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   LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18 WA   

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LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18 WA (https://dejure.org/2018,20917)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.02.2018 - L 7 AL 6/18 WA (https://dejure.org/2018,20917)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - L 7 AL 6/18 WA (https://dejure.org/2018,20917)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Hessen, 01.11.2017 - L 7 AL 68/17
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Aufgrund des klageabweisenden Urteils des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (S 14 AL 201/16) war zwischen den Beteiligten unter dem Aktenzeichen L 7 AL 68/17 ein Berufungsverfahren anhängig.

    C. ist - orientiert an dem tatsächlichen Begehren - dahingehend auszulegen, dass er die Wiederaufnahme des unter dem Aktenzeichen L 7 AL 68/17 anhängig gewesenen Berufungsverfahrens begehrt.

  • SG Gießen, 10.07.2017 - S 14 AL 201/16
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Aufgrund des klageabweisenden Urteils des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (S 14 AL 201/16) war zwischen den Beteiligten unter dem Aktenzeichen L 7 AL 68/17 ein Berufungsverfahren anhängig.

    Ausweislich der sich in der Gerichtsakte befindlichen Zustellungsurkunde sei dem Kläger das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 10. Juli 2017 (Aktenzeichen: S 14 AL 201/16) nebst Sitzungsniederschrift am 28. Juli 2017 zugestellt worden.

  • BSG, 02.07.2003 - B 10 LW 8/03 B

    Rechtsweggarantie im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Entsprechendes gilt, wenn eine Wiederaufnahmeklage nach § 179 SGG i.V.m. §§ 579, 580 Zivilprozessordnung (ZPO) unzulässig ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. März 2003 - L 8 LW 14/01; Bundessozialgericht, Beschluss vom 2. Juli 2003, B 10 LW 8/03 B; Meyer-Ladewig u.a., SGG, § 158, Rdnr. 6a m.w.Nw.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2003 - L 8 LW 14/01
    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Entsprechendes gilt, wenn eine Wiederaufnahmeklage nach § 179 SGG i.V.m. §§ 579, 580 Zivilprozessordnung (ZPO) unzulässig ist (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. März 2003 - L 8 LW 14/01; Bundessozialgericht, Beschluss vom 2. Juli 2003, B 10 LW 8/03 B; Meyer-Ladewig u.a., SGG, § 158, Rdnr. 6a m.w.Nw.).
  • RG, 10.11.1930 - VIII 418/30

    Kann im Falle des § 580 Nr. 2 ZPO. ein die Restitutionsklage begründender

    Auszug aus LSG Hessen, 14.02.2018 - L 7 AL 6/18
    Nach § 580 ZPO ist eine Restitutionsklage zulässig bei Mängeln der Urteilsgrundlagen, soweit zwischen Urteil und Restitutionsgrund ein ursächlicher Zusammenhang besteht (RGZ 130, 386, 387).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.06.2021 - L 3 AS 1284/21
    Da der Kläger jedenfalls einen Wiederaufnahmegrund nicht schlüssig behauptet hat und da somit die Restitutionsklage bereits unzulässig ist, kann der Senat offenlassen, ob die Klagefrist im vorliegenden Fall eingehalten ist (Hessisches LSG, Beschluss vom 14.02.2018 - L 7 AL 6/18 WA, juris Rn. 12).
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