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   LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16   

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https://dejure.org/2017,45653
LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16 (https://dejure.org/2017,45653)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2017 - L 5 R 61/16 (https://dejure.org/2017,45653)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - L 5 R 61/16 (https://dejure.org/2017,45653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Witwerrentenbezug; Abgrenzung § 45 SGB X zu § 48 SGB X; Rückforderung der überzahlten Leistung wegen anzurechnendem Einkommen bei Mitverschulden der Behörde; grob fahrlässige Unkenntnis; Parallelwertung in der Laiensphäre

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Gewährung einer großen Witwerrente wegen anzurechnendem eigenen Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Grob fahrlässige Unkenntnis der Rechtswidrigkeit des die große Witwenrente betreffenden Verwaltungsakts

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt, wer schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und daher nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchtet; dabei ist das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit, dem Einsichtsvermögen des Beteiligten sowie der besonderen Umstände des Falles zu beurteilen (subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff; st. Rspr. des BSG, vgl. Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45 m.w.N.).

    Auch wenn ein Antragsteller, der zutreffende Angaben gemacht hat, im Allgemeinen nicht zugunsten der Fachbehörde gehalten sein dürfte, Bewilligungsbescheide des Näheren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, weil er davon ausgehen darf, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris, Rdnr. 25 m.w.N.), besteht doch eine Obliegenheit des Versicherten, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn sie nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 77/09 R, juris, Rdnr. 33 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).

    Denn die Beteiligten haben sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris, Rdnr. 25 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG; Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 77/09 R, juris, Rdnr. 33 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2002, L 12 RJ 32/01, juris, Rdnr. 29).

    Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die tatsächlichen oder rechtlichen Mängel aus dem Bewilligungsbescheid oder anderen Umständen ergeben und für das Einsichtsvermögen des Betroffenen ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45).

  • BSG, 26.08.1987 - 11a RA 30/86

    Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Aufhebung eines Rentenbescheides - Erhöhte Rente

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Besteht danach zwar keine Verpflichtung, den Bescheid "näher" auf seine Richtigkeit zu prüfen, so können doch "Fehler im Bereich der Tatsachenermittlung oder im Bereich der Rechtsanwendung", auch wenn sie nicht Bezugspunkt des grobfahrlässigen Nichtwissens sind (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1987, 11a RA 30/86, juris = SozR 1300 § 48 Nr. 39), Anhaltspunkt für den Begünstigten sein, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst zu erkennen.

    Das ist der Fall, wenn er aufgrund einfachster und ganz nahe liegender Überlegungen sicher die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1987, 11a RA 30/86 = BSGE 62, 103) oder er das nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1980, 7 RAr 13/79 = SozR 4100 § 152 Nr. 10).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Auch wenn ein Antragsteller, der zutreffende Angaben gemacht hat, im Allgemeinen nicht zugunsten der Fachbehörde gehalten sein dürfte, Bewilligungsbescheide des Näheren auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, weil er davon ausgehen darf, dass eine Fachbehörde nach den für die Leistung erheblichen Tatsachen fragt und seine wahrheitsgemäßen Angaben zutreffend umsetzt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris, Rdnr. 25 m.w.N.), besteht doch eine Obliegenheit des Versicherten, Bewilligungsbescheide zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn sie nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 77/09 R, juris, Rdnr. 33 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18).

    Denn die Beteiligten haben sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R, juris, Rdnr. 25 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 45; BSG; Urteil vom 1. Juli 2010, B 13 R 77/09 R, juris, Rdnr. 33 = SozR 4-1300 § 48 Nr. 18; Hess. LSG, Urteil vom 12. März 2002, L 12 RJ 32/01, juris, Rdnr. 29).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 R 14/11 R

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts - fehlerhafte

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Dabei steht es der Behörde - in den gesetzlichen Grenzen ihres Ermessens - grundsätzlich frei zu entscheiden, auf welche der abwägungsrelevanten Umstände sie die zu treffende Ermessenentscheidung im Ergebnis stützen möchte (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013, B 12 R 14/11 R, juris, Rdnr. 30 m.w.N. = SozR 4-1300 § 45 Nr. 15).
  • BSG, 19.02.2015 - B 5 R 376/14 B

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    § 48 Abs. 1 SGB X ermächtigt dagegen nicht zur Rücknahme wegen solcher Tatsachen, die objektiv bereits bei Erlass des früheren Verwaltungsaktes gegeben waren (BSG, Urteil vom 28. November 1990, 4 RLw 5/90 = SozR 3-1300, § 32 Nr. 4; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 2017, L 5 R 376/14).
  • LSG Hessen, 02.07.2013 - L 2 R 97/12

    Anwendbarkeit des § 48 SGB 10 - anfängliche Rechtswidrigkeit - Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Ist dies jedoch nicht der Fall, bleibt nur die Möglichkeit der Rücknahmeentscheidung nach § 45 SGB X (BSG, Urteil vom 2. Juni 2004, B 7 AL 58/03 R = SozR 4-4100 § 115 Nr. 1; Urteil vom 11. April 2002, B 3 P 8/01 R, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 2. Juli 2013, L 2 R 97/12, juris).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 14/93

    Begünstigender Verwaltungsakt - Aufhebungsfrist - Kenntnis der Tatsachen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Diese muss erkennen lassen, dass eine Ermessensentscheidung getroffen wurde, und sie muss darüber hinaus grundsätzlich auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Verwaltungsträger bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 7 RAr 14/93 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 20).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach nur in den Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) sein (vgl. BSG, Urteil vom 14. Dezember 1994, 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Das ist der Fall, wenn er aufgrund einfachster und ganz nahe liegender Überlegungen sicher die Rechtswidrigkeit hätte erkennen können (vgl. BSG, Urteil vom 26. August 1987, 11a RA 30/86 = BSGE 62, 103) oder er das nicht beachtet hat, was im gegebenen Falle jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BSG, Urteil vom 12. Februar 1980, 7 RAr 13/79 = SozR 4100 § 152 Nr. 10).
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 10/08 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung - keine rückwirkende

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2017 - L 5 R 61/16
    Dabei ist auf die Abschätzung der Rechtsfolgen durch den Betroffenen nach dessen individuellem Verständigungshorizont und insoweit auf eine "Parallelwertung in der Laiensphäre" abzustellen (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 10/08 R = SozR 4-4300 § 144 Nr. 19).
  • BSG, 28.11.1990 - 4 RLw 5/90

    Ausschluß der Berufung bei Streit um Rücknahme einer Beitragsentlastung in der

  • LSG Hessen, 12.03.2002 - L 12 RJ 32/01

    Berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

  • BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R

    Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen

  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2180/20
    Ist die Fehlerhaftigkeit der Bewilligung anhand des Verfügungssatzes oder der in der Bescheidbegründung im Zusammenhang dargestellten Subsumtion nicht ohne weitere Überlegungen zu erkennen, kommt der Vorwurf grober Fahrlässigkeit regelmäßig nur in Betracht, wenn der Fehler augenfällig ist, d.h. dem Leistungsempfänger nach seinen subjektiven Erkenntnismöglichkeiten sofort auffallen und ohne weiter Nachforschungen anhand ganz naheliegender Überlegungen einleuchten musste (BSG, Urteil vom 8. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - juris, Rn. 28; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Oktober 2016 - L 11 R 5371/15 - www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG Hessen, Urteil vom 13. Oktober 2017 - L 5 R 61/16 - juris, Rn 44).
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