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   LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17 B   

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https://dejure.org/2018,13802
LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17 B (https://dejure.org/2018,13802)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.05.2018 - L 9 AS 532/17 B (https://dejure.org/2018,13802)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 532/17 B (https://dejure.org/2018,13802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen nicht erschienenen Verfahrensbeteiligten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Hessen, 14.03.2017 - L 9 AS 110/17

    Ordnungsgeldbeschluss; Beschwerde; Selbständiges Zwischenverfahren; Entsprechende

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe ein Ordnungsgeld gegen einen nicht erschienenen Beteiligten festgesetzt wird, steht im Ermessen des Gerichts (siehe z. B. Beschluss des Senats vom 14. März 2017 - L 9 AS 110/17 B -, juris, Rn. 6).

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 21 Abs. 1 Gerichtskostengesetz (GKG) i. V. m. § 46 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und § 467 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) entsprechend (siehe Beschluss des Senats vom 14. März 2017 - L 9 AS 110/17 B -, juris, Rn. 8).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Dem liegt die Annahme zugrunde, dass es an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlt, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheidet (BVerfG(K), Beschluss vom 11. März 2013 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 27).

    Ist allerdings ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung als unzulässig aus, und eine gleichwohl ergehende Entscheidung durch den abgelehnten Richter ist dann willkürlich (BVerfG(K), Beschluss vom 11. März 2013 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris, Rn. 17).

  • BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung des

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Ist allerdings ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung als unzulässig aus, und eine gleichwohl ergehende Entscheidung durch den abgelehnten Richter ist dann willkürlich (BVerfG(K), Beschluss vom 11. März 2013 1 BvR 2853/11 -, juris, Rn. 30; Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris, Rn. 17).

    Mit dieser differenzierenden Zuständigkeitsregelung wird dem Gewährleistungsgehalt von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG einerseits und der Verfahrensvereinfachung und -beschleunigung andererseits angemessen Rechnung getragen (BVerfG(K), Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14 -, juris, Rn. 16).

  • LSG Sachsen, 03.04.2017 - L 7 AS 919/16
    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Insbesondere genügt eine Falschauskunft des Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Kläger, er müsse nicht erscheinen, insoweit nicht (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 3. April 2017 - L 7 AS 919/16 B -, juris, Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.05.2017 - L 31 AS 1027/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ordnungsgeld - Anordnung des persönlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Es kann dahinstehen, ob Sinn und Zweck der Anordnung des persönlichen Erscheinens ausschließlich die Förderung der Sachverhaltsaufklärung oder auch eine konsensuale Konfliktlösung ist (vgl. dazu Frehse, SGb 2010, 388, 389) und ob das Ordnungsgeld auch die Funktion haben kann, eine vermeintliche Missachtung der richterlichen Anordnung zu ahnden (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31. Mai 2017 - L 31 AS 1027/17 B -, juris, Rn. 9, 15).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Der Gesetzgeber wird durch diese materielle Dimension von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet, Regeln über den Ausschluss und die Ablehnung von Richtern vorzusehen, die im Einzelfall die Gewähr für Neutralität und Unparteilichkeit nicht bieten (BVerfG, NJW 2007, 3771, 3773 [BVerfG 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06] ).
  • BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12

    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH

    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Insbesondere soll durch diese materielle Dimension des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sichergestellt werden, dass der Rechtsuchende im Einzelfall einem Richter gegenübersteht, der unabhängig (Art. 97 GG) und unparteilich (vgl. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Europäische Menschenrechtskonvention - EMRK -) ist und jederzeit die Gewähr für Neutralität und professionelle Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (BVerfG, NJW 2012, 2334, 2335 [BVerfG 23.05.2012 - 2 BvR 610/12; 2 BvR 625/12] ).
  • SG Darmstadt, 13.10.2017 - S 16 AS 815/13
    Auszug aus LSG Hessen, 15.05.2018 - L 9 AS 532/17
    Der Kläger begehrt in mehreren Klageverfahren vor dem Sozialgericht Darmstadt (S 16 AS 815/13, S 16 AS 933/15, S 16 AS 980/15, S 16 AS 1011/15, S 16 AS 809/16) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).
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