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   LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16   

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https://dejure.org/2017,34980
LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16 (https://dejure.org/2017,34980)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.06.2017 - L 8 KR 27/16 (https://dejure.org/2017,34980)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - L 8 KR 27/16 (https://dejure.org/2017,34980)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17b KHG, § 1 Abs. 1 Fallpauschalenvereinbarung, § 3 Abs. 2 Fallpauschalenvereinbarung
    Zum Begriff der Verlegung in § 1 Abs. 1 S. 4 Fallpauschalenvereinbarung. Eine Verlegung im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 4 Fallpauschalenvereinbarung liegt immer vor, wenn einer Entlassung aus einem Krankenhaus binnen 24 Stunden die Wiederaufnahme in einem anderen Krankenhaus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenhausvergütung; Fallpauschalenvereinbarung; Verlegung; Verlegungsabschlag

  • rechtsportal.de

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 15/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Verminderung der

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16
    Die Krankenhausvergütung bemisst sich dabei, wie bereits das Sozialgericht zutreffend dargelegt hat, nach vertraglichen Fallpauschalen auf gesetzlicher Grundlage (zum Ganzen ausführlich BSG, Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, SozR 4-5560 § 17b Nr. 2 RdNr. 14 ff.; BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R -, juris Rn. 9).

    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiter zu entwickelndes (§ 17b Abs. 2 Satz 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (stRsprg., vgl. etwa BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R -, juris Rn. 17).

    Bilden mehrere Behandlungsabschnitte beim verlegenden Krankenhaus dagegen eine abrechenbare Behandlung im Rechtssinne, schließt § 3 Abs. 2 S 2 FPV einen Verlegungsabschlag nach § 3 Abs. 2 S 1 FPV auch dann nicht aus, wenn der letzte Behandlungsabschnitt im verlegenden Krankenhaus mit einer tatsächlichen Verweildauer von weniger als 24 Stunden verknüpft war (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R -, juris Rn. 17 ff.).

  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16
    Es handelt sich um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, bei dem weder eines Vorverfahrens durchzuführen noch eine Klagefrist einzuhalten ist (stRsprg., vgl. etwa BSG, Urteil vom 28. November 2013 - B 3 KR 33/12 R -, SozR 4-5562 § 9 Nr. 5).
  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 295/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16
    Nach anderer Auffassung liegt eine Verlegung i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV 2008 nur vor, wenn zum Zeitpunkt der Entlassung des Versicherten die Krankenhausbehandlung zumindest vorläufig als abgeschlossen anzusehen ist, also wenn Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit des Patienten zu diesem Zeitpunkt noch fortbesteht (Thüringer LSG, Urteil vom 28. August 2012 - L 6 KR 295/11 -, juris Rn. 23 ff.).
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 8/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Auslegung der Kodierrichtlinien und des

    Auszug aus LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16
    Die Krankenhausvergütung bemisst sich dabei, wie bereits das Sozialgericht zutreffend dargelegt hat, nach vertraglichen Fallpauschalen auf gesetzlicher Grundlage (zum Ganzen ausführlich BSG, Urteil vom 8. November 2011, B 1 KR 8/11 R, SozR 4-5560 § 17b Nr. 2 RdNr. 14 ff.; BSG, Urteil vom 6. März 2012 - B 1 KR 15/11 R -, juris Rn. 9).
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 8/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Dies stellt zwar eine an Zweckmäßigkeitserwägungen orientierte Lösung dar, die eine Verlegung ausschließt, wenn die Neuaufnahme in einem anderen Krankenhaus auf einem unerwarteten Geschehensverlauf beruht (vgl auch Thüringer LSG vom 28.8.2012 - L 6 KR 295/11 - juris RdNr 23 ff; aA Hessisches LSG vom 14.6.2017 - L 8 KR 27/16 - juris RdNr 30 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2017 - L 5 KR 4644/16 - unveröffentlicht) .
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 12/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verlegung - Entlassung aus einem

    Sie will eine Verlegung ausschließen, wenn die Neuaufnahme in einem anderen Krankenhaus auf einem unerwarteten Geschehensverlauf beruht (vgl Thüringer LSG vom 28.8.2012 - L 6 KR 295/11 - jur is RdNr 23 ff ; dem folgend Schleswig-Holsteinisches LSG vom 23.8.2018 - L 5 KR 88/15 - juris RdNr 33 ff; aA Hessisches LSG vom 14.6.2017 - L 8 KR 27/16 - juris RdNr 30 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2017 - L 5 KR 4644/16 - unveröffentlicht) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 10 KR 208/21

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Eine weitergehende Differenzierung zwischen einer Verlegung von teil- in vollstationäre Behandlung ist nicht getroffen worden, Anknüpfungspunkt kann sowohl die teilstationäre als auch die vollstationäre Behandlung sein (im Ergebnis wie hier bereits Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2017 - L 8 KR 27/16 - juris, Rn 39 ff).

    Sie will eine Verlegung ausschließen, wenn die Neuaufnahme in einem anderen Krankenhaus auf einem unerwarteten Geschehensverlauf beruht (vgl Thüringer LSG vom 28.8.2012 - L 6 KR 295/11 - juris RdNr 23 ff; dem folgend Schleswig-Holsteinisches LSG vom 23.8.2018 - L 5 KR 88/15 - juris RdNr 33 ff; aA Hessisches LSG vom 14.6.2017 - L 8 KR 27/16 - juris RdNr 30 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2017 - L 5 KR 4644/16 - unveröffentlicht).

    Insofern besteht - entgegen der Auffassung der Beklagten - kein Unterschied zu einer psychiatrischen Behandlung in einer Tagesklinik (vgl hierzu Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2017 - L 8 KR 27/16).

  • LSG Bayern, 11.04.2019 - L 4 KR 215/17

    Gesetzliche Krankenversicherung: Zu den Voraussetzungen eines Verlegungsabschlags

    Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einer Verlegung ein zielgerichtetes Tun im Sinne von "(jemanden, etwas) von einem bisher innegehabten Ort an einen anderen Ort legen" (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 14.06.2017, L 8 KR 27/16, Rn 30).

    Auch das Hessische LSG vertritt im oben erwähnten Urteil vom 14.06.2017 (L 8 KR 27/16, Rn 30) diese Auffassung und führt aus, dass § 1 Abs. 1 Satz 4 der FPV 2013 gerade nicht an den allgemeinen Sprachgebrauch anknüpfe, sondern den Begriff der Verlegung für den Bereich der Fallpauschalenvergütung allein durch ein zeitliches Moment bestimme.

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnung von Fallpauschalen bei

    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 2/13 R - und Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 57/12 -) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14. Juni 2017 - L 8 KR 27/16 -).

    Der dem entgegenstehenden Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14.06.2017, L 8 KR 27/16 in juris Rn. 29 ff.) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

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