Rechtsprechung
LSG Hessen, 16.06.2011 - L 9 AS 658/10 B ER |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld sind bei der Prüfung der Leistungsberechtigung durch das Sozialamt als Einkommen anzurechnen; Anrechnung eines aufgrund eines sozialgerichtlichen Vergleichs gezahlten Gründungszuschusses als Einkommen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Anrechnung eines aufgrund eines sozialgerichtlichen Vergleichs gezahlten Gründungszuschusses als Einkommen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Wiesbaden, 09.11.2010 - S 24 AS 816/10
- LSG Hessen, 16.06.2011 - L 9 AS 658/10 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2011, 876 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - eheähnliche Gemeinschaft - …
Anhaltspunkte dafür, dass die Mittel der Kinder der Klägerin nur darlehensweise und im Vorgriff auf eventuelle Sozialhilfeleistungen aufgebracht wurden und deshalb aktuell eine Bedarfslage auf Klägerseite weiterhin bestünde (vgl. insoweit BVerwGE 21, 208, 209; 94, 127 ff und 96, 152, 157; Hess. LSG vom 16.06.2011 - L 9 AS 658/10 B ER - sowie Grube in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 5. Aufl. 2014, Einl., Rand-Nr. 151), sind weder vorgetragen noch aufgrund des Gesamtergebnisses des Verfahrens ersichtlich. - SG Karlsruhe, 14.08.2015 - S 1 SO 4269/14
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kraftfahrzeughilfe - Erlangung einer …
Dass der Ehemann der Klägerin insoweit allein an Stelle des Beklagten als dem zuständigen Sozialhilfeträger eingesprungen ist und deshalb die Bedarfslage der Klägerin etwa in Form von Darlehensrückzahlungsansprüchen ihres Ehemanns fortbestünde (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 21, 208, 209; 94, 127ff; 96, 152, 157 und Hess. LSG vom 16.06.2011 - L 9 AS 658/10 B ER - ), ist weder vorgetragen noch ersichtlich. - LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2012 - L 15 AS 322/10 Dieser Gründungszuschuss, der ausweislich des Bewilligungsbescheides auf der Rechtsgrundlage des § 57 SGB III beruht und damit gem. § 57 Abs. 1 ausdrücklich auch der Sicherung des Lebensunterhalts gedient hat, ist ab November 2010 als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II auf den Leistungsanspruch des Antragstellers anzurechnen gewesen (LSG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 13.02.2008, Az. L 32 B 59/08 AS ER; Hess. LSG, Beschl. v. 16.06.2011, Az. L 9 AS 658/10 B ER) und hat dabei bereits für sich genommen den maßgeblichen Bedarf (s.o.) deutlich überstiegen.