Rechtsprechung
LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Förderung der Berufsausbildung; Anspruch auf Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei der Ausbildung in einem eingetragenen Verein im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 13.06.2013 - S 16 AL 59/13
- LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13 B ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER). - LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01
Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines …
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER). - BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94
Zulassung von Heilmittelerbringern
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Dafür spricht auch die Formulierung des § 86b Abs. 2 SGG, in dem ausdrücklich auf die Verwirklichung eines Rechts des Antragstellers abgestellt wird, nicht auf Rechte Dritter (s. zur unzulässigen Popularklage BSG Urt. v. 29.11.1995 - 3 RK 36/94 - BSGE 77, 130, 133).
- BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02). - BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02
Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines …
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02). - LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 29. Juni 2005, Az.: L 7 AS 1/05 ER;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG Kommentar, 10. Aufl., § 86b Rdnr. 29). - BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 2/09 R
Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht des einzelnen Miterben einer …
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Die Frage des Zuschusses betrifft lediglich eine Vorfrage für den Ausbildungsbeginn und damit das Verhältnis zwischen Antragsteller und Drittem (vgl. BSG v. 25.2.2010 - B 10 LW 2/09 R - SozR 4-5868 § 1 Nr. 8). - LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von …
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Die Entscheidung des Landessozialgerichts hat wie bei in solchen Fällen in der Hauptsache statthaften Leistungs- bzw. Verpflichtungsklagen nach dem Rechtssach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu erfolgen (LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Januar 2008 - L 9 B 600/07 KR ER;… Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b Rdnr. 42). - BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
Pensionistenprivileg
Auszug aus LSG Hessen, 13.11.2013 - L 9 AL 102/13
Hierbei handelt es sich um eine einfachrechtliche Konkretisierung der allgemeinen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (BVerfG Beschl. v. 9.1.1991 - 1 BvR 207/87 - NJW 1991, 1878 f m.w.N.).
- SG Darmstadt, 23.05.2018 - S 19 AS 309/18
SGB II, SGG
Das Abwarten einer Entscheidung in der Hauptsache darf nicht mit wesentlichen Nachteilen verbunden sein; d.h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 13.11.2013, Az: L 9 AL 102/13 B ER, juris Rn. 13). - LSG Sachsen, 12.02.2014 - L 8 SO 132/13
Anspruch auf vorläufige Erbringung einer permanenten persönlichen Assistenz als …
Ist danach der im Eilverfahren geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch offensichtlich gegeben, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2004 - L 16 B 15/04 KR ER - juris RdNr. 3; Hessisches LSG, Beschluss vom 13.11.2013 - L 9 AL 102/13 B ER -, juris RdNr. 7). - SG Fulda, 15.09.2017 - S 11 KR 106/17
1. § 31 Abs. 6 SGB V ermöglicht eine indikationsübergreifende Verwendung von …
Da Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund nicht isoliert nebeneinander stehen, sondern aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System bilden, sind die Anforderungen an den Anordnungsanspruch mit zunehmender Eilbedürftigkeit beziehungsweise Schwere des drohenden Nachteils zu verringern und umgekehrt (vgl. zuletzt Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.04.2013, Az. L 9 AL 102/13 B ER, Rn. 5, zitiert nach juris, mit weiteren Nachweisen).