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   LSG Hessen, 18.05.2018 - L 5 R 316/15   

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https://dejure.org/2018,16164
LSG Hessen, 18.05.2018 - L 5 R 316/15 (https://dejure.org/2018,16164)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.05.2018 - L 5 R 316/15 (https://dejure.org/2018,16164)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Mai 2018 - L 5 R 316/15 (https://dejure.org/2018,16164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung des Zuschusses zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2007 - L 10 R 1780/06

    Sozialverwaltungsverfahren - Aufhebung eines Rentenbescheides - richtige

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2018 - L 5 R 316/15
    Denn nach dem Willen der Beklagten stellt sich der Verfügungssatz in seiner Gesamtheit als eine untrennbare Einheit dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Februar 2007, L 10 R 1780/06 - juris Rdnr. 26).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2018 - L 5 R 316/15
    Diese Annahme der Beklagten ist bereits unzutreffend, weil sie sich in jenen beiden Bescheiden an keiner Stelle auf die Bestandskraft (§ 77 SGG) einer früheren Zuschussbewilligung berufen hat (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 7. April 2016, B 5 R 26/15 R - juris Rdnr. 19 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89

    Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.05.2018 - L 5 R 316/15
    Dies ergibt sich insbesondere auch bei einer Auslegung des Bescheides anhand des Empfängerhorizonts (vgl. hierzu grundlegend: BSG, Urteil vom 28. Juni 1990, 4 RA 57/89 - juris Rdnr. 31 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2021 - L 4 R 2180/20
    Nachdem die Beklagte den Bescheid über die Bewilligung des Beitragszuschusses dem Grunde nach nicht aufgehoben hat, ist dieser weiterhin wirksam (§ 39 Abs. 1 SGB X) und stellt damit zu Gunsten der Klägerin den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der zurückgeforderten Zuschussleistungen dar (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 18. Mai 2018 - L 5 R 316/15 - juris, Rn. 36).
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