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   LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 926/00   

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https://dejure.org/2001,51797
LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 926/00 (https://dejure.org/2001,51797)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2001 - L 6 AL 926/00 (https://dejure.org/2001,51797)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 926/00 (https://dejure.org/2001,51797)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 926/00
    Die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage wäre nur zulässig, wenn dem Vorbringen der Klägerin zu entnehmen wäre, dass sie den Ermessensspielraum der Beklagten aufgrund der tatsächlichen Umstände ihres Falles für derart eingeschränkt hält, dass diese rechtmäßig nur eine einzige Entscheidung, nämlich die Bewilligung der begehrten "Abschlussprämie" treffen dürfte (sog. Ermessensreduzierung auf Null siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1994 Az. 4 RA 42/94 in SozR 3-1200, § 39 Nr. 1 und vom 31. Mai 1989-Az.: 4 RA 50/88 in: SozR 2200, § 1236 Nr. 50 m.w.N.).

    In jedem Fall entsteht die Pflicht des Leistungsträgers zur Ermessensbetätigung und das damit korrespondierende Recht des Bürgers auf fehlerfreien Ermessensgebrauch nur, wenn alle Voraussetzungen für die Ermessensbetätigungspflicht vorliegen (siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1994 Az.: 4 RA 42/94, a.a.O.; Niesel, a.a.O., § 7 RdNr. 11 m.w.N.).

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 50/88

    Anspruch auf Übergangsgeld bei selbstbetriebener Rehabilitation, Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2001 - L 6 AL 926/00
    Die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage wäre nur zulässig, wenn dem Vorbringen der Klägerin zu entnehmen wäre, dass sie den Ermessensspielraum der Beklagten aufgrund der tatsächlichen Umstände ihres Falles für derart eingeschränkt hält, dass diese rechtmäßig nur eine einzige Entscheidung, nämlich die Bewilligung der begehrten "Abschlussprämie" treffen dürfte (sog. Ermessensreduzierung auf Null siehe: Bundessozialgericht, Urteil vom 14. Dezember 1994 Az. 4 RA 42/94 in SozR 3-1200, § 39 Nr. 1 und vom 31. Mai 1989-Az.: 4 RA 50/88 in: SozR 2200, § 1236 Nr. 50 m.w.N.).
  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 72/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Das SG Karlsruhe (Urteil vom 27.9.2006 - S 6 AS 3333/06 - juris) und das Hessische LSG (Urteil vom 14.2.2001 - L 6 AL 926/00 - juris) hatten die Rechtmäßigkeit dieser Leistung zur Eingliederung nicht vor dem Hintergrund der Ziele, Zwecke und Prinzipien des SGB II bzw SGB III problematisiert.
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung -

    Nach anderer Auffassung, schließt ein geringes Verschulden des Antragstellers eine nachträgliche Antragszulassung nicht aus, wenn die Folgen der Verspätung erheblich sind (Striebinger, in: Gagel, SGB III, Juli 2009, § 324 Rn. 17; Hessisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 926/00, juris Rn. 37).
  • LSG Bayern, 16.09.2004 - L 10 AL 10/03

    Beantragung vor dem leistungsbegründenden Ereignis als Voraussetzung für die

    Dabei setzt die nachträgliche Zulassung aber voraus, dass der Antragsteller die verspätete Antragstellung nicht zu vertreten hat (vgl. Niesel aaO) bzw. ihn ein geringes Verschulden trifft und die Folgen erheblich sind (vgl. BayLSG, Urteil vom 27.11.2001 - L 9 AL 53/01 - veröffentl. in Juris; Hessisches LSG, Urteil vom 14.02.2001 - L 6 AL 926/00 - veröffentl. in Juris; Hünecke in Gagel, SGB III, § 324 Rdnr 17, Stand Nov.2003).
  • SG Osnabrück, 28.04.2006 - S 6 AL 451/01
    Derartige Richtlinien und Dienstanweisungen der Beklagten bewirken zwar deren Selbstbindung und geben dem Betreffenden auch einen Anspruch auf Gleichbehandlung (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 14. Februar 2001 - L 6 AL 926/00); sie haben demgegenüber jedoch keinen absoluten Charakter und entbinden insbesondere nicht von der Verpflichtung, im Einzelfall sämtliche Umstände zu überprüfen, die für die Ermessensbetätigung bedeutsam sein können (Hessisches LSG, a.a.O.).
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