Rechtsprechung
   LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16 EK U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,61576
LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16 EK U (https://dejure.org/2016,61576)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2016 - L 6 SF 5/16 EK U (https://dejure.org/2016,61576)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - L 6 SF 5/16 EK U (https://dejure.org/2016,61576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,61576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens; Verfristung der Klageerhebung; Absolute Ausschlussfrist; Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

  • rechtsportal.de

    GVG § 198 Abs. 5 S. 2; StrEG § 12
    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 16.02.2016 - L 6 SF 56/15

    Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16
    Dieser Antrag ist durch Beschluss des erkennenden Senats vom 16. Februar 2016 (Az.: L 6 SF 56/15 PKH) mit der Begründung abgelehnt worden, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg habe, weil die in § 198 Abs. 5 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) genannte Sechs-Monats-Frist zur Erhebung einer Entschädigungsklage verstrichen sei und weil eine solche Klage im vorliegenden Fall deshalb abzuweisen sein würde.

    Da es sich bei der Frist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine absolute materielle Ausschlussfrist handelt, ist bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.0, § 198 Rdnr. 255 m.w.N.; Hessisches LSG - erkennender Senat - vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH).

    Dem hilfsweise vom Kläger gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war schon bereits deshalb nicht zu entsprechen, weil es sich bei der Frist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine absolutematerielle Ausschlussfrist handelt, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich ist (vgl. Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.0, § 198 Rdnr. 255 m.w.N.; Hessisches LSG - erkennender Senat - vom 16. Februar 2016 - L 6 SF 56/15 PKH).

  • BGH, 21.05.2014 - III ZR 355/13

    Entschädigungsanspruch bei überlanger Dauer eines Anhörungsrügeverfahrens in

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16
    Der Kläger beruft sich zu Unrecht auf eine Passage im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Mai 2014 (vgl. BGH vom 21. Mai 2014 - III ZR 355/13 = NJW 2014, 2443, Rdnr. 18), in welcher es heißt:.
  • BSG, 10.03.2015 - B 2 U 1/15 BH
    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2016 - L 6 SF 5/16
    Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil vom 28. November 2014 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines postulationsfähigen Rechtsbeistands zu bewilligen, wurde durch Beschluss des Bundessozialgerichts vom 10. März 2015 (B 2 U 1/15 BH) abgelehnt.
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 8/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verfahrens

    Der vom Kläger beim Bundessozialgericht gestellte isolierte Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts veränderte den Fristenlauf dabei nicht (Senat, Urteil vom 14. Dezember 2016 - L 6 SF 5/16 EK U -, juris; ebs. BSG, Beschluss vom 18. Mai 2017 - B 10 ÜG 2/17 BH -, juris, in dem nachfolgenden Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Erhebung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem genannten Urteil des Senats; vgl. außerdem B. Schmidt, in: Meyer-Ladewig u.a., SGG - Kommentar, 13. Aufl. 2020, § 202 Rn. 30b).
  • BSG, 18.05.2017 - B 10 ÜG 2/17 BH

    Entschädigung wegen der überlangen Dauer eines Gerichtsverfahrens;

    Hessisches LSG 14.12.2016 - L 6 SF 5/16 EK U.
  • LSG Hessen, 01.08.2018 - L 6 SF 9/18
    Dem hilfsweise vom Kläger gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war schon bereits deshalb nicht zu entsprechen, weil es sich bei der Frist nach § 198 Abs. 5 Satz 2 GVG um eine absolute materielle Ausschlussfrist handelt, bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich ist (vgl. Ott in Steinbeiß-Winkelmann/Ott, a.a.0, § 198 Rdnr. 255 m.w.N.; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 67 Rn.2a; Hessisches LSG - erkennender Senat - Urteil vom 14. Dezember 2016, L 6 SF 5/16 EK U; BSG Urteil vom 7. September 2017, B 10 ÜG 1/17 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht