Rechtsprechung
LSG Hessen, 16.03.2022 - L 4 SO 119/21 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 SodEG, § 2 Satz 2 SodEG, § 2 Satz 3 SodEG, § 3 Satz 1 SodEG, § 3 Satz 5 SodEG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berechnung eines Zuschusses nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. § 3 Satz 5 SodEG eröffnet durch den Sicherstellungsauftrag des § 2 SodEG verpflichteten Leistungsträger einen Ermessenspielraum hinsichtlich der Festlegung eines niedrigeren Bemessungssatzes für den Zuschuss als 75 Prozent. 2. Steht bei der Bewilligung der Zuschüsse ...
- rechtsportal.de
Berechnung des Zuschusses nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz für Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an die Ausübung von Ermessen bei der Festlegung des Bemessungssatzes und einer gebotenen Saldierung von ...
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Coronabedingter Zuschuss für soziale Dienstleister auf 75 % der monatlichen Durchschnittseinnahmen ...
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sozialdienstleister-Einsatz-Gesetz (SodEG): Berechnung der Zuschusshöhe
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Coronabedingter Zuschuss für soziale Dienstleister auf 75 % der monatlichen Durchschnittseinnahmen begrenzt - Vorrangige und bereits erbrachte Leistungen sind bereits bei der Berechnung der Zuschusshöhe zu berücksichtigen
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)
Zur Höhe des Erstattungsanspruchs der Leistungsträger nach § 4 Abs. 1 S. 1 SodEG gegen soziale Dienstleister
Verfahrensgang
- SG Darmstadt, 28.04.2021 - S 17 SO 36/21
- LSG Hessen, 16.03.2022 - L 4 SO 119/21
- BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 6/22 R
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ...
- VG Ansbach, 04.07.2023 - AN 15 K 21.02261
Frage der Berücksichtigung von Erlösen aus Phasen fehlenden SodEG-Leistungsbezugs …
Im Übrigen hat das Landessozialgericht Hessen überzeugend zur Zulässigkeit ausgeführt (Hessisches LSG, U.v. 16.3.2022 - L 4 SO 119/21 -, juris).