübung im Falle qualifizierten Verschuldens etwa BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 R 14/11 R -, SozR 4-1300 § 45 Nr. 15): Der Vortrag hinsichtlich des Alterssicherungszwecks der Lebensversicherung kann, wie bereits ausgeführt, nicht überzeugen, so dass dies auch keinen Gesichtspunkt darstellte, den der Beklagte im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen gehabt hätte; Gleiches gilt für die behauptete unzureichende oder verspätete Leistungserbringung seitens des Beklagten als Grund für die Zahlungen durch Herrn C. und daran anknüpfend die Notwendigkeit eines Rückgriffs auf die Lebensversicherung.
  • BVerwG, 08.07.2004 - 5 C 5.03

    Ersetzung als Beihilfe geleisteter Hilfe zum Lebensunterhalt durch eine

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Die zuschussweise Gewährung sei im Verhältnis zur darlehensweise gewährten Sozialhilfe vielmehr ein aliud (Hinweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2016 - B 8 SO 15/15 R -, und BVerwG, Urteil vom 8. Juli 2004 - 5 C 5.03 -).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 70/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Widerruf - bedarfsabhängige Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Jedenfalls sofern es sich wie hier um eine reine Anfechtungssache handelt, geht der Senat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts davon aus, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn mit einem Umzug auch ein Wechsel der Verbandszuständigkeit verbunden ist: Es ist nämlich weder dem Wortlaut des § 44 Abs. 3 SGB X noch seiner systematischen Stellung, seiner Geschichte oder seinem Zweck zu entnehmen, dass die Vorschrift eine Ermächtigungsgrundlage für die Überschreitung der Verbandskompetenz enthalten sollte (vgl. ausfl. BSG, Urteil vom 9.6.1999 - B 6 KA 70/98 R -, SozR 3-2500 § 95 Nr. 20 = juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 133/11 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 25 = juris, Rn. 13; zur Gegenauffassung in dem anders gelagerten Fall einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 B 9/9a SB 2/07 R -, BSGE 99, 9 = juris, Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Groth, jurisPR-SozR 2/2013 Anm. 2.).
  • BSG, 05.07.2007 - B 9/9a SB 2/07 R

    Verwaltungszuständigkeit - Wechsel - Zuständigkeitswechsel - Auslandsversorgung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Jedenfalls sofern es sich wie hier um eine reine Anfechtungssache handelt, geht der Senat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts davon aus, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn mit einem Umzug auch ein Wechsel der Verbandszuständigkeit verbunden ist: Es ist nämlich weder dem Wortlaut des § 44 Abs. 3 SGB X noch seiner systematischen Stellung, seiner Geschichte oder seinem Zweck zu entnehmen, dass die Vorschrift eine Ermächtigungsgrundlage für die Überschreitung der Verbandskompetenz enthalten sollte (vgl. ausfl. BSG, Urteil vom 9.6.1999 - B 6 KA 70/98 R -, SozR 3-2500 § 95 Nr. 20 = juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 133/11 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 25 = juris, Rn. 13; zur Gegenauffassung in dem anders gelagerten Fall einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 B 9/9a SB 2/07 R -, BSGE 99, 9 = juris, Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Groth, jurisPR-SozR 2/2013 Anm. 2.).
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R

    Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Selbst wenn man also entgegen der hier vertretenen Auffassung von einem Anhörungsmangel vor Erlass des Ausgangsbescheides ausgehen wollte, wäre dieser demnach nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X geheilt (vgl. zu dieser Möglichkeit für viele BSG, Urteil vom 19. Oktober 2011 B 13 R 9/11 R -, SozR 4-2600 § 77 Nr. 10 = juris, Rn. 14).
  • BSG, 02.05.2012 - B 11 AL 18/11 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    (1.) Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BSHG (in der im Leistungszeitraum geltenden und daher nach dem für Fragen des intertemporalen Rechts regelmäßig maßgebenden Geltungszeitraumsprinzip [vgl. ausfl. BSG, Urteil vom 2. Mai 2012 - B 11 AL 18/11 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 24 = juris, Rn. 25] für die Beurteilung maßgeblichen Fassung [a.F.; vgl. heute inhaltlich entsprechend § 27 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 SGB XII]) war Hilfe zum Lebensunterhalt (nur) dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen, beschaffen konnte.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Jedenfalls sofern es sich wie hier um eine reine Anfechtungssache handelt, geht der Senat jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts davon aus, dass die Vorschrift nicht eingreift, wenn mit einem Umzug auch ein Wechsel der Verbandszuständigkeit verbunden ist: Es ist nämlich weder dem Wortlaut des § 44 Abs. 3 SGB X noch seiner systematischen Stellung, seiner Geschichte oder seinem Zweck zu entnehmen, dass die Vorschrift eine Ermächtigungsgrundlage für die Überschreitung der Verbandskompetenz enthalten sollte (vgl. ausfl. BSG, Urteil vom 9.6.1999 - B 6 KA 70/98 R -, SozR 3-2500 § 95 Nr. 20 = juris, Rn. 20; BSG, Urteil vom 23. Mai 2012 - B 14 AS 133/11 R -, SozR 4-1300 § 44 Nr. 25 = juris, Rn. 13; zur Gegenauffassung in dem anders gelagerten Fall einer kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage: BSG, Urteil vom 5. Juli 2007 B 9/9a SB 2/07 R -, BSGE 99, 9 = juris, Rn. 13; vgl. zum Ganzen auch Groth, jurisPR-SozR 2/2013 Anm. 2.).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.2019 - L 4 SO 218/17
    Nur sogenannte echte Darlehen, bei denen von Anfang an eine wirksame Rückzahlungsvereinbarung im Sinne des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht, sind von einer Berücksichtigung ausgenommen (vgl. BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R -, BSGE 112, 67 = juris, Rn. 26; BSG, Urteil vom 23. August 2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris, Rn. 25).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 15/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - kombinierte Anfechtungs-

  • OVG Sachsen, 21.06.2019 - 3 A 517/18

    Beihilfe; Kinder- und Jugendhilfe; Festsetzung; Verjährung; landesrechtlicher

    Das Verwaltungsgericht hat hierzu zutreffend auf die einhellige Rechtsprechung verwiesen, wonach die Frist erst mit der Anhörung beginnt (HessLSG, Urt. v. 13. März 2019 - L 4 SO 218/17 -, juris Rn. 69).
  • VG Arnsberg, 13.04.2021 - 11 K 3616/20
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 13.02.2012 - 12 A 1217/11 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2008 - 18 A 3675/06 -, juris; Sächsisches OVG, Beschluss vom 21.06.2019 - 3 A 517/18 -, juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.03.2019 - L 4 SO 218/17 -, juris.
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