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   LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19   

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https://dejure.org/2021,45458
LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19 (https://dejure.org/2021,45458)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2021 - L 4 SO 217/19 (https://dejure.org/2021,45458)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2021 - L 4 SO 217/19 (https://dejure.org/2021,45458)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Ungeachtet der möglicherweise weitergehenden Regelung des § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII behält nur der aus einer bloßen Umschichtung von bestehendem Vermögen resultierende Zufluss als Surrogat der Forderung den Charakter von Vermögen; daher gilt § 82 Abs. 1 Satz 1 SGB XII nicht für die Auszahlung solcher Forderungen, die als fällige und liquide Forderungen bewusst nicht geltend gemacht, sondern etwa freiwillig angespart werden (vgl. bereits zum Bundessozialhilfegesetz BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1999 - 5 C 35/97, BVerwGE 108, 296).
  • SG Frankfurt/Main, 08.10.2019 - S 27 SO 46/17
    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Dagegen hat der Kläger am 5. April 2017 Klage beim Sozialgericht Frankfurt am Main erhoben ( S 27 SO 46/17 ).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 21/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - Übernahme angemessener Beiträge für eine

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Insoweit war zwar zu berücksichtigen, dass die Angemessenheit i.S. des § 32 Abs. 5 Sätze 1 und 4 SGB XII in der seinerzeit geltenden Fassung (a.F.) eine individuelle Prüfung anhand des konkreten Vertrages voraussetzte, ohne Vorliegen besonderer Umstände aber grundsätzlich nur die Beiträge für den sog. Standard- bzw. Basistarif angemessen sind (BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 21/10 R - BSGE 109, 281 - juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 4844/16 -, juris).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 26/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    (1) Einkommen ist grundsätzlich all das, was jemand in der Bedarfszeit wertmäßig dazu erhält, und Vermögen all das, was er in der Bedarfszeit bereits hat (stRspr, vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 2008 - B 14 AS 26/07 R - juris).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R

    Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird (vgl. vor der Einführung von § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII BSG, Urteil vom 19. Mai 2009 - B 8 SO 35/07 R -, SozR 4-3500 § 82 Nr. 5, zit. nach juris Rn. 14 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 23.02.2017 - L 7 SO 4844/16

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Beiträge für

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Insoweit war zwar zu berücksichtigen, dass die Angemessenheit i.S. des § 32 Abs. 5 Sätze 1 und 4 SGB XII in der seinerzeit geltenden Fassung (a.F.) eine individuelle Prüfung anhand des konkreten Vertrages voraussetzte, ohne Vorliegen besonderer Umstände aber grundsätzlich nur die Beiträge für den sog. Standard- bzw. Basistarif angemessen sind (BSG, Urteil vom 10. November 2011 - B 8 SO 21/10 R - BSGE 109, 281 - juris Rn. 15; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 2017 - L 7 SO 4844/16 -, juris).
  • BGH, 01.07.1992 - IV ZR 191/91

    Beitragsanpassung und Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 13.10.2021 - L 4 SO 217/19
    Die von der Allianz Private Krankenversicherungs AG und dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 1992 - IV ZR 191/91 - ist für die hier vorzunehmende Wertung, ob es sich um einen der Guthabenerstattung bei Stromlieferungsverträgen vergleichbaren Sachverhalt handelt, unergiebig.
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