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   LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16   

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LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16 (https://dejure.org/2017,61486)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14.12.2017 - L 8 KR 184/16 (https://dejure.org/2017,61486)
LSG Hessen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - L 8 KR 184/16 (https://dejure.org/2017,61486)
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  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16
    Bei hauptberuflich Selbstständigen könnten ausschließlich tatsächlich erzielte Einnahmen zeitversetzt berücksichtigt werden und zwar der Gewinn, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - BSGE 104, 153-160; BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 138 ff. = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Der Nachweis des Gewinns könne nur mittels des Einkommenssteuerbescheids erbracht werden (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08R - BSGE 104, 153-160).

    Für den Nachweis des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit könne nur der Einkommenssteuerbescheid berücksichtigt werden, Vorauszahlungsbescheide (§ 37 Einkommenssteuergesetz - EStG) oder die von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater aufgestellte Gewinn-/Verlustrechnung oder Bilanzen dürften der Beitragsfestsetzung nicht zugrunde gelegt werden (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08R - BSGE 104, 153-160).

    Das BSG (Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R, juris) habe klargestellt, dass der Nachweis niedriger Einnahmen ausschließlich zukunftsbezogen durch Vorlage eines Einkommenssteuerbescheides und nicht auch durch Vorlage einer Gewinn- und Verlust-Rechnung, Bilanz oder eines Vorauszahlungsbescheids des Finanzamtes (§ 37 EStG) geführt werden könne.

    Daraus folgt, dass bei den hauptberuflich Selbstständigen die tatsächlich erzielten Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur zeitversetzt berücksichtigt werden und zwar in Form des Gewinns, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R; BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95; alle juris).

    Die aus dem neuen Einkommenssteuerbescheid sich ergebende günstigere Beitragsbemessung ist erst ab Beginn des auf die Vorlage dieses Einkommenssteuerbescheids folgenden Monats zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R, juris).

  • BSG, 19.12.2012 - B 12 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - stationär in Pflegeeinrichtung

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16
    Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2012, B 12 KR 20/11 R - juris) grundsätzlich eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung der freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und binde auch die Versicherten.

    Die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 19. Dezember 2012, B 12 KR 20/11 R - juris) grundsätzlich eine hinreichende Rechtsgrundlage für die Beitragsfestsetzung gegenüber freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und bindet auch die Versicherten.

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16
    Bei hauptberuflich Selbstständigen könnten ausschließlich tatsächlich erzielte Einnahmen zeitversetzt berücksichtigt werden und zwar der Gewinn, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - BSGE 104, 153-160; BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95 - BSGE 79, 133, 138 ff. = SozR 3-2500 § 240 Nr. 27).

    Daraus folgt, dass bei den hauptberuflich Selbstständigen die tatsächlich erzielten Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur zeitversetzt berücksichtigt werden und zwar in Form des Gewinns, ermittelt nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts (BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R; BSG, Urteil vom 26. September 1996 - 12 RK 46/95; alle juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 30/07 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - vorläufige

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16
    Das BSG habe in seinen Urteilen vom 22. März 2006 (B 12 KR 14/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 5 = BSGE 96, 119) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 30/07 R - Juris -) bestätigt, dass der Nachweis geänderter Einnahmen nur zukunftsbezogen berücksichtigt werden dürfte, wenn zuvor eine endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt sei.

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 22. März 2006 (B 12 KR 14/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 5 = BSGE 96, 119) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 30/07 R - Juris -) bestätigt, dass die besonderen Vorschriften für die Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen in § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB V voraussetzten, dass die Beiträge der freiwillig Versicherten in der Regel endgültig festgesetzt werden.

  • BSG, 22.03.2006 - B 12 KR 14/05 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter Selbstständiger - Festsetzung der

    Auszug aus LSG Hessen, 14.12.2017 - L 8 KR 184/16
    Das BSG habe in seinen Urteilen vom 22. März 2006 (B 12 KR 14/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 5 = BSGE 96, 119) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 30/07 R - Juris -) bestätigt, dass der Nachweis geänderter Einnahmen nur zukunftsbezogen berücksichtigt werden dürfte, wenn zuvor eine endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt sei.

    Das BSG hat in seinen Urteilen vom 22. März 2006 (B 12 KR 14/05 R - SozR 4-2500 § 240 Nr. 5 = BSGE 96, 119) und vom 11. März 2009 (B 12 KR 30/07 R - Juris -) bestätigt, dass die besonderen Vorschriften für die Beitragsbemessung bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen in § 240 Abs. 4 Satz 2 und 3 SGB V voraussetzten, dass die Beiträge der freiwillig Versicherten in der Regel endgültig festgesetzt werden.

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