Rechtsprechung
LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13 B ER |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung der Vergütungsvereinbarung und Leistungsvereinbarung zur Erbringung von Leistungen für individuelle Hilfen zur Eingliederung für Menschen mit Behinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Frankfurt/Main, 09.07.2013 - S 27 SO 168/13
- LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VG Hannover, 06.07.2004 - 7 A 673/04
Ermessen; Kündigung; Kündigungsgrund; Leistungsvereinbarung; Sozialhilfe; …
Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13
Das Abschlussinteresse dient nicht nur dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Erfüllung sozialstaatlicher Aufgaben, sondern auch dem Interesse des Trägers freier Einrichtungen an einer rechtlichen Verfestigung der Zusammenarbeit (VG Hannover, Urteil vom 6. Juli 2004 - 7 A 673/04 -, juris - zu § 93 BSHG).Entsprechend hat der Antragsteller auch nur einen Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung dazu, ob von der Kündigungsklausel gebraucht gemacht wird oder nicht (VG Hannover, Urteil vom 6. Juli 2004 - 7 A 673/04 -, juris).
- BSG, 29.01.2009 - B 3 P 6/08 R
Berechnung der leistungsgerechten Vergütung von Pflegeheimen und ambulanten …
Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum insoweit vergleichbaren Regelungsgefüge des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) sind als plausible und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Gestehungskosten erhöhte Personalkosten durch die Einhaltung tariflicher Bindungen anzusehen (…BSG a. a. O.; vgl. auch Jaritz/Eicher, jurisPK-SGB XII, § 75 RdNr. 49), so dass die Geltendmachung von tarifgebundenen Personalkosten im Rahmen der Vergütungsverhandlungen geeignet ist, eine insoweit erleichterte (d.h. ohne externen Vergleich) Plausibilitätsprüfung herbeizuführen.Wie bereits ausgeführt, führt die Geltendmachung tariflich gebundener Personalkosten im Rahmen der Verhandlungen zu einer Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) zu der Annahme der Wirtschaftlichkeit solcher Kosten, mithin dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der Personalkosten nicht im Rahmen eines externen Vergleichs plausibel gemacht werden müssen.
- BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R
Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen …
Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgericht zum insoweit vergleichbaren Regelungsgefüge des § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB XI (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) sind als plausible und betriebswirtschaftlich gerechtfertigte Gestehungskosten erhöhte Personalkosten durch die Einhaltung tariflicher Bindungen anzusehen (…BSG a. a. O.; vgl. auch Jaritz/Eicher, jurisPK-SGB XII, § 75 RdNr. 49), so dass die Geltendmachung von tarifgebundenen Personalkosten im Rahmen der Vergütungsverhandlungen geeignet ist, eine insoweit erleichterte (d.h. ohne externen Vergleich) Plausibilitätsprüfung herbeizuführen.Wie bereits ausgeführt, führt die Geltendmachung tariflich gebundener Personalkosten im Rahmen der Verhandlungen zu einer Vergütungsvereinbarung nach § 75 Abs. 3 SGB XII unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG (BSG, Urteile vom 29. Januar 2009, B 3 P 6/08 R und vom 17. Dezember 2009, B 3 P 3/08 R) zu der Annahme der Wirtschaftlichkeit solcher Kosten, mithin dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der Personalkosten nicht im Rahmen eines externen Vergleichs plausibel gemacht werden müssen.
- LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche …
Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13
Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund bilden nämlich aufgrund ihres funktionalen Zusammenhangs ein bewegliches System (HLSG, Beschluss vom 29. Juni 2005 - L 7 AS 1/05 ER;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, § 86b, Rdnr. 27 und 29 m. w. N.). - BGH, 18.09.2001 - X ZR 107/00
Rückabwicklung eines durch Täuschung und Drohung einer Vertragspartei zustande …
Auszug aus LSG Hessen, 14.03.2014 - L 4 SO 221/13
Im Bereich der Arglistanfechtung entspricht es daher gefestigter Rechtsprechung, dass eine arglistige Täuschung in der Regel zugleich eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss begründet mit der Folge, dass Rechte aus dem mit der Täuschung herbeigeführten Vertrag nicht geltend gemacht werden können (BGH, Urteil vom 18. September 2001 - X ZR 107/00 -, juris RdNr. 21 m. w. N.).