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   LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04   

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https://dejure.org/2006,21134
LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04 (https://dejure.org/2006,21134)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04 (https://dejure.org/2006,21134)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - L 4/12 RJ 97/04 (https://dejure.org/2006,21134)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufteilung einer Witwenrente aufgund der Zahlung einer großen Witwenrente an die geschiedene Ehefrau des Versicherten; Anforderungen an die Qualifizierung von Leistungen als Unterhaltszahlungen im Sinne des § 243 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI); Einräumung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Aufteilung der Witwenrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wirtshausschlägerei: Rückkehr zum "Tatort" ist kein leichtfertiges Verhalten - Opfer steht Entschädigung zu

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 40/95

    Einkünfte aus Nießbrauch als Unterhaltsleistungen iS. von § 243 Abs. 1 Nr. 3 SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04
    Vom Inhaber des Dauerwohnrechts aus diesem gezogene Nutzungen fließen damit aus seinem eigenen Vermögen und können schon deshalb keine Unterhaltsleistungen im Sinne des § 243 SGB VI sein (Abgrenzung zu BSG, Urteil vom 29. April 1997, Az.: 5 RJ 40/95).

    Dem steht die von der Beklagten zitierte Entscheidung des BSG vom 29. April 1997 (Az.: 5 RJ 40/95) nicht entgegen, denn in dem dort entschiedenen Fall handelte es sich um ein Nießbrauchsrecht, das der geschiedenen Ehefrau ausdrücklich "zur teilweisen Regelung der Unterhaltsansprüche" eingeräumt war und das mit ihrer Wiederheirat oder ihrem Tode enden sollte.

  • BSG, 24.11.1976 - 1 RA 151/75

    Gerichtliche Vereinbarung - Sachlich-rechtlicher Inhalt - Bindung des BSG -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04
    Im Übrigen wäre auch die einmalige Zahlung eines größeren Betrages nur dann als Unterhaltsleistungen zu qualifizieren, wenn der Berechnung konkrete monatliche Unterhaltsbeträge zugrunde liegen, ggf. mit einer Wertsicherungsklausel, der gesamte Zahlungszeitraum festgelegt ist und die für den Monat kalkulierte Zahlung 25 v.H. des Mindestbedarfssatzes der Sozialhilfe überschreitet (siehe: BSG, Urteil vom 24. November 1976, Az.: 1 RA 151/75 in SozR 2200, § 1265 Nr. 24).
  • BSG, 30.09.1996 - 8 RKn 17/95

    Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente - Erklärung eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04
    Auf die Rechtsprechung des BSG über die Charakterisierung eines nur deklaratorischen Unterhaltsverzichts als "leere Hülse" (siehe etwa Urteil vom 30. September 1996, Az.: 8 RKn 17/95 m.w.N.) kommt es hier daher nicht an.
  • BSG, 09.02.1978 - 11 RA 42/77

    Unterhaltsanspruch aus sonstigen Gründen - Leibrentenanspruch -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.02.2006 - L 4/12 RJ 97/04
    Tatsächliche Unterhaltszahlungen im Sinne des § 243 SGB VI sind Leistungen, die darauf abzielen, den wirtschaftlichen Lebensbedarf des anderen unentgeltlich zu befriedigen (so: BSG, Urteil vom 9. Februar 1978, Az.: 11 RA 42/77 in: SozR 2200, § 1265 Nr. 31).
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