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   LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18   

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https://dejure.org/2019,54320
LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18 (https://dejure.org/2019,54320)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.11.2019 - L 7 AL 73/18 (https://dejure.org/2019,54320)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. November 2019 - L 7 AL 73/18 (https://dejure.org/2019,54320)
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  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 1160/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Es sei daher zunächst festzustellen, für welche Beschäftigung der Arbeitslose nach seinem Lebensalter und seiner Leistungsfähigkeit unter angemessener Berücksichtigung seines Berufes und seiner Ausbildung nach Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes in Betracht komme (Brand, SGB III, § 152, Rdnr. 6; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07, juris).

    Es seien vielmehr allein die Tätigkeiten relevant, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden könne (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07), wobei die möglichen Beschäftigungen in nennenswertem Umfang auf dem Arbeitsmarkt vorhanden sein müssten, so dass eine Vermittlung grundsätzlich möglich erscheine (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07 m.w.N.).

    Die Agentur für Arbeit habe daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt habe und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27. Mai 2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • BVerfG, 14.03.2011 - 1 BvL 13/07

    Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dies folge daraus, dass es sich bei dem Mutterschaftsgeld nicht um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handele (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2011 1 BvL 13/07 -, juris, Rdnr. 35, mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung des BSG).

    Richtig sei zwar, dass auch das BVerfG in der Entscheidung vom 14. März 2011 (1 BvL 13/07) unter Verweis auf frühere Rechtsprechung des BSG ausgeführt habe, dass während der Mutterschutzfristen keine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt im Sinne der Legaldefinition der versicherungspflichtigen Beschäftigung in § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III vorliege, weil es sich weder beim Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG noch beim Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG um Arbeitsentgelt im sozialversicherungsrechtlichen Sinne handele.

    Die insoweit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilt der Senat nicht (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 14. März 2011 - 1 BvL 13/07, juris sowie ausführlich Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23. November 2018, L 3 AL 10/17, juris), weshalb auch eine Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kam.

  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Eine reine Elementenfeststellung, um die es sich bei einer Beschränkung auf die Höhe des Bemessungsentgelts handeln würde, ist unzulässig (vgl. hierzu BSG, Urt. v. 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R -, juris Rdnr. 9).

    Ergänzend wird dabei auf folgendes hingewiesen: Hat der Arbeitslose eine bestimmte Berufsausbildung abgeschlossen, haben sich die Vermittlungsbemühungen der Beklagten grundsätzlich auf Beschäftigungen entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation zu erstrecken (vgl. BSG, Urt. v. 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R -, a.a.O.; Urt. v. 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R -, juris Rdnr. 18 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 27.05.2009 - L 10 AL 378/07

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Welche Beschäftigung der Arbeitslose anstreben könne, hänge wiederum von seiner beruflichen Qualifikation ab, so dass die berufliche Qualifikation grundsätzlich das ausschlaggebende Kriterium für die Eingruppierung sei (Rolfs in: Gagel, SGB III, § 132 SGB III (a.F.), Rdnr. 7; BayLSG, Urt. vom 27. Mai 2009 - L 10 AL 378/07, juris).

    Die Agentur für Arbeit habe daher abzuschätzen, in welchem Tätigkeitsbereich der Arbeitslose die höchste Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt habe und ihre Vermittlungsbemühungen demzufolge auf dieses, dem Arbeitslosen am ehesten zugängliche Segment des Arbeitsmarktes zu konzentrieren (BayLSG, Urt. vom 27. Mai 2009 - L 10 AL 378/07, juris), wobei allerdings die Prognoseentscheidung der Arbeitsverwaltung im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 9. August 2007 - L 7 AL 1160/07, juris, m.w.N.).

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 13/10 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - berufliche Ausbildung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dem Erfolg der Klage steht allerdings nicht entgegen, dass es bereits an einem Anspruch auf Arbeitslosengeld dem Grunde nach fehlen würde (zur Notwendigkeit der Prüfung der Anspruchsberechtigung dem Grunde nach bei einer Klage auf höheres Arbeitslosengeld siehe zuletzt BSG, Urt. v. 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rdnr. 11 m.w.N.).

    Maßgeblich ist die im Zeitpunkt des Beginns des Anspruchs auf Arbeitslosengeld geltende Bezugsgröße; sie bleibt bis zur Erschöpfung des Arbeitslosengeldanspruchs für die Bemessung des Arbeitslosengeldanspruchs maßgeblich (vgl. BSG, Urt. v. 25. August 2011 - B 11 AL 13/10 R -, juris Rdnr. 23).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.11.2018 - L 3 AL 10/17

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken würden nicht geteilt; insoweit werde auch auf eine neuere Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts (Urteil vom 23. November 2018, L 3 AL 10/17, juris) verwiesen.

    Die insoweit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin teilt der Senat nicht (vgl. schon BVerfG, Beschluss vom 14. März 2011 - 1 BvL 13/07, juris sowie ausführlich Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 23. November 2018, L 3 AL 10/17, juris), weshalb auch eine Aussetzung des Verfahrens und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht in Betracht kam.

  • BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Ergänzend wird dabei auf folgendes hingewiesen: Hat der Arbeitslose eine bestimmte Berufsausbildung abgeschlossen, haben sich die Vermittlungsbemühungen der Beklagten grundsätzlich auf Beschäftigungen entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation zu erstrecken (vgl. BSG, Urt. v. 3. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R -, a.a.O.; Urt. v. 18. Mai 2010 - B 7 AL 49/08 R -, juris Rdnr. 18 m.w.N.).
  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 21/11 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung - Zuordnung zur Qualifikationsgruppe -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts nach Qualifikationsgruppen und die Höhe des pauschal festgesetzten fiktiven Arbeitsentgelts (dazu umfassend schon zu den Vorgängervorschriften BSG, Urt. v. 29. Mai 2008 B 11a/7a AL 64/06 R -, juris Rdnr. 47 ff.; Urt. v. 29. Mai 2008 - B 11 AL 23/07 R -, juris Rdnr. 49 ff.; Urt. v. 21. Juli 2009 - B 7 AL 23/08 -, juris Rdnr. 18 ff. und auch nochmals bestätigt in der Entscheidung vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R, a.a.O.).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts nach Qualifikationsgruppen und die Höhe des pauschal festgesetzten fiktiven Arbeitsentgelts (dazu umfassend schon zu den Vorgängervorschriften BSG, Urt. v. 29. Mai 2008 B 11a/7a AL 64/06 R -, juris Rdnr. 47 ff.; Urt. v. 29. Mai 2008 - B 11 AL 23/07 R -, juris Rdnr. 49 ff.; Urt. v. 21. Juli 2009 - B 7 AL 23/08 -, juris Rdnr. 18 ff. und auch nochmals bestätigt in der Entscheidung vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R, a.a.O.).
  • BSG, 29.05.2008 - B 11a/7a AL 64/06 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaft - Zeiten der Kindererziehung - Abschaffung der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.11.2019 - L 7 AL 73/18
    Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts nach Qualifikationsgruppen und die Höhe des pauschal festgesetzten fiktiven Arbeitsentgelts (dazu umfassend schon zu den Vorgängervorschriften BSG, Urt. v. 29. Mai 2008 B 11a/7a AL 64/06 R -, juris Rdnr. 47 ff.; Urt. v. 29. Mai 2008 - B 11 AL 23/07 R -, juris Rdnr. 49 ff.; Urt. v. 21. Juli 2009 - B 7 AL 23/08 -, juris Rdnr. 18 ff. und auch nochmals bestätigt in der Entscheidung vom 4. Juli 2012 - B 11 AL 21/11 R, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 13.02.2014 - L 7 AS 755/13

    Mutterschaftsgeld für eine gesetzlich Krankenversicherte ist eine

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