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   LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08   

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https://dejure.org/2011,2637
LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08 (https://dejure.org/2011,2637)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16.12.2011 - L 7 AL 179/08 (https://dejure.org/2011,2637)
LSG Hessen, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - L 7 AL 179/08 (https://dejure.org/2011,2637)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Verlusten und Vorsorgeaufwendungen beim Einkommen

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bedürftigkeitsprüfung beim Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe; Berücksichtigung von Verlusten und Vorsorgeaufwendungen beim Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 235 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.02.2010 - 5 C 2.09

    Aktualisierungsantrag; Ausbildungsförderung; Bewilligungszeitraum, Ablauf des ~;

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Erfolgt die endgültige Festsetzung der Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes, ist der Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG entgegen dem Wortlaut der Vorschrift auch noch rechtzeitig gestellt, wenn er unverzüglich erfolgt, sobald die Härte bei der endgültigen Bewilligung zu erkennen ist (BVerwG, 23.2.2010 - 5 C 2/09).

    Maßstab für die Annahme einer unbilligen Härte ist vor allem, ob der Leistungsberechtigte den verbleibenden Anrechnungsbetrag des unterhaltsverpflichteten Elternteils unterhaltsrechtlich durchsetzen kann oder atypische Umstände dem entgegenstehen (BVerwG, 23.2.1010 - 5 C 2/09).

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Ist damit vorrangig die Berücksichtigung in die Hände des Einkommensbeziehers gelegt, hat gleichwohl der Leistungsträger auf ausdrückliches Ersuchen oder bei hinreichenden Anhaltspunkten im Verwaltungsverfahren, anhand derer sich ein solcher Antrag als zweckmäßig aufdrängt und von einem verständigen Einkommensbezieher genutzt würde (allgemein: BSG, 28.9.2010 - B 1 KR 31/09 mwN; zu Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG: VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08; VG Dresden, 21.12.2009 - 5 K 318/08), von sich aus auf derartige naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen - sogenannte Spontanberatung -.

    Eine Spontanberatung ist vor allem angezeigt, wenn aus dem Verhalten des Betroffenen erkennbar ist, über die gesetzliche Möglichkeit nicht entsprechend informiert zu sein (BSG, 28.9.2010 aaO mwN).

  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Insbesondere war nicht ersichtlich, dass die Versicherungsbeiträge Vorsorgeaufwendungen darstellten, die zur Bestimmung des unterhaltsrechtlich berücksichtigungsfähigen Einkommen von den Betriebseinnahmen abzuziehen sind (BGH, 16.1.1985 - IVb ZR 59/83).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2011 - 4 LA 218/10

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus anderen Einkommensarten i.S.d. § 21

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Auch kann die Härteregelung greifen, wenn nach den allgemeinen Berechnungsregeln Verluste nicht zu berücksichtigen sind (vgl. OVG Lüneburg, 9.3.2011 - 4 LA 218/10).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Setzt der Leistungsträger jedoch im Anschluss an eine vorläufige Bewilligung eine endgültige fest, ersetzt die endgültige Bewilligung die vorläufige gemäß § 39 Abs. 2 SGB X (BSG, 10.5.2011 - B 4 AS 139/10 R).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Für diesen Fall hat der Gesetzgeber jedoch eine ausreichende Vorkehrung getroffen (vgl. BVerfG, 4.4.2001 - 2 BvL 7/98; BVerwG, 25.9.2006 - 5 C 27/04), indem er in § 25 Abs. 6 idF des Änderungsgesetzes vom 22.12.1999 (BGBl I 2552) - BAföG 2000 vorsieht, zur Vermeidung unbilliger Härten, insbesondere bei außergewöhnlichen Belastungen nach den §§ 33 bis 33 b EStG sowie Aufwendungen für behinderte Personen (Satz 2), könne ein weiterer Teil des Einkommens anrechnungsfrei bleiben (Satz 1).
  • VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08

    BAföG; unbillige Härte; Einkommen; Anrechnung; Anrechnungsfreistellung;

    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Ist damit vorrangig die Berücksichtigung in die Hände des Einkommensbeziehers gelegt, hat gleichwohl der Leistungsträger auf ausdrückliches Ersuchen oder bei hinreichenden Anhaltspunkten im Verwaltungsverfahren, anhand derer sich ein solcher Antrag als zweckmäßig aufdrängt und von einem verständigen Einkommensbezieher genutzt würde (allgemein: BSG, 28.9.2010 - B 1 KR 31/09 mwN; zu Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG: VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08; VG Dresden, 21.12.2009 - 5 K 318/08), von sich aus auf derartige naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen - sogenannte Spontanberatung -.
  • VG Dresden, 21.12.2009 - 5 K 318/08
    Auszug aus LSG Hessen, 16.12.2011 - L 7 AL 179/08
    Ist damit vorrangig die Berücksichtigung in die Hände des Einkommensbeziehers gelegt, hat gleichwohl der Leistungsträger auf ausdrückliches Ersuchen oder bei hinreichenden Anhaltspunkten im Verwaltungsverfahren, anhand derer sich ein solcher Antrag als zweckmäßig aufdrängt und von einem verständigen Einkommensbezieher genutzt würde (allgemein: BSG, 28.9.2010 - B 1 KR 31/09 mwN; zu Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG: VG Chemnitz, 13.11.2009 - 4 K 1444/08; VG Dresden, 21.12.2009 - 5 K 318/08), von sich aus auf derartige naheliegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen - sogenannte Spontanberatung -.
  • LSG Sachsen, 16.07.2018 - L 3 AL 91/14

    Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe

    Da jedoch ein besonderer Antrag auf Anrechnungsfreistellung von Einkommensteilen nach § 25 Abs. 6 BAföG nach Maßgabe der gebotenen Ermittlung des geltend gemachten Begehrens im Wege der Auslegung entsprechend § 133 des Bürgerliche3n Gesetzbuches (BGB) grundsätzlich auch in einem Widerspruch enthalten sein kann (vgl. Hess. LSG, Urteil vom 16. Dezember 2011 - L 7 AL 179/08 - juris Rdnr. 57; VG Chemnitz, Urteil vom 13. November 2009 - 4 K 1444/08 - juris Rdnr 16), spricht vieles dafür, dass die Klägerin mit ihrem Widerspruch nicht nur die Höhe des zu berücksichtigten Einkommens ihrer Eltern rügte, sondern konkret die zusätzliche Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihrer Eltern begehrte.
  • SG Potsdam, 26.06.2013 - S 19 AS 872/12

    Erforderlichkeit einer vorherigen Anhörung i.R. einer endgültigen

    Soweit das Hessische LSG in seinem Urteil vom 16.12.2011 zum Aktenzeichen L 7 AL 179/08 eine Anhörung vor der Festsetzung eines Erstattungsbetrages für erforderlich hält, stimmt das Gericht damit grundsätzlich insoweit überein, als eine Anhörung nicht allein deshalb entbehrlich sein dürfte, weil die Erstattungsforderung quasi akzessorisch zu einer entsprechenden Aufhebungs-, Widerrufs- oder endgültigen Festsetzungsentscheidung ergeht.
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