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   LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14   

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LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14 (https://dejure.org/2017,45014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2017 - L 5 R 272/14 (https://dejure.org/2017,45014)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - L 5 R 272/14 (https://dejure.org/2017,45014)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Rentenversicherung, Erbrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tod des Versicherten; Erbe; bestandskräftige Erstattungsforderung des Rentenversicherungsträgers; Nachlassverbindlichkeit; Erbenhaftung; Dürftigkeitseinrede; Anfechtungsprozess; Verwaltungsvollstreckung; Anfechtungsklage; Klagefrist; wiederholte förmliche Zustellung des ...

  • rechtsportal.de

    Haftung der Erben für einen Erstattungsanspruch des Rentenversicherungsträgers wegen überzahlter Beitragszuschüsse

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit eines gegen den Erben ergangenen Erstattungsbescheides auch bei Einrede der Dürftigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2018, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 27.10.2016 - B 2 U 45/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Vorliegend scheidet insbesondere eine Kostenprivilegierung als Sonderrechtsnachfolger gemäß § 183 Satz 1 SGG aus, die voraussetzt, dass fällige Ansprüche auf laufende Geldleistungen streitgegenständlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Oktober 2016, B 2 U 45/16 B = SozR 4-1500 § 183 Nr. 13).
  • BSG, 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R

    Sprungrevision - Schriftform der Zustimmungserklärung - elektronischer

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage einer Anfechtungsklage ist grundsätzlich derjenige der letzten Behördenentscheidung (vgl. statt vieler: BSG, Urteil vom 7. Juli 2011, B 14 AS 153/10 R - juris Rdnr. 48 m.w.N.; Bieresborn, in: Roos/Wahrendorf, Sozialgerichtsgesetz, 1. Aufl. 2014, § 54 Rdnr. 141 m.w.N.; Groß/Castendiek, in: Lüdtke/Berchtold, Hk-SGG, 5. Aufl. 2017, § 54 Rdnr. 26 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 09.11.2011 - L 16 AS 247/11

    Verbundverfahren, Folgesache, Verfahrenskostenhilfeantrag., Zulässigkeit,

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht befugt ist, durch eine nochmalige förmliche Zustellung eines Widerspruchsbescheides den erneuten Lauf der Klagefrist in Gang zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979, 6 C 79/78 = BVerwGE 58, 100; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1994, 5 B 18/94 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 9. November 2011, L 16 AS 247/11 - juris Rdnr. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.1978 - 6 C 79.78

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Darlegung einer Gewissensentscheidung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht befugt ist, durch eine nochmalige förmliche Zustellung eines Widerspruchsbescheides den erneuten Lauf der Klagefrist in Gang zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979, 6 C 79/78 = BVerwGE 58, 100; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1994, 5 B 18/94 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 9. November 2011, L 16 AS 247/11 - juris Rdnr. 34 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen gebietet die vom Kläger erhobene Einrede des § 1990 BGB schließlich auch keine gerichtliche Einschränkung des Erstattungsbescheides vom 10. August 2012 dahingehend, ihm die Beschränkung seiner Haftung auf den Nachlass vorzubehalten (so aber: BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1977, V C 18.76 = BVerwGE 52, 16).
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 82/09

    Beschränkte Erbenhaftung: Zulässigkeit des erstmals im Berufungsrechtszug

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Dass die begründete Einrede des § 1990 BGB zwangsläufig auf die Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides durchschlagen muss, lässt sich auch nicht damit begründen, dass es im Zivilprozess im Ermessen des Gerichts steht, wie es diese Einrede berücksichtigt, indem entweder gemäß § 780 ZPO die Beschränkung der Haftung im Urteil vorbehalten wird und somit der Erbe die Vollstreckung in nicht zum Nachlass gehörende Gegenstände abwehren kann, oder aber sachlich über das Bestehen oder Nichtbestehen der Haftungsbeschränkung entschieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 82/09 = NJW-RR 2010, 664; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1953, IV ZR 101/53 = NJW 1954, 635 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 101/53] ).
  • BVerwG, 18.04.1994 - 5 B 18.94

    Erfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache für die Zulassung der

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Der Senat verkennt in diesem Zusammenhang nicht, dass die Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht befugt ist, durch eine nochmalige förmliche Zustellung eines Widerspruchsbescheides den erneuten Lauf der Klagefrist in Gang zu setzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 1979, 6 C 79/78 = BVerwGE 58, 100; BVerwG, Beschluss vom 18. April 1994, 5 B 18/94 - juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 9. November 2011, L 16 AS 247/11 - juris Rdnr. 34 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.07.1985 - 6 S 2606/83

    Sozialhilfe; Erbenhaftung; Dürftigkeit des Nachlasses

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Gleichwohl führt das nicht dazu, dass die Einrede des § 1990 BGB zwingend im Anfechtungsprozess zu berücksichtigen ist (so aber: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Juli 1985, 6 S 2606/83 = NJW 1986, 272 [BVerwG 24.09.1985 - BVerwG 7 B 163.85] ).
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 101/53
    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Dass die begründete Einrede des § 1990 BGB zwangsläufig auf die Rechtmäßigkeit des Leistungsbescheides durchschlagen muss, lässt sich auch nicht damit begründen, dass es im Zivilprozess im Ermessen des Gerichts steht, wie es diese Einrede berücksichtigt, indem entweder gemäß § 780 ZPO die Beschränkung der Haftung im Urteil vorbehalten wird und somit der Erbe die Vollstreckung in nicht zum Nachlass gehörende Gegenstände abwehren kann, oder aber sachlich über das Bestehen oder Nichtbestehen der Haftungsbeschränkung entschieden wird (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2010, VI ZR 82/09 = NJW-RR 2010, 664; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1953, IV ZR 101/53 = NJW 1954, 635 [BGH 17.12.1953 - IV ZR 101/53] ).
  • BVerwG, 09.01.1963 - V C 74.62

    Haftung der Erben nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) für ein dem Erblasser

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 272/14
    Die Überlegung, dass im Falle einer öffentlich-rechtlichen Erstattungsforderung die Anfechtungsklage einem ähnlichen Zweck wie die Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) diene (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 9. Januar 1963, V C 74.62 = BVerwGE 15, 234), greift nach Auffassung des Senats nicht durch.
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 118/95

    Beschränkung der Erbenhaftung

  • BFH, 24.06.1981 - I B 18/81

    Beschränkung der Erbenhaftung - Übergegangene Steuerschulden - Einrede der

  • BVerwG, 24.09.1985 - 7 B 163.85

    Besondere gerichtliche Anordnung - Aushändigung der Postsendungen - Adresse des

  • BSG, 21.10.2020 - B 13 R 19/19 R

    Frist für die Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung

    Mithin fehlt es an einer Rechtfertigung für eine kostenrechtliche Privilegierung, wenn - wie hier - Sozialleistungen in Streit stehen, die vor dem Tod des Versicherten an diesen ausgezahlt worden sind und nach dessen Tod als vermeintliche Nachlassverbindlichkeit von der Erbin zurückgefordert werden (vgl zur Kostenfolge in einem vergleichbaren Fall auch Hessisches LSG Urteil vom 13.10.2017 - L 5 R 272/14 - juris RdNr 47) .
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.12.2022 - L 2 AS 594/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Rückforderung von SGB 2-Leistungen -

    Ob eine Dürftigkeitseinrede die Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides unberührt lässt und erst im Verwaltungsvollstreckungsverfahren zu berücksichtigen (so Hessisches LSG, Urteil vom 13. Oktober 2017 - L 5 R 272/14 - juris Rn. 36 ff.) oder - wie bei der Einrede der Minderjährigenhaftungsbeschränkung i.S.v. § 1629a BGB - zu einer (nachträglichen) Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes führt und bereits (auch) im Anfechtungsprozess zu prüfen ist (vgl. dazu u.a. BSG, Urteil vom 28. November 2018 - B 4 AS 43/17 R - juris Rn. 13 ff.), ist vorliegend für die Rechtswegzuständigkeit nicht entscheidungserheblich, da der angefochtene Verwaltungsakt (Ablehnung der Einrede) tatsächlich außerhalb eines Vollstreckungsverfahrens durch die Verwaltungsbehörde ergangen ist.
  • VG Münster, 05.06.2023 - 5 K 2939/19
    vgl. HessLSG, Urteil vom 13. Oktober 2017 - L 5 R 272/14 -, juris, Rn. 38.
  • LSG Hessen, 22.11.2019 - L 5 R 190/18

    SGB VI, gesetzliche Rentenversicherung

    Schließlich ist auch § 183 Satz 2 SGG nicht einschlägig, weil der Kläger als sonstiger Rechtsnachfolger das Verfahren nicht im Sinne dieser Regelung aufgenommen, sondern es von vornherein geführt hat (vgl. hierzu auch: LSG Hessen, Urteil vom 13. Oktober 2017, Az.: L 5 R 272/14 , juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2018 - L 1 R 332/17
    Der Senat verweist insoweit auch zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffende und ausführlich begründete Auffassung des LSG Hessen (Urteil vom 13.10.2017 - L 5 R 272/14, juris Rn 36 ff mwN), der er sich im Ergebnis inhaltlich uneingeschränkt anschließt und auf die bereits mit Verfügung vom 18.01.2018 hingewiesen worden ist.
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