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   LSG Hessen, 18.06.2020 - L 8 BA 36/19   

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https://dejure.org/2020,16936
LSG Hessen, 18.06.2020 - L 8 BA 36/19 (https://dejure.org/2020,16936)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.06.2020 - L 8 BA 36/19 (https://dejure.org/2020,16936)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - L 8 BA 36/19 (https://dejure.org/2020,16936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 7 SGB IV, § 7a SGB IV, § 12 Abs. 2 SGB IV, § 2 Abs. 1 HAG
    SGB IV, HAG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimarbeit als Programmierer - und die Sozialversicherungspflicht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht für Programmierer in Heimarbeit?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Programmierer in Heimarbeit ist sozialversicherungspflichtig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Programmierer in Heimarbeit unterliegt Sozialversicherungspflicht

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Programmierer in Heimarbeit als sozialversicherungspflichtig eingestuft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherungspflicht bei Heimarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätigkeit als Programmierer in Heimarbeit unterliegt der Sozialversicherungspflicht - Programmierer als Heimarbeiter stellt sozialversicherungspflichtige Tätigkeit dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2020, 775
  • MMR 2021, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2020 - L 8 BA 36/19
    In letzter Instanz wurde vom Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 14. Juni 2016 (Az. 9 AZR 305/15 -, BAGE 155, 264-279, juris) festgestellt, dass zwischen dem Beigeladenen zu 1) und der Klägerin ein Heimarbeitsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 1 HAG bestand.

    Im Hinblick auf die Bewertung der Tätigkeit des Beigeladenen zu 1) für die Klägerin als Heimarbeit folgt der Senat den zutreffenden Ausführungen des BAG im Urteil vom 14. Juni 2016 (Az. 9 AZR 305/15 -, BAGE 155, 264-279, juris).

    Der Senat schließt sich nach eigener Prüfung den vorgenannten Feststellungen sowie den hieraus gezogenen Schlussfolgerungen des BAG im Hinblick auf die Wertung des Vertragsverhältnisses zwischen der Klägerin und dem Beigeladenen zu 1) als Heimarbeitsverhältnis an und verweist hinsichtlich der Einzelheiten auf die Ausführungen des BAG im Urteil vom 14. Juni 2016 (a.a.O., juris Rn. 42 ff.).

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.06.2020 - L 8 BA 36/19
    Etwas anderes gilt jedoch, wenn seitens der Beklagten das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ausdrücklich neben dem Nichtbestehen von Versicherungspflicht festgestellt wird (BSG, Urteil vom 26. Februar 2019 - B 12 R 8/18 R -, juris Rn. 16).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2023 - L 4 KR 550/16

    Sozialversicherungspflicht -bzw -freiheit - IT-Spezialist - drittbezogener

    Die Abweichung beschränkt sich allerdings darauf, dass sozialversicherungsrechtlich die Mitarbeit von dritten Personen (Familienangehörigen) nicht umfasst, die Festlegung der möglichen Auftraggeber hingegen weiter gefasst ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18. Juni 2020 - L 8 BA 36/19 -, juris, Rn. 21 ff.; Grimmke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, Stand:1. August 2021, § 12 SGB IV, Rn. 42 ff.; Stäbler, NZS 2020, 775).

    Auf diese Differenzierung kommt es im vorliegenden Fall jedoch nicht an, so dass im Hinblick auf die Qualifizierung der Tätigkeit des Beigeladenen für die Klägerin als Heimarbeit die maßgebliche Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 -, juris, Rn. 43 ff., m.w.N.) zugrunde gelegt werden kann (vgl. Grimmke in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, Stand:1. August 2021, § 12 SGB IV, Rn. 42 ff.; Segebrecht, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, § 7 Abs. 1 (Stand: 6. September 2021), Rn. 226; Stäbler, NZS 2020, 775).

  • SG Berlin, 22.06.2022 - S 28 BA 126/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Softwareentwickler - Softwareingenieur

    Der Beigeladene zu 1 unterfällt letztlich der Versicherungspflicht nicht bereits nach § 12 Abs. 2 SGB IV, weil die Tätigkeit für die Klägerin nicht auf Dauer angelegt war und der Beigeladene zu 1 nicht wirtschaftlich abhängig von der Klägerin war (vgl. LSG Hessen, L 8 BA 36/19, Werner, Fausel, Bitsch, Selbstständige IT-Entwickler als Heimarbeiter, NZA 14/2021 991/992f.).
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