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   LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21   

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LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21 (https://dejure.org/2022,25845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.09.2022 - L 7 AL 193/21 (https://dejure.org/2022,25845)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. September 2022 - L 7 AL 193/21 (https://dejure.org/2022,25845)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 21.02.1991 - 7 RAr 74/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Ausschlußfrist für den

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Ein Antragsteller trage somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (BSG, Urteil vom 21. Februar 1993, 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4900 § 81 Nr. 1, juris, Rn. 30).

    Der Antragsteller trägt somit ohne Rücksicht auf ein etwaiges Verschulden das volle Übermittlungsrisiko der Postbeförderung (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89 -, SozR 3-4100 § 81 Nr. 1, juris Rdnr. 30 mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG).

    Im Einzelfall kann - wie von Klägerseite zwar zutreffend ausgeführt - die Berufung auf den Fristablauf durch die Beklagte rechtsmissbräuchlich sein, wenn zum Beispiel die Einhaltung der Ausschlussfrist für die Verwaltung von geringerer Bedeutung ist und ganz erhebliche langfristig wirkende Interessen des Antragstellers auf dem Spiel stehen (so Andrea Bindig, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand Dezember 2019, § 325 Rdnr. 15 unter Verweis auf BSG vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89 - SozR 3-4100 § 81 Nr. 1).

    Ein darüberhinausgehender Ausgleich des Staates durch "Nachsichtgewährung" bei der Versäumung einer Ausschlussfrist lässt sich somit - zumal es auch nur um einen relativ kurzen Zeitraum, nämlich einen Monat geht (so schon BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, juris Rn. 36 unter Verweis auf die Rechtsprechung des BSG zur Nachsichtgewährung) - aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ableiten.

  • BSG, 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R

    Wintergeld - Antragstellung - Versäumung der Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist komme bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004, B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1).

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R -, SozR 4-4300 § 325 Nr. 1, juris Rdnr. 12).

    Dies folgt aus dem verwendeten Begriff der Ausschlussfrist (vgl. Siefert, in: Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 27 Rdnr 45 mit Verweis auf BSG vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R - SozR 4-4300 § 325 Nr. 1).

  • BSG, 14.02.1978 - 12 RAr 73/76

    Angefochtenes Urteil - Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Die dreimonatige Ausschlussfrist sei eine materiell-rechtliche Frist, gegen deren Versäumung keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich sei (vgl. BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7/12 RAr 73/76, SozRecht 4100 § 72 Nr. 3), denn die Bezeichnung als Ausschlussfrist schließe dies im Sinne von § 27 Abs. 5 SGB X aus (BSG, Urteil vom 21. Februar 1991 - 7 RAr 74/89, SozRecht 3-4100 § 81 Nr. 1; BSG, Urteil vom 5. Februar 2004 - B 11 AL 47/03 R, SozRecht 4-4300 § 325 Nr. 1, NZS 1005, 38).

    Der Antragsteller trage ohne Rücksicht auf sein Verschulden das volle Übermittlungsrisiko (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1986 - L 6 Ar 16/86, NZA 1987, 215; BSG, Urteil vom 14. Februar 1978, a. a. O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2019 - L 7 AL 124/18

    Einhaltung der Antragsfrist für den Anspruch auf Zahlung von

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Der Antrag werde als Willenserklärung erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er der Arbeitsagentur zugehe (§ 130 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-, vgl. hierzu Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. August 2019, L 7 AL 124/18, Rn. 15).

    Jedenfalls geben die allgemein gehaltenen Ausführungen des Klägers keinen Anlass zu weiteren Ermittlungen oder rechtfertigen diese sogar eine Umkehr der Beweislast (so auch zu einer ähnlichen Argumentation LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. August 2019, L 7 AL 124/18, juris Rn. 18).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 3/08 R

    Kurzarbeitergeldanspruch - Leiharbeitnehmer - vorübergehender Arbeitsausfall

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Soweit der Kläger für seine Arbeitnehmer Ansprüche auf Kurzarbeitergeld geltend macht, gehört er zu dem durch § 183 SGG privilegierten Personenkreis, für den Gerichtskostenfreiheit besteht, weil er im Wege der Verfahrens- und Prozessstandschaft Leistungen geltend macht, die als Leistungen der aktiven Arbeitsförderung materiell den Arbeitnehmern als Leistungsempfängern zustehen (vgl. BSG, Urteil vom 21. Juli 2009 - B 7 AL 3/08 R - juris Rdnr 22).
  • BSG, 23.06.1976 - 7 RAr 80/74

    Schlechtwettergeldantrag - Frist für Einreichung - Ausschlussfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Durch ein Abrücken von dieser Praxis ohne vorherige Ankündigung habe sich die Arbeitsagentur in Widerspruch zu ihrem früheren Verhalten gesetzt und sich somit pflichtwidrig verhalten (BSG vom 23. Juni 1976 - 12/7 RAr 80/74 - SozR 4100 § 72 Nr. 2).
  • OLG München, 11.08.2003 - 29 W 1912/03

    Rechtsnatur der strafbewehrten Unterlassungserklärung; Anforderungen an den

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Der Erklärende kann sich nicht für den Zugang auf einen Anscheinsbeweis berufen, weil allein der Nachweis der Absendung hierfür nicht ausreicht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 1978 - IX ZR 204/75 - juris Rdnr. 32; Oberlandesgericht München, Urteil vom 11. August 2003 - 29 W 1912/03 -, juris Rdnr. 20).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.1986 - L 6 Ar 16/86

    Kurzarbeitergeld; Antrag; Frist; Fristversäumnis; Arbeitsverwaltung; Postausgang;

    Auszug aus LSG Hessen, 16.09.2022 - L 7 AL 193/21
    Der Antragsteller trage ohne Rücksicht auf sein Verschulden das volle Übermittlungsrisiko (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 1986 - L 6 Ar 16/86, NZA 1987, 215; BSG, Urteil vom 14. Februar 1978, a. a. O.).
  • SG Mannheim, 23.02.2023 - S 6 AL 1786/21

    Ausschlussfrist für die Gewährung von Kurzarbeitergeld - Ausnahme

    Wegen des Charakters als Ausschlussfrist kommt bei Fristversäumnis eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht in Betracht (BSG, Urteil vom 05.02.2004 - B 11 AL 47/03 R; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.09.2022 - L 7 AL 193/21; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2019 - L 7 AL 124/18; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16.02.2011 - L 3 AL 2195/10;vgl. Siefert, in: Schütze, SGB X, 9. Auflage 2020, § 27 Rn. 45).

    Gegen eine wirtschaftliche Überforderung der Klägerin als Folge der Nichtgewährung der beantragten Leistungen spricht bereits der Umstand, dass sie das Kurzarbeitergeld, das sie pünktlich im jeweiligen Monat an die Arbeitnehmer vorab auszahlen musste, nicht - wie bei anderen Arbeitgebern üblich - sofort, sondern nach eigenen Angaben erst circa zweieinhalb Monate später beantragt und in den folgenden Wochen auch nicht bei der Beklagten nachgefragt hat, wo das Geld bleibe (ebenso Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2019 - L 7 AL 124/18; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16.09.2022 - L 7 AL 193/21).

  • LSG Hamburg, 18.01.2023 - L 2 AL 17/22

    Anspruch auf Kurzarbeitergeld nach dem SGB III ; Zweistufige Ausgestaltung des

    Ein darüberhinausgehender Ausgleich des Staates durch "Nachsichtgewährung" bei der Versäumung einer Ausschlussfrist lässt sich somit aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ableiten (so auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. September 2022 - L 7 AL 193/21, juris).
  • LSG Hamburg, 14.06.2023 - L 2 AL 2/23

    Ausschlussfrist für die Antragstellung auf Bewilligung von Kurzarbeitergeld

    Ein darüberhinausgehender Ausgleich des Staates durch "Nachsichtgewährung" bei der Versäumung einer Ausschlussfrist lässt sich somit aus verfassungsrechtlichen Erwägungen nicht ableiten (so auch: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 16. September 2022 - L 7 AL 193/21, juris).
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