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   LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,9987
LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER (https://dejure.org/2017,9987)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2017 - L 4 SO 23/17 B ER (https://dejure.org/2017,9987)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER (https://dejure.org/2017,9987)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Hessen, 29.06.2011 - L 6 SO 57/11

    Sozialhilfe - Nachrangigkeit - Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe nach SGB

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17
    Die Abgrenzung zwischen Eingliederungshilfe als medizinischer Rehabilitation und (Behandlungs-)Sicherungspflege hat nach der Zielrichtung der Leistung zu erfolgen (Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 29. Juni 2011 - L 6 SO 57/11 B ER -, Rn. 12, juris).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 15/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den Einbau eines

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17
    Dabei wird festzustellen sein, ob und inwieweit die an sich dem medizinisch-pflegerischen Bereich der Behandlungssicherungspflege zuzuordnenden Blutzuckermessungen und Insulingaben sich als unmittelbar mit dem Schulbesuch verknüpft erweisen und allein demselben dienen (vgl. zum Maßstab BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R, juris, Rn. 21), was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann der Fall sein kann, wenn die erforderliche Maßnahme überhaupt nur die Zeit des Schulbesuchs betrifft und wenn ohne die Unterstützung der Kontrolle und der Regulierung des Blutzuckerspiegels eine Teilnahme am Unterricht nicht gesichert wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017, L 15 SO 355/16 B ER, juris, zur Notwendigkeit eines Einzelfallhelfers zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2017 - L 15 SO 355/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.03.2017 - L 4 SO 23/17
    Dabei wird festzustellen sein, ob und inwieweit die an sich dem medizinisch-pflegerischen Bereich der Behandlungssicherungspflege zuzuordnenden Blutzuckermessungen und Insulingaben sich als unmittelbar mit dem Schulbesuch verknüpft erweisen und allein demselben dienen (vgl. zum Maßstab BSG, Urteil vom 20. September 2012 - B 8 SO 15/11 R, juris, Rn. 21), was nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dann der Fall sein kann, wenn die erforderliche Maßnahme überhaupt nur die Zeit des Schulbesuchs betrifft und wenn ohne die Unterstützung der Kontrolle und der Regulierung des Blutzuckerspiegels eine Teilnahme am Unterricht nicht gesichert wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017, L 15 SO 355/16 B ER, juris, zur Notwendigkeit eines Einzelfallhelfers zur Sicherstellung der Teilnahme am Sportunterricht).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Weiterhin wird auch die Unterstützung bei der Kontrolle des Blutzuckerspiegels und der Insulingabe, um am Sportunterricht teilnehmen zu können (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2017 - L 15 SO 355/16 B ER - juris Rdnr. 5) oder überhaupt die Schule besuchen zu können (Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER - juris Rdnr. 8), als (pflegerische) Hilfe zur Schulbildung angesehen, wenn die erforderliche Maßnahme nur die Zeit des Schulbesuches betrifft oder wenn ohne die Unterstützung bzw. Hilfe eine Teilnahme am Unterricht nicht sichergestellt wäre.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.04.2020 - L 4 KR 3890/17

    Krankenversicherung - ambulante Strahlentherapie - Notwendigkeit einer Begleitung

    § 14 SGB IX ist aber auch in den Fällen anzuwenden, in denen die Zuständigkeit deshalb umstritten ist, weil unklar bleibt, ob Teilhabeleistungen oder Maßnahmen der Krankenbehandlung erforderlich sind (vgl. Ulrich, a.a.O., Rn. 54; Hessisches LSG, Beschluss vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER).
  • LSG Hamburg, 11.10.2019 - L 4 SO 49/19

    Abgrenzung der Eingliederungshilfe des SGB 12 von der Behandlungssicherungspflege

    Dient die Hilfeleistung der Bewältigung von Anforderungen des Schulalltags, ist der Bedarf der Eingliederungshilfe zuzuordnen; handelt es sich dagegen allein um einen krankheitsbedingten Bedarf, der auf die Beobachtung der körperlichen Situation und eine ggf. notwendige Intervention durch die Verabreichung eines Notfallmedikaments gerichtet ist, ist er der medizinischen Rehabilitation in Form der Behandlungssicherungspflege nach § 37 Abs. 2 S. 1 SGB V zuzuordnen (nochmals Werhahn, in: juris-PK SGB XII, 2. Aufl. 2014, Stand Oktober 2019, § 54 Rn. 58; ferner Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15.3.2017 - L 4 SO 23/17 B ER, juris Rn. 8; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.3.2017 - L 18 SO 99/17 B ER, juris Rn. 20; im Ergebnis ebenso Thüringer Landessozialgericht, Beschluss vom 16.5.2017 - L 6 KR 1571/15 B ER, juris Rn. 25ff. und Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9.1.2019 - L 9 SO 219/18 B ER, juris Rn. 8. A.A. offenbar Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.12.2017 - L 7 SO 3798/17 ER-B, juris Rn. 12ff., wo offengelassen wird, ob die begehrte Schulassistenz für ein an Diabetes erkranktes Kind als Behandlungssicherungspflege zu gewähren ist, weil jedenfalls die Voraussetzungen der Eingliederungshilfe nach §§ 53, 54 SGB XII i.V.m. der Eingliederungshilfe-Verordnung als erfüllt angesehen werden).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2019 - L 8 SO 282/18
    Da ein Leistungsanspruch nach § 37 SGB V nicht glaubhaft gemacht ist, kommt es nicht darauf an, ob eine nach § 14 SGB IX begründete Zuständigkeit sich im Außenverhältnis auch auf Leistungen nach § 37 SGB V erstrecken kann (zur Abgrenzung s. Senatsurteil vom 28. Januar 2016 - L 8 SO 385/12 - juris Rn. 27; vgl. Hessisches Landessozialgericht - LSG -, Beschluss vom 15. März 2017 - L 4 SO 23/17 B ER - juris Rn. 7 LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Juli 2018 - L 4 KR 1746/18 ER-B - juris Rn. 34; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 9. Januar 2019 - L 9 SO 219/18 B ER - juris Rn. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.09.2017 - L 8 SO 306/17
    âEUR¢ S 4 SO 212/16 ER, L 8 SO 373/16 B ER (für den Monat 12/16), âEUR¢ S 4 SO 177/16 ER, L 8 SO 384/16 B ER (für den Monat 10/16), âEUR¢ S 4 SO 1/17 ER, L 8 SO 22/17 B ER (für den Monat 01/17), âEUR¢ S 4 SO 23/17 ER, L 8 SO 89/17 B ER (für den Monat 02/17), âEUR¢ S 4 SO 43/17 ER, L 8 SO 99/17 B ER (für den Monat 03/17), âEUR¢ S 4 SO 120/17 ER, L 8 SO 196/17 B ER (für den Monat 07/17), âEUR¢ S 4 SO 68/17 ER, L 8 SO 216/17 B ER, (für den Monat 04/17), âEUR¢ S 4 SO 76/17 ER, L 8 SO 217/17 B ER (Leistungsanspruch ab April 2017), âEUR¢ S 4 SO 85/17 ER, L 8 SO 218/17 B ER (für den Monat 05/17), âEUR¢ S 4 SO 108/17 ER, L 8 SO 224/17 B ER (für den Monat 06/17), âEUR¢ S 4 SO 136/17 ER, L 8 SO 227/17 B ER (Leistungsanspruch ab Juli 2017), âEUR¢ S 4 SO 146/17 ER, L 8 SO 258/17 B ER (ab August 2017).
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