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LSG Hessen, 16.09.1998 - L 6 AL 179/97 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 119 Abs 1 S 1 Nr 1 AFG, § 110 S 1 Nr 2 AFG, § 117 Abs 2 AFG, § 46 Abs 2 SGB 1
Arbeitslosengeld - Auflösungsvertrag - Abfindung - Ruhen - Sperrzeit - Einkommensanrechnung - Antragsrücknahme - Antragstellung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - Verzicht - Wirksamkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
(Arbeitslosengeld - Auflösungsvertrag - Abfindung - Ruhen - Sperrzeit - Einkommensanrechnung - Antragsrücknahme - Antragstellung für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist - Verzicht - Wirksamkeit)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LSG Hessen, 19.09.2000 - L 6 AL 1171/99
Rechtmäßigkeit des Erlasses einer Sperrzeit für die Zahlung von Arbeitslosengeld; …
In dem unter dem Az.: L 6 AL 179/97 geführten Verfahren hat der Kläger die Aufhebung des sozialgerichtlichen Urteils sowie der Bescheide vom 20. Februar 1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. Juli 1996 insoweit beantragt, als diese Bescheide Rechtsfolgen für die Zeit über den 31. Mai 1996 beinhaltet haben und weiterhin beantragt, die Beklagte zu verurteilen, ihm ab dem 1. Juni 1996 Arbeitslosengeld in gesetzlicher Höhe zu gewähren.Diesen Anträgen hat der Senat durch Urteil vom 16. September 1998 im Verfahren L 6 AL 179/97 entsprochen.