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   LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18   

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LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18 (https://dejure.org/2020,24254)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.08.2020 - L 9 U 188/18 (https://dejure.org/2020,24254)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. August 2020 - L 9 U 188/18 (https://dejure.org/2020,24254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfall auf der Dienstreise: Kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Skiunfall in den USA als Arbeitsunfall?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Skiunfall in den USA - zahlt die BG?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Ski heil? BG erkennt Skiunfall während Kundenreise nicht als Arbeitsunfall an

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei Dienstreisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall - Kein Versicherungsschutz "rund um die Uhr" bei Dienstreisen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit sei daher wie in dem vom Bundessozialgericht (BSG) am 1. Juli 1997 (2 RU 36/96) entschiedenen Fall zu bejahen.

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).

    Die von dem Kläger in Bezug genommene Entscheidung des BSG (Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 -) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Auch war der dienstliche Auftrag im vom BSG entschieden Fall (Urteil vom 1. Juli 1997 2 RU 36/96 -) anders gelagert, da der Kläger nicht als Arbeitnehmer an einer sog. Incentive-Reise seines Arbeitgebers, sondern an der Veranstaltung einer anderen Firma teilgenommen hatte, um während dieser seinen Auftrag zu erfüllen, nämlich geschäftliche Kontakte zu den Mitarbeitern und Führungskräften der anderen Firma zu knüpfen, um einen Einsatz zugunsten der Gesellschaft des Klägers zu erreichen.

  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Auch auf Geschäfts- und Dienstreisen gibt es keinen Versicherungsschutz "rund um die Uhr" (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -).

    Auch bei einer Geschäfts- oder Dienstreise bieten sich bereits der allgemeinen Lebenserfahrung nach zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich der Reisende außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -).

    Auch ist die erklärte Erwartungshaltung der Arbeitgeberin bezüglich der Teilnahme an Freizeitaktivitäten nicht geeignet, die hier im Vordergrund stehenden privaten Aspekte wie sportliche Betätigung, Spaß, Unterhaltung und Erholung in den Hintergrund zu drängen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 - Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 -).

  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Entgegen der Auffassung des Klägers stehen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten wie auch sportliche Betätigungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R -) und des Senats (Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 ) auch dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn das Unternehmen sie finanziert (oder organisiert), denn das Unternehmen hat es nicht in der Hand zu bestimmen, welche Verrichtungen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, ein solcher muss vielmehr objektiv vorliegen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -).

    Es steht nicht zur Disposition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den gesetzlichen Versicherungsschutz auf beliebige Sachverhalte mit eigenwirtschaftlichem Charakter auszudehnen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Februar 2011 L 6 U 59/06 -).

    Auch ist die erklärte Erwartungshaltung der Arbeitgeberin bezüglich der Teilnahme an Freizeitaktivitäten nicht geeignet, die hier im Vordergrund stehenden privaten Aspekte wie sportliche Betätigung, Spaß, Unterhaltung und Erholung in den Hintergrund zu drängen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 - Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 -).

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).

    Denn nicht alle Aktivitäten, die dem Unternehmen nützlich sind oder sein können, stehen unter Versicherungsschutz (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -).

    Auch ein dahinterstehendes allgemeines Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93; BSG, Urteil vom 16. März 1995 - 2 RU 17/94 -).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Diese Arbeiten und Dienste sind regelmäßig versicherte Tätigkeiten (vgl. hierzu u. a. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R -).

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).

    Entgegen der Auffassung des Klägers stehen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten wie auch sportliche Betätigungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R -) und des Senats (Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 ) auch dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn das Unternehmen sie finanziert (oder organisiert), denn das Unternehmen hat es nicht in der Hand zu bestimmen, welche Verrichtungen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, ein solcher muss vielmehr objektiv vorliegen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -).

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (BSG, Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R - BSG, Urteil vom 30. Januar 2007 - B 2 U 8/06 R -).

    Im inneren (sachlichen) Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen in Erweiterung des Versicherungsschutzes u. a. ebenfalls Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsortes, die den betrieblichen Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (vgl. BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 36/96 - BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 - jeweils m. w. N.), darüber hinaus grundsätzlich auch die Teilnahme an betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen (vgl. BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 2 U 27/08 R - BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R ; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 2 U 52/02 R -) und am Betriebssport (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -), jeweils jedoch nur unter weiteren Voraussetzungen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 2 U 29/08 R -).

    Entgegen der Auffassung des Klägers stehen Urlaubs- und Freizeitaktivitäten wie auch sportliche Betätigungen nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R -) und des Senats (Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 ) auch dann nicht unter Versicherungsschutz, wenn das Unternehmen sie finanziert (oder organisiert), denn das Unternehmen hat es nicht in der Hand zu bestimmen, welche Verrichtungen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, ein solcher muss vielmehr objektiv vorliegen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -).

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Denn der Verletzte kann seinen Anspruch auf Feststellung, dass ein Arbeitsunfall vorliegt, wahlweise mit einer kombinierten Anfechtungs- und Feststellungsklage im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG oder mit einer Kombination aus einer Anfechtungsklage gegen den das Nichtbestehen des von ihm erhobenen Anspruchs feststellenden Verwaltungsakt und einer Verpflichtungsklage verfolgen (vgl. BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -).

    Anspruchsgrundlage für das Begehren der Klägerin ist § 102 SGB VII. Danach kann der Versicherte auch die Klärung verlangen, ob ein Versicherungsfall vorliegt, welcher Träger dafür verbandszuständig ist und welche Gesundheitsschäden dem Versicherungsfall zuzurechnen sind, wobei diese Norm nicht nur die abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch, sondern ausnahmsweise auch die einzelnen Anspruchselemente umfasst, was prozessual durch § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG bestätigt wird, wonach eine Feststellungsklage auch darauf gerichtet sein kann, ob eine Gesundheitsstörung oder der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist (BSG, Urteil vom 5. Juli 2011 - B 2 U 17/10 R -).

  • BSG, 17.02.1999 - B 2 U 141/98 B

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Diese ist grundsätzlich in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts gestellt (vgl. BSG, Beschluss vom 17. Februar 1999 - B 2 U 141/98 B - m. w. N.).
  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Auch ein dahinterstehendes allgemeines Interesse der Unternehmensleitung, Arbeitsleistungen seiner Beschäftigten mit geldwerten Vorteilen zu honorieren, reicht nicht aus, für eine solche Betätigung den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit herzustellen (BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93; BSG, Urteil vom 16. März 1995 - 2 RU 17/94 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - L 6 U 59/06

    Abgrenzung einer betriebsbezogenen von einer betriebsunabhängigen privaten

    Auszug aus LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18
    Es steht nicht zur Disposition von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den gesetzlichen Versicherungsschutz auf beliebige Sachverhalte mit eigenwirtschaftlichem Charakter auszudehnen (vgl. Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 - LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. Februar 2011 L 6 U 59/06 -).
  • BSG, 15.11.2016 - B 2 U 12/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Hamburg, 06.12.2007 - L 3 U 24/07

    Dienstreise - Hundeschlittenfahrt in Kanada - Freizeitaktivität - fehlender

  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 27.10.2009 - B 2 U 29/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 7/99 R

    Innerer Zusammenhang beim geschützten Betriebsweg

  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 20.12.2016 - B 2 U 16/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LAG Baden-Württemberg, 06.09.2017 - 4 Sa 3/17

    Auslandsdienstreisen - Direktionsrecht

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 57/89

    Unfallversicherungsschutz auf Dienstreisen

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 02.06.1959 - 2 RU 158/56
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 11/16 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Autofahrt - Unterbrechung des

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