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   LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09   

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https://dejure.org/2010,18246
LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09 (https://dejure.org/2010,18246)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.12.2010 - L 5 R 272/09 (https://dejure.org/2010,18246)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - L 5 R 272/09 (https://dejure.org/2010,18246)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 313 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RA 48/93

    Feststellung der Höhe des Altersruhegeldes aufgrund einer

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09
    Die Anpassung einer bindend bewilligten Rente erfolgt wegen der Änderung der Verhältnisse nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X (Anschluss an BSG, Urteil vom 16. November 1995, Az.: 4 RA 48/93).

    Im Übrigen beziehe er sich auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes im Urteil vom 16. November 1995 (Az.: 4 RA 48/93), wonach das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ohne Rücksicht auf eine Vorausbescheinigung der Rentenberechnung zugrunde zu legen sei.

    Das Gericht schließe sich der Auslegung des Bundessozialgerichtes im Urteil vom 16. November 1995 (Az.: 4 RA 48/93) nicht an.

    Soweit das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 16. November 1995 betroffen sei (Az.: 4 RA 48/93), werde dieses Urteil von den Rentenversicherungsträgern aufgrund einer gemeinsamen Entschließung nicht angewendet.

    § 70 Abs. 4 Satz 2 SGB VI enthält jedoch keine Anordnung des Inhalts, dass eine einmal erteilte Entgeltvorausbescheinigung für die Bezugsdauer der bewilligten Rente durchgehend maßgeblich und die Rentenhöhe auf Rechtsmittel (bzw. im Rahmen der sachlichen Überprüfung durch die Verwaltung) damit jeglicher Korrektur entzogen sein sollte, wobei mit einem derartigen Verständnis der Regelung eine vollständige Sinnentleerung nicht verbunden ist (BSGE 77, 77 ff. = BSG, Urteil vom 16. November 1995, Az.: 4 RA 48/93, zitiert nach juris, Rdnr. 4).

  • LSG Bayern, 13.08.2008 - L 13 R 58/08

    08.03.2012 - VG Ansbach

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09
    Denn ihr Zweck liegt einzig darin, das Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und bei der Altersrente eine frühzeitige Antragstellung bzw. Rentengewährung zu ermöglichen (BSG, a.a.O., Rdnr. 20; ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. August 2008, Az.: L 13 R 58/08, zitiert nach juris, Rdnr. 17).
  • BSG, 19.10.1977 - 4 RJ 151/76

    Arbeitgeber - Entgeltbescheinigung - Zu erwartendes Entgelt - Künftige Änderungen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.12.2010 - L 5 R 272/09
    Das Bundessozialgericht hat in dem bezeichneten Urteil mit überzeugender Begründung, die frühere Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (vgl. BSGE 45, 72 ff.) zu § 123 Abs. 1 Satz 3 AVG, an dessen Stelle nunmehr § 70 Abs. 4 SGB VI getreten ist, aufgegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2024 - L 1 R 61/19

    Anfängliche Rechtswidrigkeit; Hochrechnung; Hochrechnungszeitraum; tatsächliche

    Dieser Auffassung schließt sich der erkennende Senat angesichts der im Regelfall nicht übermäßigen Einwirkungen auf die Rentenhöhe und angesichts der Wahlfreiheit der Betroffenen im Anschluss an eine gehörige Aufklärung an (anderer Ansicht für den Fall einer noch nicht eingetretenen Bestandskraft des ursprünglichen Rentenbescheides: Bayerisches LSG, Urteil vom 13.8.2008 - L 13 R 58/08 -, Rn. 16 - 19, juris; Fallgruppen bildend: Hessisches LSG, Urteil vom 15.3.2011 - L 2 R 335/10 -, Rn. 17 - 22, juris; dem Urteil des BSG vom 16.11.1995 folgend: Hessisches LSG, Urteil vom 17.12.2010 - L 5 R 272/09 -, Rn. 25 f., juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.6.2011 - L 31 R 1154/10 -, Rn. 25 - 27, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - L 31 R 1154/10

    Tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt - hochgerechnetes Arbeitsentgelt -

    Zutreffend hat die Klägerin in ihrer Klageschrift darauf hingewiesen, dass bei einer anderen Auslegung der oben genannten Vorschriften, die Rechtsfigur des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs eingreifen würde, da die Beklagte sie auf die nahe liegende Möglichkeit hätte hinweisen müssen, der Hochrechnung der Entgelte nicht zuzustimmen, sondern stattdessen einen Antrag gemäß § 42 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch zu stellen (so bereits das BSG a.a.O. mit ausführlicher Begründung, warum dies letztlich die beabsichtigte Verfahrensbeschleunigung verhindern würde, und zum geltenden Recht das Hessische LSG Urteil vom 17. Dezember 2010, L 5 R 272/09, zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.05.2011 - L 4 R 3830/09
    Jedenfalls steht aber § 70 Abs. 4 Satz 2 SGB VI einer nachträglichen Änderung des bestandskräftig gewordenen Rentenbescheids entgegen (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2010, L 5 R 272/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2011 - L 4 R 735/11
    Der Gerichtsbescheid des SG vom 27. Januar 2011 sei nicht zu beanstanden und decke sich im Übrigen mit der weiteren hierzu ergangenen Rechtsprechung (Verweis auf Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. August 2008 -L 13 R 58/08-, des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2010 -L 5 R 272/09-, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 08. Dezember 2010 -L 6 R 244/10- und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 28. Juni 2011 -L 31 R 1154/10-; jeweils in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2009 - L 4 R 3830/09
    Jedenfalls steht aber § 70 Abs. 4 Satz 2 SGB VI einer nachträglichen Änderung des bestandskräftig gewordenen Rentenbescheids entgegen (a.A. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Dezember 2010, L 5 R 272/09, juris).
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