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   LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18   

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https://dejure.org/2018,36558
LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18 (https://dejure.org/2018,36558)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2018 - L 1 KR 184/18 (https://dejure.org/2018,36558)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2018 - L 1 KR 184/18 (https://dejure.org/2018,36558)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Ein vertikaler Verlustausgleich findet insoweit nicht statt (so auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R - juris Rn. 28; BSGE, Urteil vom 28. Mai 2015 B 12 KR 12/13 R - juris Rn. 28 ...) ... Denn Einkommen soll vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.

    In seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2013 führt das BSG zutreffend aus (B 12 KR 21/11 R), dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung bei nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätigen freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung der Beitragsbemessung in der Höhe zugrunde zu legen sind, die sich aus dem sie betreffenden Teil des Einkommensteuerbescheides ergibt, insbesondere ohne einkommensmindernde Berücksichtigung der von dem mit Ihnen zusammen veranlagten Ehepartnern geltend gemachten steuerwirksamen Abzüge.

    Insoweit führt das Bundessozialgericht bereits in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 21/11 R aus:.

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Beitragsbemessung - kein

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Unberührt bleibt in diesem Zusammenhang gleichermaßen die Möglichkeit eines horizontalen Verlustausgleichs innerhalb derselben Einkunftsart zur Verminderung der Beitragsbemessungsgrundlage (BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 18).

    Der vertikale Verlustausgleich ist auch bei Einkunftsarten, die nur bei freiwillig Versicherten beitragspflichtig sind, ausgeschlossen, weil dieser Ausschluss ein wesentliches Element zur Vermeidung einer beitragsrechtlichen Privilegierung von freiwillig Versicherten gegenüber versicherungspflichtig Beschäftigten und anderen Versicherungspflichtigen ist (so BSGE 97, 41 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 8, RdNr 17).".

  • BSG, 17.02.2016 - B 4 AS 17/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Aus dem Grundsatz der Subsidiarität folgt, dass Verluste aus Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht auf die öffentliche Hand abgewälzt werden dürfen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 17/15 R - juris Rn. 32)." In der Entscheidung vom 2. September 2009 (B 12 KR 21/08 R, juris Rn. 16, 17) führt das BSG zutreffend aus, die Notwendigkeit, den Einkommenssteuerbescheid zugrunde zu legen, folge hinsichtlich des Nachweises der Höhe der Einnahmen schon aus den Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewinns als beitragspflichtige Einnahme.
  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Aus dem Grundsatz der Subsidiarität folgt, dass Verluste aus Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht auf die öffentliche Hand abgewälzt werden dürfen (BSG, Urteil vom 17. Februar 2016 - B 4 AS 17/15 R - juris Rn. 32)." In der Entscheidung vom 2. September 2009 (B 12 KR 21/08 R, juris Rn. 16, 17) führt das BSG zutreffend aus, die Notwendigkeit, den Einkommenssteuerbescheid zugrunde zu legen, folge hinsichtlich des Nachweises der Höhe der Einnahmen schon aus den Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewinns als beitragspflichtige Einnahme.
  • BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Ein vertikaler Verlustausgleich findet insoweit nicht statt (so auch BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R - juris Rn. 28; BSGE, Urteil vom 28. Mai 2015 B 12 KR 12/13 R - juris Rn. 28 ...) ... Denn Einkommen soll vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalts eingesetzt werden.
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 KR 12/98 R

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Einnahmen aus Vermietung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2018 - L 1 KR 184/18
    Zwar sind auch für Zwecke der Bemessung von Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - ähnlich wie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - um die der Einkunftserzielung dienenden Aufwendungen wie Werbungskosten bzw Betriebsausgaben zu vermindern, insbesondere um solche aufgrund bestehender Schuldzinsverpflichtungen für das Mietobjekt (vgl BSG SozR 3-2500 § 240 Nr. 31).
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