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   LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 117/10   

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https://dejure.org/2011,12450
LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 117/10 (https://dejure.org/2011,12450)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.09.2011 - L 1 KR 117/10 (https://dejure.org/2011,12450)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. September 2011 - L 1 KR 117/10 (https://dejure.org/2011,12450)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 14/96 R

    Krankenversicherung - Krankentransport - nachträglicher Einzug der Zuzahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 117/10
    Mit dieser Regelung soll nach dem Willen des Gesetzgebers berücksichtigt werden, dass wegen des Notfallcharakters der Fahrt der vorherige Einzug der Eigenbeteiligung für nicht zumutbar gehalten wurde (BSG, Urteil vom 16. April 1998 - B 3 KR 14/96 R - SozR 3-2500 § 60 Nr. 2; Höfler, KassKomm, Stand: März 2005, § 60 Rn. 20).

    Bei anderen Krankentransporten besteht kein Grund, von der vorherigen Einziehung des Eigenanteils abzusehen (BSG, Urteil vom 16. April 1998, a.a.O.; Gerlach in Hauck, SGB V, K § 60 Rn. 53).

    Sie ist nicht mit dem Willen des Gesetzgebers zu begründen (BSG, Urteil vom 16. April 1998, a.a.O., mit Verweis auf die irreführende Bundestagsvorlage BT-Drucks. 11/3480 S. 56 zu § 68 Abs. 2; a.A. Brandts, KassKomm, Stand: Dezember 2010, § 43b SGB V Rn. 8).

    Mit dieser Vorschrift sollten die technischen Abwicklungen bei Zuzahlungen geregelt und möglich Zweifelsfälle bei Geldtransfers durch die Versicherten geklärt werden (BT-Drucks. 12/3608 S. 82; BSG, Urteil vom 16. April 1998, a.a.O., mwN).

  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 117/10
    Zutreffend hat das Sozialgericht die als sogenannte echte Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5 SGG zulässige Klage (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 29/05 R) abgewiesen.

    Es kann dahinstehen, ob der geltend gemachte Anspruch hinsichtlich der Fahrten, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Monats der Leistungserbringung erstmalig gegenüber der Beklagten in Rechnung gestellt worden sind, verjährt ist (zur vertraglichen Ausschlussfrist vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2006, a.a.O.).

    (Auch hinsichtlich der bis zum 31. März 2007 gültigen Fassung von § 33 SGB V, die eine solche ausdrückliche Regelung nicht enthalten hat, hat das Bundessozialgericht die Anwendbarkeit von § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V verneint, Urteil vom 7. Dezember 2006, a.a.O.).

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