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   LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER   

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LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER (https://dejure.org/2013,11057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER (https://dejure.org/2013,11057)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - L 9 AS 247/13 B ER (https://dejure.org/2013,11057)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung eines Darlehen im Rahmen der Leistungen nach dem SGB II zwecks Ausgleich von Mietschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Darlehen zwecks Ausgleich von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 794 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Denn der mit der Übernahme der Schulden bezweckte langfristige Erhalt einer Wohnung erscheint nur dann gerechtfertigt, wenn die (künftigen) laufenden Kosten dementsprechend angemessen sind (BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

    Die Anwendung des § 22 Abs. 8 Satz 2 SGB II erfordert eine Prognoseentscheidung, bei der einerseits das Drohen des Endes der Nutzbarkeit des bestehenden angemessenen Wohnraums und die Möglichkeit der Beschaffung von ebenfalls angemessenem Ersatzwohnraum zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, Urteil vom 17. Juni 2010 - B 14 AS 58/09 R).

  • BGH, 23.07.2008 - XII ZR 134/06

    Begriff des Verzugs mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete;

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Zwar ist trotz der unstreitig seitens des Antragsgegners an die Vermieter am 7. Januar 2013 geleisteten Zahlungen n Höhe von 203, 13 EUR bis zur weiteren Zahlung am 31. Januar 2013 ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete an zwei aufeinanderfolgenden Terminen gegeben, der damit erheblich i. S. d. § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst a) 2.Alt i. V. m. § 569 Abs. 3 BGB war (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2008 - XII ZR 134/06 - NJW 2008, 3210 - 3212), jedoch ist ein der in § 568 Abs. 1 BGB vorgeschriebenen Schriftform genügendes Kündigungsschreiben der Vermieter aus dem Januar 2013 nicht aktenkundig.
  • LSG Hessen, 25.11.2010 - L 6 AS 423/10

    Folgenabwägung bei offenem Anordnungsanspruch zur Bewilligung von

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens, wenn etwa eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist, ist im Wege einer Folgenabwägung zu entscheiden (Hessisches LSG, Beschluss vom 25. November 2010 - L 6 AS 423/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - L 7 AS 1716/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass den Grundsicherungsträger die Obliegenheit trifft, den Leistungsberechtigten zu beraten und in die Lage zu versetzen, dass dieser von den Selbsthilfemöglichkeiten Gebrauch machen kann (siehe Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Februar 2012, Az.: 7 AS 1716/11 B).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -), ist von diesem Grundsatz jedoch dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 sowie Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Insbesondere bei Ansprüchen, die darauf gerichtet sind, als Ausfluss der grundrechtlich geschützten Menschenwürde das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern (Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG [Sozialstaatsprinzip]), ist ein nur möglicherweise bestehender Anordnungsanspruch, vor allem, wenn er eine für die soziokulturelle Teilhabe unverzichtbare Leistungshöhe erreicht und für einen nur kurzfristigen Zeitraum zu gewähren ist, in der Regel vorläufig zu befriedigen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage im Eilverfahren nicht vollständig klären lässt (BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • LSG Bayern, 31.07.2002 - L 18 B 237/01

    Anspruch auf Weiterzahlung der Versorgungsleistungen bis zum Abschluss eines

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Ist die Klage in der Hauptsache dagegen offensichtlich begründet und das angegriffene Verwaltungshandeln offensichtlich rechtswidrig bzw. bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Leistungsträgers, so vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Mai 2004 - L 16 B 15/04 KR ER; Bayerisches LSG, Beschluss vom 31. Juli 2002 - L 18 B 237/01 V ER).
  • LSG Bayern, 08.01.2013 - L 7 AS 884/12

    Ob bei Mietschulden für eine einstweilige Anordnung ein Anordnungsgrund besteht,

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Ob bei Schulden und einem möglichen Verlust der Wohnung eine gerichtliche Regelung zur Abwendung wesentlicher Nachteile gemäß § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG nötig erscheint, erfordert eine Bewertung der Umstände des Einzelfalls (so auch Bayerisches Landessozialgericht vom 08. Januar 2013, L 7 AS 884/12 B PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.03.2007 - L 5 B 173/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungen für Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 9 AS 247/13
    Grundsätzlich scheidet eine Übernahme von Schulden aus, wenn es wiederholt zu Mietrückständen gekommen ist und ein Wille des Hilfebedürftigen, sein Verhalten zu ändern, nicht erkennbar ist (siehe Hess. LSG vom 12. Mai 2005, L 7 SO 3/05 sowie LSG Niedersachsen-Bremen vom 21. Februar 2007 L 7 AS 22/07 ER sowie LSG Berlin-Brandenburg vom 2. März 2007 L 5 B 173/07 ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.08.2009 - L 18 AS 1308/09

    Kosten der Unterkunft; kein Anordnungsgrund

  • LSG Hessen, 12.05.2005 - L 7 SO 3/05

    Sozialamt muss Mietrückstände übernehmen

  • LSG Hessen, 29.06.2005 - L 7 AS 1/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Prüfung der Hilfebedürftigkeit - eheähnliche

  • LSG Hessen, 02.06.2008 - L 7 SO 14/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Mietschulden - Gefahr der Wohnungslosigkeit -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2011 - L 8 B 509/09

    Beschwerde gegen einstweilige Anordnung - Arbeitslosengeld II - Darlehen für

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2006 - L 9 AS 529/06

    Gewährung eines Darlehens zur Begleichung von Mietschulden nach dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07

    Darlehensweise Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung drohender

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2004 - L 16 B 15/04

    Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2009 - L 12 B 62/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - L 12 AS 1773/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 19 AS 1501/13
    Ein solcher Ausnahmefall kann in Missbrauchsfällen bei gezielter Herbeiführung der Mietrückstände trotz ausreichendem Einkommen oder bei wiederholten Mietrückständen ohne erkennbaren Selbsthilfewillen angenommen werden (vgl. hierzu Berlit in LPK-SGB II, § 22 Rn 190 m.w.N.; LSG Hessen Beschluss vom 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER, LSG Bayern Beschluss vom 21.12.2012 - L 11 As 850/12 B ER).
  • LSG Hessen, 15.12.2015 - L 9 AS 424/15

    SGB II - Leistungen

    Allein die Tatsache, dass die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nicht in tatsächlicher Höhe übernommen werden, begründet für sich genommen keinen wesentlichen Nachteil, dessen Abwendung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geboten wäre (vgl. dazu auch Senatsentscheidung vom 17. Mai 2013 - L 9 AS 247/13 B ER m. w. N.) .
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - L 14 AS 260/22

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von

    Hierzu zählen die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des von einer etwaigen Kündigung bedrohten Personenkreises, das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten in Form eines erstmaligen oder wiederholten Rückstands sowie Bemühungen, entstandene Rückstände auszugleichen, und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe, z. B. durch Bemühen um Ratenzahlung bei den Gläubigern (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER, Rn. 43, juris; LSG Hessen, B. v. 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER, Rn. 20 ff., juris).
  • SG München, 02.11.2020 - S 13 AS 1724/20

    Keine Mietschuldenübernahme nach Freizügigkeitsrechtsverlust

    Hierzu zählen die Höhe der Rückstände, ihre Ursachen, die Zusammensetzung des von einer etwaigen Kündigung bedrohten Personenkreises, das in der Vergangenheit gezeigte Verhalten in Form eines erstmaligen oder wiederholten Rückstands sowie Bemühungen, entstandener Rückstände auszugleichen und ein erkennbarer Wille zur Selbsthilfe (z. B. Bemühen um Ratenzahlung bei den Gläubigern) (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, B. v. 29.09.2011 - L 8 B 509/09 ER, Rn. 43, juris; LSG Hessen, B. v. 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER, Rn. 20 ff., juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 19 AS 1909/14

    Einstweilige Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen für Unterkunft und

    Die Übernahme von Schulden scheide grundsätzlich dann als nicht gerechtfertigt aus, wenn es wiederholt zu Mietrückständen gekommen sei und ein Wille des Hilfebedürftigen, sein Verhalten zu ändern, nicht erkennbar sei (Hinweise auf Hessisches LSG Beschluss vom 17.05.2013 - L 9 AS 247/13 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 17.09.2013 - L 19 AS 1501/13 B).
  • LSG Bayern, 26.01.2021 - L 16 AS 7/21

    Verpflichtung zur Abgabe einer Übernahmeerklärung im einstweiligen Rechtsschutz

    Die Entscheidung des Senats hat wie bei in solchen Fällen in der Hauptsache statthaften Leistungs- bzw. Verpflichtungsklagen nach dem Sach- und Streitstand zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zu erfolgen (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17.05.2013, L 9 AS 247/13 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.10.2015 - L 9 AS 1267/15
    Worin genau der Gesetzgeber hier einen Unterschied gesehen hat, bedarf vorliegend keiner Entscheidung; gesichert ist jedenfalls, dass es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die wertend unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles auszulegen sind (Senatsbeschl. v. 30. September 2015 - L 9 AS 1282/15 B ER; Senatsbeschl. v. 17. Juli 2013 - L 9 AS 630/13 B ER [II. 2. a) ee)]; LSG Hessen, Beschl. v. 17. Mai 2013 - L 9 AS 247/13 B ER, juris Rn 22; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B, juris Rn 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2013 - L 9 AS 630/13
    Worin genau der Gesetzgeber hier einen Unterschied gesehen hat, bedarf vorliegend keiner Entscheidung; gesichert ist jedenfalls, dass es sich um unbestimmte Rechts-begriffe handelt, die wertend unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles auszulegen sind (LSG Hessen, Beschl. v. 17.5.2013 - L 9 AS 247/13 B ER, juris Rn. 22; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.3.2013 - L 2 AS 842/13 ER-B, juris Rn. 12).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2013 - L 9 SO 46/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Wegen des Gebotes, effektiven Rechtsschutz zu gewähren (vgl. Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -), ist von diesem Grundsatz dann abzuweichen, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Beschluss vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 - Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - Hessisches LSG, Beschluss vom 17. Mai 2013 - L 9 AS 247/13 B ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2015 - L 9 AS 1282/15
    Worin genau der Gesetzgeber hier einen Unterschied gesehen hat, bedarf vorliegend keiner Entscheidung; gesichert ist jedenfalls, dass es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, die wertend unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles auszulegen sind (Senatsbeschl. v. 17. Juli 2013 - L 9 AS 630/13 B ER [II. 2. a) ee)]; LSG Hessen, Beschl. v. 17. Mai 2013 - L 9 AS 247/13 B ER, juris Rn 22; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 13. März 2013 - L 2 AS 842/13 ER-B, juris Rn 12).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2017 - L 9 AS 232/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2017 - L 9 AS 1155/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2015 - L 7 AS 1419/15
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