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   LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12   

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LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12 (https://dejure.org/2014,54455)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2014 - L 1 KR 400/12 (https://dejure.org/2014,54455)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2014 - L 1 KR 400/12 (https://dejure.org/2014,54455)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R) sei die Nichtausübung eines Rechts durch die Gesellschafter unbeachtlich, solange es nicht wirksam abbedungen sei.

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. zuletzt BSG Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R; siehe insbesondere auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S. 69 f, Nr. 13 S. 31 f und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S. 26 f m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).

    Maßgebend ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. BSG Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R m.w.N.).

    Die dargestellten Grundsätze sind - trotz der in Fällen der vorliegenden Art jeweils mit in Rechnung zu stellenden engen familiären Bindungen - auch hier anzuwenden und gelten unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere in den Urteilen vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R sowie vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R) fort, denn der Kläger war im streitigen Zeitraum nicht in seinem eigenen Unternehmen, sondern in einem fremden Unternehmen tätig.

    Eine "Schönwetter-Selbstständigkeit" ist mit Blick auf das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände schwerlich hinnehmbar (zusammenfassend für die in Familiengesellschaften verrichtete Tätigkeiten: BSG, Urteil vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Die dargestellten Grundsätze sind - trotz der in Fällen der vorliegenden Art jeweils mit in Rechnung zu stellenden engen familiären Bindungen - auch hier anzuwenden und gelten unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere in den Urteilen vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R sowie vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R) fort, denn der Kläger war im streitigen Zeitraum nicht in seinem eigenen Unternehmen, sondern in einem fremden Unternehmen tätig.

    Für die Trägerschaft eines Unternehmens durch eine Personengesellschaft und deren Gesellschafter kann insoweit im Kern nichts anderes gelten als in den Fällen, in denen eine juristische Person des Privatrechts Unternehmensträger ist (so auch BSG für Einzelunternehmen: Urteil vom 30. April 2013, B 12 KR 19/11 R).

    Für die GmbH erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung aber auch seit jeher dann, wenn der im Unternehmen Tätige Gesellschaftsanteile an einer Kapitalgesellschaft - sei es auch eine Familiengesellschaft - hält, den Status als Selbstständiger nur an, wenn damit zugleich eine entsprechende Einflussmöglichkeit auf den Inhalt von Gesellschafterbeschlüssen verbunden ist; etwa durch ein seinem Gesellschaftsanteil entsprechendes Stimmgewicht oder in Form einer Sperrminorität, und der Betroffene damit rechtlich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner Tätigkeit abzuwehren (BSG, Urteil vom 30. April 2013, a.a.O., juris - RdNr. 16 m.w.N.).

    Die "Machtposition" des Klägers leitet sich damit lediglich daraus ab, dass er aufgrund der ihm mit Vereinbarung vom 3. Mai 2010 übertragenen "vollständigen Leitung aller Geschäftsbereiche" Einfluss auf die Unternehmenstätigkeit und deren Ausrichtung nahezu weisungsfrei (zur Lockerung der Weisungsfreiheit bei Diensten höherer Art: BSG, Urteil vom 30. April 2013, B 12 KR 19/11 R juris RdNr. 29 m.w.N.) ausüben kann.

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteile vom 29. August 2012, B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R) sei die Nichtausübung eines Rechts durch die Gesellschafter unbeachtlich, solange es nicht wirksam abbedungen sei.

    Die dargestellten Grundsätze sind - trotz der in Fällen der vorliegenden Art jeweils mit in Rechnung zu stellenden engen familiären Bindungen - auch hier anzuwenden und gelten unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (insbesondere in den Urteilen vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R und B 12 KR 14/10 R sowie vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R) fort, denn der Kläger war im streitigen Zeitraum nicht in seinem eigenen Unternehmen, sondern in einem fremden Unternehmen tätig.

  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts können derartige Einflussmöglichkeiten zwar beachtenswert sein, soweit sie einem Geschäftsführer einer GmbH selbst gegenüber der Gesellschaft zur Verfügung stehen (zu einem - im Ergebnis nicht ausreichenden - der Gesellschaft gewährten Darlehen vgl. BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4 S. 17 f).
  • BGH, 15.12.1969 - II ZR 69/67

    Zulässigkeit einer zur Nichtigkeit des Vertrages führenden ergänzenden

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Nach Auffassung des Senats liegt in der vereinbarten Stimmbindung ein teilweiser Stimmverzicht, der gegen das Abspaltungsverbot verstößt und daher nichtig ist (vgl. auch: BGH, Urteile vom 10. November 1951, II ZR 111/50 und vom 15. Dezember 1969, II ZR 69/67).
  • BGH, 10.11.1951 - II ZR 111/50

    Unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht bei OHG.

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Nach Auffassung des Senats liegt in der vereinbarten Stimmbindung ein teilweiser Stimmverzicht, der gegen das Abspaltungsverbot verstößt und daher nichtig ist (vgl. auch: BGH, Urteile vom 10. November 1951, II ZR 111/50 und vom 15. Dezember 1969, II ZR 69/67).
  • BGH, 22.02.1960 - VII ZR 83/59
    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Aus der Entscheidung des BGH vom 22. Februar 1960 (VII ZR 83/59, NJW 1960, 963 964) ergibt sich nach Auffassung des Senats nichts anderes.
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH ohne

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Deshalb begründen Stimmbindungsverträge nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen im Regelfall nur zwischen den an ihnen beteiligten Gesellschaftern bzw. Dritten schuldrechtliche Ansprüche und ein Streit um die Rechtsfolgen der Verletzung einer Stimmbindungsvereinbarung ist grundsätzlich nur unter den an der Vereinbarung Beteiligten und nicht mit der Hauptgesellschaft auszutragen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. März 2014, L 1 KR 9/11, juris RdNr. 43 m.w.N.).
  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. zuletzt BSG Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R; siehe insbesondere auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S. 69 f, Nr. 13 S. 31 f und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S. 26 f m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2014 - L 1 KR 400/12
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen z.B. zuletzt BSG Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R; siehe insbesondere auch BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S. 69 f, Nr. 13 S. 31 f und Nr. 4 S. 13, jeweils m.w.N.; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S. 26 f m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11).
  • BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 8/06 R

    Versicherungspflicht eines Geschäftsführers einer GmbH - Ehegatte als

  • BGH, 17.11.1986 - II ZR 96/86

    Abspaltung und Übertragung des Stimmrechts ohne die Aktien

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

  • OLG Köln, 25.07.2002 - 18 U 60/02

    Formbedürftigkeit eines Stimmbindungsvertrages

  • BSG, 26.01.2022 - B 6 KA 2/21 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung der Anstellung eines Arztes in einem

    Diese für den GmbH-Geschäftsführer entwickelten Grundsätze gelten auch (erst recht) für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wie hier der Klägerin (vgl etwa Sächsisches LSG Urteil vom 18.12.2018 - L 9 KR 34/13 - Die Beiträge Beilage 2019, 123 = juris RdNr 49; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 20.1.2016 - L 8 R 42/11 - juris RdNr 115 ff; zur OHG: Hessisches LSG Urteil vom 15.5.2014 - L 1 KR 400/12 - juris RdNr 36; zur persönlichen Abhängigkeit des Gesellschafters einer GbR unter Hinweis auf die - damalige - Rspr zur versicherungspflichtigen Beschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH vgl BSG Urteil vom 20.7.1988 - 12 RK 23/87 - SozR 7610 § 705 Nr. 3 = juris RdNr 31 f; vgl auch BSG Beschluss vom 20.12.2016 - B 12 R 28/16 B - juris RdNr 11; zur stillen Gesellschaft als Innengesellschaft vgl BSG Urteil vom 24.1.2007 - B 12 KR 31/06 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 22 ff, insbesondere RdNr 26; vgl aber auch Remplik/Flasbarth in Ratzel/Luxenburger, Handbuch Medizinrecht, 4. Aufl 2021, Kap 10 RdNr 76) .
  • LSG Sachsen, 18.12.2018 - L 9 KR 34/13
    Diese Maßstäbe gelten auch für Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft (vgl. BSG, Urteil vom 11. November 2015 - B 12 KR 10/14 R - juris Rn. 15 ff.; Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 23/13 R - juris Rn. 17 ff.) und sind für Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG oder KG) entsprechend heranzuziehen (so zum Zusammenschluss koreanischer Kükensortierer zu einer GmbH & Co. KG: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. September 2013 - L 2 R 597/10 - juris Rn. 67; zum Zusammenschluss ungarischer Schlachter zu einer GmbH & Co. KG: Bayerisches LSG, Urteil vom 28. September 2017 - L 7 R 504/15 - juris Rn. 91; Hessisches LSG, Urteil vom 15. Mai 2014 - L 1 KR 400/12 - juris Rn. 36).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.04.2015 - L 1 KR 128/13

    Einzugsstelle - Verwirkung - Beschäftigung

    Die Klage hiergegen hat das Hessische LSG mit Urteil vom 15. Mai 2014 (Az. L 1 KR 400/12) unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung abgewiesen.
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