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   LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15   

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https://dejure.org/2015,50535
LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15 (https://dejure.org/2015,50535)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.09.2015 - L 2 R 49/15 (https://dejure.org/2015,50535)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. September 2015 - L 2 R 49/15 (https://dejure.org/2015,50535)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 85/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung nach dem Rentenbeginn

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Den Urteilen des BSG vom 10. Juli 2012 (Az.: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R) werde nur in den dort entschiedenen Konstellationen gefolgt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG sei zwar eine Zahlung dann nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt der Einmalzahlung geruht habe, weil aus Sicht des BSG in diesem Fall die Zahlung nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis während des Rentenbezugs resultiere (Verweis auf die Urteile des BSG vom 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R -).

    Die Einmalzahlung sei leistungsrechtlich dem Beschäftigungszeitraum zuzuordnen gewesen (Verweis auf Zweng/Scheerer/Buschmann/Dörr, SGB VI, § 96a Rn. 15c) und habe nach der Hilfserwägung des BSG (Verweis auf BSG, Urteil vom 10. Juli 2012 - B 13 R 85/11 ) Rn. 50 f.: "für Zeiten vor Rentenbeginn") daher als vor dem Rentenbeginn erzielt gegolten.

    Rentenschädlich sind daher nicht alle denkbaren, sondern nur die in § 96a SGB VI aufgeführten Einnahmen des Versicherten, zu denen ein nachträglich auf Grund eines Störfalles eines Altersteilzeitvertrages ausgezahltes Wertguthaben wie im hiesigen Fall nicht gehört (vgl. allg. zur Berücksichtigungsfähigkeit von bei bereits ruhendem Arbeitsverhältnis gezahltem Einkommen BSG, Urteile vom 10 Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14 [zu einer nachträglich gezahlten Urlaubsabgeltung] sowie B 13 R 81/11 [zu einer unter gleichen Umständen erbrachten Jahressonderzahlung] - und speziell für ein Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 16 R 458/14 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 1 R 419/12 -, beide unter Verweis auf das o.g. BSG-Urteil; außerdem: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11 - sowie Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 96a SGB VI Rn. 17 und Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 96a Rn. 10).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.06.2012 - L 1 R 344/11

    Rente wegen Erwerbsminderung - Altersteilzeitvertrag - Störfall - Auszahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Die Auszahlung des Wertguthabens sei eine Einnahme aus einer Beschäftigung (Verweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11), denn sie habe ihren Ursprung in der Beschäftigung der Klägerin und habe bestimmungsgemäß auch nicht für eine Zeit nach dem Ende der Beschäftigung ausgezahlt werden sollen, sondern der Finanzierung der Zeit, in der die Klägerin von der Arbeit habe freigestellt werden sollen, gedient.

    Rentenschädlich sind daher nicht alle denkbaren, sondern nur die in § 96a SGB VI aufgeführten Einnahmen des Versicherten, zu denen ein nachträglich auf Grund eines Störfalles eines Altersteilzeitvertrages ausgezahltes Wertguthaben wie im hiesigen Fall nicht gehört (vgl. allg. zur Berücksichtigungsfähigkeit von bei bereits ruhendem Arbeitsverhältnis gezahltem Einkommen BSG, Urteile vom 10 Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14 [zu einer nachträglich gezahlten Urlaubsabgeltung] sowie B 13 R 81/11 [zu einer unter gleichen Umständen erbrachten Jahressonderzahlung] - und speziell für ein Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 16 R 458/14 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 1 R 419/12 -, beide unter Verweis auf das o.g. BSG-Urteil; außerdem: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11 - sowie Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 96a SGB VI Rn. 17 und Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 96a Rn. 10).

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 81/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit - Einkommensanrechnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Den Urteilen des BSG vom 10. Juli 2012 (Az.: B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R) werde nur in den dort entschiedenen Konstellationen gefolgt.

    Nach der Rechtsprechung des BSG sei zwar eine Zahlung dann nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, wenn das Beschäftigungsverhältnis im Zeitpunkt der Einmalzahlung geruht habe, weil aus Sicht des BSG in diesem Fall die Zahlung nicht aus einem Beschäftigungsverhältnis während des Rentenbezugs resultiere (Verweis auf die Urteile des BSG vom 10. Juli 2012 - B 13 R 81/11 R und B 13 R 85/11 R -).

  • BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R

    Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Dieser Gesetzeszweck kommt nach Auffassung des Senats in dem eingrenzenden Tatbestandsmerkmal "aus einer Beschäftigung" auch hinreichend deutlich zum Ausdruck: Im Sozialrecht wird vielfach zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis unterschieden (vgl. z.B. - im Kontext des Arbeitsförderungsrechts - für viele BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 6; zur Unterscheidung von Beschäftigungsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne einerseits und im leistungsrechtlichen Sinne andererseits neben den Entscheidungen des BSG vom 10. Juli 2012 z.B. auch BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273), so dass angesichts der Gesetzesbegründung davon ausgegangen werden kann, dass der Gesetzeswortlaut im Bewusstsein dieser Differenzierung so formuliert wurde.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.05.2014 - L 1 R 419/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Hinzuverdienst - Zahlung eines angesparten

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Rentenschädlich sind daher nicht alle denkbaren, sondern nur die in § 96a SGB VI aufgeführten Einnahmen des Versicherten, zu denen ein nachträglich auf Grund eines Störfalles eines Altersteilzeitvertrages ausgezahltes Wertguthaben wie im hiesigen Fall nicht gehört (vgl. allg. zur Berücksichtigungsfähigkeit von bei bereits ruhendem Arbeitsverhältnis gezahltem Einkommen BSG, Urteile vom 10 Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14 [zu einer nachträglich gezahlten Urlaubsabgeltung] sowie B 13 R 81/11 [zu einer unter gleichen Umständen erbrachten Jahressonderzahlung] - und speziell für ein Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 16 R 458/14 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 1 R 419/12 -, beide unter Verweis auf das o.g. BSG-Urteil; außerdem: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11 - sowie Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 96a SGB VI Rn. 17 und Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 96a Rn. 10).
  • BSG, 11.12.2014 - B 11 AL 2/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Feststellung des

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Dieser Gesetzeszweck kommt nach Auffassung des Senats in dem eingrenzenden Tatbestandsmerkmal "aus einer Beschäftigung" auch hinreichend deutlich zum Ausdruck: Im Sozialrecht wird vielfach zwischen Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsverhältnis unterschieden (vgl. z.B. - im Kontext des Arbeitsförderungsrechts - für viele BSG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - B 11 AL 2/14 R - SozR 4-4300 § 124 Nr. 6; zur Unterscheidung von Beschäftigungsverhältnis im beitragsrechtlichen Sinne einerseits und im leistungsrechtlichen Sinne andererseits neben den Entscheidungen des BSG vom 10. Juli 2012 z.B. auch BSG, Urteil vom 24. September 2008 - B 12 KR 27/07 R - BSGE 101, 273), so dass angesichts der Gesetzesbegründung davon ausgegangen werden kann, dass der Gesetzeswortlaut im Bewusstsein dieser Differenzierung so formuliert wurde.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2015 - L 16 R 458/14

    Hinzuverdienst - Wertguthaben - Altersteilzeit - Beendigung der Beschäftigung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2015 - L 2 R 49/15
    Rentenschädlich sind daher nicht alle denkbaren, sondern nur die in § 96a SGB VI aufgeführten Einnahmen des Versicherten, zu denen ein nachträglich auf Grund eines Störfalles eines Altersteilzeitvertrages ausgezahltes Wertguthaben wie im hiesigen Fall nicht gehört (vgl. allg. zur Berücksichtigungsfähigkeit von bei bereits ruhendem Arbeitsverhältnis gezahltem Einkommen BSG, Urteile vom 10 Juli 2012 - B 13 R 85/11 R - SozR 4-2600 § 96a Nr. 14 [zu einer nachträglich gezahlten Urlaubsabgeltung] sowie B 13 R 81/11 [zu einer unter gleichen Umständen erbrachten Jahressonderzahlung] - und speziell für ein Wertguthaben aus einem Altersteilzeitvertrag Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2015 - L 16 R 458/14 - und Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2014 - L 1 R 419/12 -, beide unter Verweis auf das o.g. BSG-Urteil; außerdem: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Juni 2012 - L 1 R 344/11 - sowie Jentsch in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 96a SGB VI Rn. 17 und Kamprad in: Hauck/Noftz, SGB VI K § 96a Rn. 10).
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