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   LSG Hessen, 14.01.2016 - L 6 AS 19/14   

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https://dejure.org/2016,29899
LSG Hessen, 14.01.2016 - L 6 AS 19/14 (https://dejure.org/2016,29899)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.01.2016 - L 6 AS 19/14 (https://dejure.org/2016,29899)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - L 6 AS 19/14 (https://dejure.org/2016,29899)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsicherungsleistungen; Weitergabe persönlicher Daten; Erlaubnisnorm; Nichtinanspruchnahme von Dienstleistungen der Bundesagentur

  • rechtsportal.de

    Grundsicherungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Bayern, 30.07.2013 - L 10 AL 72/11

    Arbeitslosengeld, Widerspruchsbescheid, Arbeitsvermittlung, Sperrzeit,

    Auszug aus LSG Hessen, 14.01.2016 - L 6 AS 19/14
    Der Name und die Anschrift des Leistungsempfängers sind insbesondere auch dazu erhoben worden, um die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis zu ermöglichen (so auch LSG Bayern, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 10 AL 72/11 Rn. 22; Jüttner in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 38 Rn. 56; Harks in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 38 SGB III, Rn. 54).

    Der Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber dient, wie der Beklagte und das Sozialgericht richtigerweise betonen, gerade nicht nur der Ermöglichung der Sanktionierung unterlassener und unzureichender Bewerbungen des betroffenen Leistungsempfängers, sondern auch der Optimierung der Bewerbungschancen für den Leistungsberechtigten selbst, aber auch des Suchauftrags des angeschriebenen Arbeitgebers (hierzu ausführlich LSG Bayern, Urteil vom 30. Juli 2013 - L 10 AL 72/11 Rn. 23).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus LSG Hessen, 14.01.2016 - L 6 AS 19/14
    Die gesetzliche Einschränkung auf Personen, die Dienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch nehmen, dient ausweislich der Gesetzesbegründung nur zum Ausschluss solcher Arbeitsuchender, die lediglich Dienste privater Arbeitsvermittler nutzen (BT-Drs. 15/1515, S. 79).
  • SG Nordhausen, 08.06.2021 - S 13 AS 1134/20

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Sozialdatenschutz - Grundsicherung für

    Die Anträge zu 1. und 2. sind als Feststellungsanträge (§ 55 Sozialgerichtsgesetz ) zulässig (vergleiche auch Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris), weil ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vorliegt (dazu I.) und die Klägerin ihr Rechtsschutzbegehren nicht durch eine vorrangige Klageart erreichen kann (dazu II.).

    Die Datenübermittlung folgt jedoch anderen Grundsätzen (diesen Unterschied herausstellend HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris), wie sie unter 2. dargestellt werden.

    Hier ermöglichen der Name und die Anschrift der Klägerin als Leistungsempfängerin ihre Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis (vgl. Bayerisches LSG , Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris Rn. 22; HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Die Berechtigung zur Erhebung der Daten wird dabei durch einen Umkehrschluss aus § 38 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz SGB III unterstrichen (vgl. HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    § 38 SGB III ist für die Klägerin auch anwendbar, wie aus § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB II folgt (vgl. HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB, Stand April 2021, § 16 SGB II Rn. 82).

    Eine weitergehende Einschränkung wäre auch nicht mit dem Sinn und Zweck des SGB II in Einklang zu bringen (so auch HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Denn der Kontakt zum potentiellen Arbeitgeber dient der Optimierung der Bewerbungschancen für den Leistungsberechtigten selbst (zu diesem Aspekt BayLSG, Urteil vom 30. Juli 2013, L 10 AL 72/11, juris; HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Darüber hinaus kann auch auf die Interessen des angeschriebenen Arbeitgebers abgestellt werden (so - auch für den Bereich des SGB II - HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

    Sie enthalten keine Daten, die der engeren Privatsphäre oder gar Intimsphäre zuzurechnen sind, sondern die ausdrücklich übermittelten Daten bewegen sich in der äußeren und daher mit einem geringeren Grundrechtsschutz belegten Sozialsphäre der Klägerin (vgl. auch HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris, m.w.N.).

    Ein genereller Ausschluss der Weitergabe ist nicht möglich (HessLSG, Urteil vom 14. Januar 2016, L 6 AS 19/14, juris).

  • BSG, 27.07.2016 - B 14 AS 41/16 B
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 14. Januar 2016 - L 6 AS 19/14 - wird als unzulässig verworfen.

    1 Die vom Kläger selbst, einem Rechtsanwalt, eingelegte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des LSG vom 14.1.2016 - L 6 AS 19/14 - ist als unzulässig zu verwerfen (§ 160a Abs. 4 Satz 1 iVm § 169 Satz 2 SGG).

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