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   LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08   

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https://dejure.org/2011,102895
LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08 (https://dejure.org/2011,102895)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 6 AS 8/08 (https://dejure.org/2011,102895)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 6 AS 8/08 (https://dejure.org/2011,102895)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Mittlerweile hat das Bundessozialgericht in seiner richtungweisenden Entscheidung vom 27. Februar 2008 (B 14/7b AS 64/06 R; vgl. auch Parallelentscheidung vom selben Tag B 14/7b AS 32/06 R) ausgeführt, dass es sich bei den Empfehlungen weder um Rechtsnormen handele noch diese derzeit als antizipierte Sachverständigengutachten angesehen werden könnten.

    Macht ein Kläger dagegen keine Besonderheiten geltend, ist es gerechtfertigt, auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins abzustellen (BSG, B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 58/06 R).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 64/06 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Regelleistung - Abschlag bei den

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Mittlerweile hat das Bundessozialgericht in seiner richtungweisenden Entscheidung vom 27. Februar 2008 (B 14/7b AS 64/06 R; vgl. auch Parallelentscheidung vom selben Tag B 14/7b AS 32/06 R) ausgeführt, dass es sich bei den Empfehlungen weder um Rechtsnormen handele noch diese derzeit als antizipierte Sachverständigengutachten angesehen werden könnten.

    Weiter kann sich im Einzelfall für eine im Katalog der Empfehlungen genannte Erkrankung ein höherer oder niedrigerer Mehrbedarf ergeben (BSG, B 14/7b AS 64/06 R).

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Damit ist aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung (bestätigt durch die weiteren Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. April 2008, B 14/11b AS 3/07 R und B 14/7b AS 58/06 R) ein individueller Prüfungsmaßstab vorgegeben.

    Macht ein Kläger dagegen keine Besonderheiten geltend, ist es gerechtfertigt, auf die Empfehlungen des Deutschen Vereins abzustellen (BSG, B 14/7b AS 32/06 R und B 14/7b AS 58/06 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 SO 13/08

    Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Mehrbedarf für behinderte

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einhellig davon ausgegangen, dass bei einer Erhöhung der Triglyceride im Blut (sog. Hypertriglyceridämie) in erster Linie einer Gewichtsreduzierung und damit einer Reduktionskost angezeigt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 13/08; SG Düsseldorf, Urteil vom 21. Mai 2007, S 29 (35) SO 86/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2006 - L 19 B 83/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Dies setzt voraus, dass vom Hilfebedürftigen konkrete Umstände substantiiert vorgetragen werden oder sonst erkennbar sind, dass er und wie er sich diätgemäß ernährt bzw. ernähren will (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. November 2006, Az.: L 19 B 83/06 AS ER).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Damit ist aufgrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung (bestätigt durch die weiteren Urteile des Bundessozialgerichts vom 15. April 2008, B 14/11b AS 3/07 R und B 14/7b AS 58/06 R) ein individueller Prüfungsmaßstab vorgegeben.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 8 AS 1462/07

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Hyperlipidämie

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Da die Empfehlungen auf medizinischen, ernährungswissenschaftlichen und statistischen Erkenntnissen basieren und deshalb allgemeine Anerkennung genießen, wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang die Auffassung vertreten, dass sie als antizipierte Sachverständigengutachten verwertet werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Dezember 2007, L 8 AS 1462/07 und vom 27. Juni 2007, L 2 AS 731/07; Behrend in: juris-Praxiskommentar - jurisPK-SGB II -, 2. Auflage 2007, § 21 Rdnr. 46; Lang/Knickrehm in: Eicher/Spellbrink, SGB II Kommentar, 2. Auflage, § 21 Rdnr. 52).
  • SG Düsseldorf, 21.05.2007 - S 29 (35) SO 86/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird - soweit ersichtlich - einhellig davon ausgegangen, dass bei einer Erhöhung der Triglyceride im Blut (sog. Hypertriglyceridämie) in erster Linie einer Gewichtsreduzierung und damit einer Reduktionskost angezeigt ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Juli 2008 - L 20 SO 13/08; SG Düsseldorf, Urteil vom 21. Mai 2007, S 29 (35) SO 86/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2007 - L 2 AS 731/07

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Da die Empfehlungen auf medizinischen, ernährungswissenschaftlichen und statistischen Erkenntnissen basieren und deshalb allgemeine Anerkennung genießen, wurde in Rechtsprechung und Literatur bislang die Auffassung vertreten, dass sie als antizipierte Sachverständigengutachten verwertet werden können (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 14. Dezember 2007, L 8 AS 1462/07 und vom 27. Juni 2007, L 2 AS 731/07; Behrend in: juris-Praxiskommentar - jurisPK-SGB II -, 2. Auflage 2007, § 21 Rdnr. 46; Lang/Knickrehm in: Eicher/Spellbrink, SGB II Kommentar, 2. Auflage, § 21 Rdnr. 52).
  • BVerfG, 20.06.2006 - 1 BvR 2673/05

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch Verweigerung von PKH (Beiordnung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.07.2011 - L 6 AS 8/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 20. Juni 2006, 1 BvR 2673/05), dass ein Abweichen von den Empfehlungen des Deutschen Vereins begründungsbedürftig ist und entsprechende Fachkompetenz voraussetzt.
  • BSG, 10.12.2010 - B 4 AS 97/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Besorgnis der Befangenheit gem § 60 SGG iVm § 42 Abs

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 9 B 291/06
  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 288/17
    Es wird festgestellt, dass das Verfahren vor dem Senat mit dem Aktenzeichen L 6 AS 8/08 vollständig beendet ist.

    Der Kläger zielt auf die Fortführung eines Verfahrens, das zunächst vor dem Sozialgericht Marburg unter dem Aktenzeichen S 5 AS 82/05 , dann vor dem Senat unter dem Aktenzeichen L 6 AS 8/08 und schließlich vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 4 AS 18/12 B geführt wurde.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten zum hiesigen wie auch zum Bezugsverfahren ( SG Marburg - S 5 AS 82/05 -, Hess. LSG - L 6 AS 8/08 -) verwiesen.

    Der Antrag auf Fortsetzung des (Berufungs-)Verfahrens L 6 AS 8/08 vor dem Senat ist bereits unzulässig; Gleiches gilt für die - hilfsweise erhobene - Restitutionsklage.

    Das Verfahren L 6 AS 8/08 könnte wegen eines - unterstellt - unwirksamen Anerkenntnisses also nur in dem Umfang fortgeführt werden, in dem der Senat dieses nach § 101 Abs. 2 SGG in Verbindung mit § 153 Abs. 1 SGG als Grund für die Erledigung des Rechtsstreits angesehen und deswegen den Tenor des Urteils vom 13. Juli 2011 entsprechend beschränkt hat.

    Das angenommene Teilanerkenntnis hat danach den Rechtsstreit vor dem Senat L 6 AS 8/08 im Umfang seiner Reichweite erledigt; im Übrigen hat dieser nach Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Senatsurteil vom 13. Juli 2011 durch die damit rechtskräftigen streitigen Entscheidungen sein Ende gefunden.

  • LSG Hessen, 17.02.2017 - L 7 AS 391/16

    Förderung einer beruflichen Erstausbildung in einem Berufsförderungswerk als

    Unter dem Aktenzeichen: L 6 AS 8/08 erfolgte in der Öffentlichen Sitzung des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts am 13. Juli 2011 zwischen den Beteiligten eine Teilerledigung durch Annahme eines Teilanerkenntnisses des Beklagten, wonach der Beklagte "einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation" unstreitig gestellt und "dem Grunde nach" anerkannt hat.

    Am 22. Dezember 2011 erhob der Kläger bei dem Sozialgericht (SG) Marburg unter dem Aktenzeichen: S 8 AS 389/11 eine Untätigkeitsklage und beantragte, über seinen Antrag vom 20. April 2011 auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen neuen Bescheid zu erteilen und gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren: L 6 AS 8/08 Leistungen in Form einer Erstausbildung im Berufsförderungswerk in E-Stadt oder F-Stadt zu gewähren.

    Am 22.12.2011 erhob der Kläger unter dem Aktenzeichen: S 8 AS 389/11 eine Klage bei dem SG Marburg und beantragte, über seinen Antrag vom 20.04.2011 auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen neuen Bescheid zu erteilen und gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren: L 6 AS 8/08 Leistungen in Form einer Erstausbildung im Berufsförderungswerk in E-Stadt oder F-Stadt zu gewähren.

    Zunächst ergibt sich kein Anspruch des Klägers aufgrund des Teilanerkenntnisses vom 13.07.2011 im Verfahren L 6 AS 8/08 vor dem Hessischen Landessozialgericht.

  • SG Marburg, 23.03.2016 - S 8 AS 212/12
    Unter dem Aktenzeichen: L 6 AS 8/08 erfolgte in der Öffentlichen Sitzung des 6. Senats des Hessischen Landessozialgerichts am 13.07.2011 zwischen den Beteiligten eine Teilerledigung durch Annahme eines Teilanerkenntnisses des Beklagten dahingehend, dass der Beklagte "einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation" unstreitig gestellt und "dem Grunde nach" anerkannt hat.

    Am 22.12.2011 erhob der Kläger unter dem Aktenzeichen: S 8 AS 389/11 eine weitere Klage bei dem SG Marburg und beantragte, über seinen Antrag vom 20.04.2011 auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen neuen Bescheid zu erteilen und gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren: L 6 AS 8/08 Leistungen in Form einer Erstausbildung im Berufsförderungswerk in D-Stadt oder E-Stadt zu gewähren.

    Am 22.12.2011 erhob der Kläger unter dem Aktenzeichen: S 8 AS 389/11 eine Klage bei dem SG Marburg und beantragte, über seinen Antrag vom 20.04.2011 auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen neuen Bescheid zu erteilen und gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren: L 6 AS 8/08 Leistungen in Form einer Erstausbildung im Berufsförderungswerk in D-Stadt oder E-Stadt zu gewähren.

    Zunächst ergibt sich kein Anspruch des Klägers aufgrund des Teilanerkenntnisses vom 13.07.2011 im Verfahren L 6 AS 8/08 vor dem Hessischen Landessozialgericht.

  • LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
    In dem Ausgangsverfahren L 5 SF 19/13 EK AS machte der 1970 geborene Kläger eine Entschädigung für die Dauer des Verfahrens vor dem Hessischen Landessozialgericht mit dem Aktenzeichen L 6 AS 8/08 geltend.

    Mit Schriftsatz vom 17. Juni 2014 beantragte der Kläger unter dem Az. L 5 SF 25/13 EK AL Einsicht in die Akte L 6 AS 8/08, um seine Klage vom 18. Februar 2013 näher begründen zu können.

    Am 17. März 2016 forderte die Senatsvorsitzende die Akte S 5 AL 2/05 ZVW bei dem Sozialgericht Marburg, am 29. Juni 2016 die Akte L 6 AS 8/08 beim 7. Senat und am 8. Juli 2016 die Akte L 6 SF 1/13 EK U beim 6. Senat an, um eine doppelte Rechtshängigkeit zu prüfen.

  • BSG, 08.01.2015 - B 10 SF 2/14 BH

    Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Beklagte zu 6. habe als Leistungsträger im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende einen Anspruch des Klägers auf Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II anerkannt (L 6 AS 8/08).

    Hierzu hat bereits das LSG in seiner angefochtenen Entscheidung vom 16.9.2014 (Seite 7) ausgeführt, dass eine unaufgeklärte Tatsache nicht vorliege, weil der berufliche Rehabilitationsbedarf des Klägers nach dem Anerkenntnis des Beklagten zu 6. in dem Verfahren L 6 AS 8/08 bereits feststehe.

  • BSG, 12.04.2012 - B 11 AL 31/11 BH
    6 c) Soweit das LSG den auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gerichteten Klageanträgen 9, 11, 15 und 16 den Erfolg versagt hat, lässt der Senat dahinstehen, ob der Begründung des LSG, die Beklagte sei für die Gewährung der Leistungen unzuständig geworden und eine Prüfung sei im Hinblick auf das Parallelverfahren L 6 AS 8/08 wegen "doppelter Rechtshängigkeit" ausgeschlossen, zu folgen ist.

    Soweit sich der Kläger auf Ansprüche gegen den beigeladenen Grundsicherungsträger bezieht, ist zu beachten, dass diese Ansprüche Gegenstand des Parallelverfahrens L 6 AS 8/08 gewesen sind (derzeit beim 4. Senat des BSG anhängig - B 4 AS 52/11 B).

  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verahrens

    Im Berufungsverfahren vor dem Senat - L 6 AS 8/08 - erklärte der Beigeladene in der mündlichen Verhandlung am 13. Juli 2011: "Dass der Kläger einen Anspruch auf berufliche Rehabilitation hat ist bei uns unstreitig und wir erkennen diesen Umstand dem Grunde nach an".

    Er erhob jedoch anschließend am 22. Dezember 2011 erneut Klage zum Sozialgericht Marburg - S 8 AS 389/11 - und beantragte insbesondere, den Beigeladenen zu verpflichten, seinen Antrag vom 20. April 2011 zu bescheiden, ihm gemäß dem Teilanerkenntnis im Verfahren L 6 AS 8/08 unverzüglich Leistungen zur Teilhabe zu erbringen, "nämlich eine Erstausbildung zu ermöglichen wie sie der Kläger im Berufsförderungswerk in D-Stadt oder E-Stadt kraft seines Wunsch- und Wahlrechts vorgeschlagen hat".

  • LSG Hessen, 05.06.2023 - L 7 AS 26/19
    Mit Teilanerkenntnis vom 13. Juli 2011 in dem Berufungsverfahren L 6 AS 8/08 vor dem Hessischen Landessozialgericht (LSG) hat der Beklagte seine Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach anerkannt.

    Diese Verwaltungsentscheidungen wurden mehrfach erstinstanzlich und obergerichtlich bestätigt (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29. Oktober 2007, Az. S 5 AS 82/05; Gerichtsbescheide vom 5. August 2014, Az. S 8 AS 112/11; und vom 23. März 2016, Az. S 8 AS 212/12; Hessisches LSG, Urteile vom 13. Juli 2011, Az. L 6 AS 8/08; vom 18. Dezember 2015, Az. L 7 AS 648/14; und vom 17. Februar 2017, Az. L 7 AS 391/16; zuletzt SG Marburg mit Beschlüssen vom 26. November 2018, Az. S 8 AS 214/18 ER und S 8 AS 215/18 ER).

  • SG Marburg, 07.12.2018 - S 8 AS 256/14
    Mit Teilanerkenntnis vom 13. Juli 2011 in dem Berufungsverfahren L 6 AS 8/08 vor dem Hessischen Landessozialgericht (LSG) hat der Beklagte seine Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dem Grunde nach anerkannt.

    Diese Verwaltungsentscheidungen wurden mehrfach erstinstanzlich und obergerichtlich bestätigt (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29. Oktober 2007, Az. S 5 AS 82/05; Gerichtsbescheide vom 5. August 2014, Az. S 8 AS 112/11; und vom 23. März 2016, Az. S 8 AS 212/12; Hessisches LSG, Urteile vom 13. Juli 2011, Az. L 6 AS 8/08; vom 18. Dezember 2015, Az. L 7 AS 648/14; und vom 17. Februar 2017, Az. L 7 AS 391/16; zuletzt SG Marburg mit Beschlüssen vom 26. November 2018, Az. S 8 AS 214/18 ER und S 8 AS 215/18 ER).

  • BSG, 18.05.2017 - B 10 ÜG 3/17 BH

    Parallelentscheidung zu BSG - B 10 ÜG 2/17 - v. 18.05.2017

    Mit Urteil vom 27.1.2017 hat das Hessische LSG als Entschädigungsgericht einen Anspruch des Klägers auf mindestens 1200 Euro Entschädigung wegen der überlangen Dauer des Verfahrens L 6 AS 8/08 vor dem Hessischen LSG verneint, weil der Kläger bereits die zur Erhebung einer Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer bestehende Frist gemäß § 198 Abs. 5 S 2 GVG von sechs Monaten nach Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung, die das Verfahren beendet, oder einer anderen Erledigung des Verfahrens, versäumt hat.
  • BSG, 02.05.2016 - B 4 AS 8/16 BH
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 238/12 B
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 227/12 B
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