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   LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16   

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LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16 (https://dejure.org/2019,22495)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.07.2019 - L 8 KR 487/16 (https://dejure.org/2019,22495)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - L 8 KR 487/16 (https://dejure.org/2019,22495)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Befreiung einer angestellten Zahnärztin von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 3/18 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 29 und B 5 RE 1/18 R, Rn. 49, Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 27, jeweils juris).

    Die weiteren Ausführungen zur Dauer der Befreiung sind allgemein gefasst und schon damit bloß erläuternde Hinweise zu der getroffenen Befreiungsentscheidung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 31 ff. und B 5 RE 1/18 R, Rn. 51 ff., Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 30 ff., jeweils juris).

    Beschäftigung im hier maßgeblichen Sinn meint daher nicht die Tätigkeit als solche bzw. einen bestimmten Beruf oder ein Berufsbild, sondern die für einen Weisungs-, d.h. Arbeitgeber verrichtete Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 39 f., B 5 RE 1/18 R, Rn. 59 ff., beide juris).

    Ansonsten wäre nicht verständlich, warum sich die Bitte um Informierung über die erteilte Befreiung nicht auf den vorherigen und den nachfolgenden Arbeitgeber bezieht (vgl. BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, a.a.O.).

    Sie hat keinen konkreten Bezug zur individuellen Situation der Klägerin (vgl. BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 46, B 5 RE 1/18 R, Rn. 64 ff., Urteil vom 28. Juni 2018, B 5 RE 2/17 R, Rn. 34).

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 29 und B 5 RE 1/18 R, Rn. 49, Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 27, jeweils juris).

    Die weiteren Ausführungen zur Dauer der Befreiung sind allgemein gefasst und schon damit bloß erläuternde Hinweise zu der getroffenen Befreiungsentscheidung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 31 ff. und B 5 RE 1/18 R, Rn. 51 ff., Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 30 ff., jeweils juris).

    Beschäftigung im hier maßgeblichen Sinn meint daher nicht die Tätigkeit als solche bzw. einen bestimmten Beruf oder ein Berufsbild, sondern die für einen Weisungs-, d.h. Arbeitgeber verrichtete Tätigkeit (vgl. BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 39 f., B 5 RE 1/18 R, Rn. 59 ff., beide juris).

    Sie hat keinen konkreten Bezug zur individuellen Situation der Klägerin (vgl. BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 46, B 5 RE 1/18 R, Rn. 64 ff., Urteil vom 28. Juni 2018, B 5 RE 2/17 R, Rn. 34).

  • SG Duisburg, 26.05.2015 - S 10 R 55/15

    Anspruch eines für die RWE Deutschland AG tätigen Syndikusanwalts auf Befreiung

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Ein arbeitsteiliges Zusammenwirken im Sinne einer Funktionseinheit liegt nicht vor (vgl. SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, S 10 R 55/15 ER, Rn. 34 f., für die Beteiligung des Versorgungswerkes bei der Durchführung der Nachversicherung: LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3. Dezember 2009, L 31 R 1733/07, Rn. 29, Versorgungswerke sind keine Sozialleistungsträger: VG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 17. Januar 2019, 7 A 634/18, Rn. 42, alle juris).

    Eine solche Spontanberatungspflicht eines Leistungsträgers, der kein Rentenversicherungsträger ist, in einer rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheit kommt aber nur dann in Betracht, wenn die in dem konkreten Verwaltungskontakt zu Tage tretenden Umstände insoweit eindeutig ("glasklar") sind, d. h. ohne weitere Ermittlungen einen dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarf erkennen lassen (zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn. 35, zum Arbeitsamt BSG, Urteil vom 17. April 1986, 7 RAr 81/84, Rn. 28, zur Krankenkasse BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 31/09, Rn. 19; vgl. auch SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, a.a.O., Rn. 33, alle juris).

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Einem Versicherungsträger ist das Verhalten eines anderen Leistungsträgers nur dann als eigene Pflichtverletzung zuzurechnen, wenn zwischen beiden eine Funktionseinheit in der Weise besteht, dass ein anderer Leistungsträger oder eine andere Behörde/Stelle in den Verwaltungsablauf derjenigen Behörde arbeitsteilig eingeschaltet ist, gegen die der Herstellungsanspruch gerichtet wird, diese Behörde sich also für die Erfüllung der ihr obliegenden sozialrechtlichen Aufgabe kraft Gesetzes oder Vertrages einer anderen Behörde/Stelle bedient oder eine Person einschaltet (BSG Urteil vom 15. Dezember 1994, 4 RA 66/93, Rn. 30, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn.31).

    Eine solche Spontanberatungspflicht eines Leistungsträgers, der kein Rentenversicherungsträger ist, in einer rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheit kommt aber nur dann in Betracht, wenn die in dem konkreten Verwaltungskontakt zu Tage tretenden Umstände insoweit eindeutig ("glasklar") sind, d. h. ohne weitere Ermittlungen einen dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarf erkennen lassen (zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn. 35, zum Arbeitsamt BSG, Urteil vom 17. April 1986, 7 RAr 81/84, Rn. 28, zur Krankenkasse BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 31/09, Rn. 19; vgl. auch SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, a.a.O., Rn. 33, alle juris).

  • BSG, 22.03.2018 - B 5 RE 5/16 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht - approbierter Apotheker - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Maßstab der Auslegung ist insofern der verständige und Zusammenhänge berücksichtigende Beteiligte (BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 29 und B 5 RE 1/18 R, Rn. 49, Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 27, jeweils juris).

    Die weiteren Ausführungen zur Dauer der Befreiung sind allgemein gefasst und schon damit bloß erläuternde Hinweise zu der getroffenen Befreiungsentscheidung (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 13. Dezember 2018, B 5 RE 3/18 R, Rn. 31 ff. und B 5 RE 1/18 R, Rn. 51 ff., Urteil vom 22. März 2018, B 5 RE 5/16 R, Rn. 30 ff., jeweils juris).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 5/10 R

    Rentenversicherung - Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene falsch beraten und/oder durch eine falsche Auskunft der Beklagten von einer erneuten Antragstellung abgehalten wurde, hätte dies zur Folge, dass er so behandelt werden muss, als wäre ein seinerzeit gestellter Befreiungsantrag rechtmäßig beschieden worden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 5/10 R, Rn. 33 f., B 12 R 3/11 R, Rn. 33, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 7/10 R, Rn. 28, ).

    Erfüllt ein Betroffener eigene ihm bekannt gewesene Obliegenheiten nicht, scheitert von vornherein ein erfolgreiches Berufen auf das Fortbestehen der ursprünglich im Befreiungsbescheid ausgesprochenen Rechtsfolge auch bei - möglicherweise - geänderten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 5/10 R, Rn. 36).

  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - beschränkte

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Darüber hinaus ist dem Gesetzeswortlaut ebenfalls zu entnehmen, dass Anknüpfungspunkt einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung allein die (jeweilige) "Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit" des Betroffenen ist (BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 3/11 R, Rn. 16 ff., juris).

    Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Betroffene falsch beraten und/oder durch eine falsche Auskunft der Beklagten von einer erneuten Antragstellung abgehalten wurde, hätte dies zur Folge, dass er so behandelt werden muss, als wäre ein seinerzeit gestellter Befreiungsantrag rechtmäßig beschieden worden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 2012, B 12 R 5/10 R, Rn. 33 f., B 12 R 3/11 R, Rn. 33, Urteil vom 29. August 2012, B 12 R 7/10 R, Rn. 28, ).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.12.2009 - L 31 R 1733/07

    Nachversicherung; Wahlrecht; Fristversäumnis; Beweislast; eigene

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Ein arbeitsteiliges Zusammenwirken im Sinne einer Funktionseinheit liegt nicht vor (vgl. SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, S 10 R 55/15 ER, Rn. 34 f., für die Beteiligung des Versorgungswerkes bei der Durchführung der Nachversicherung: LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3. Dezember 2009, L 31 R 1733/07, Rn. 29, Versorgungswerke sind keine Sozialleistungsträger: VG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 17. Januar 2019, 7 A 634/18, Rn. 42, alle juris).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Eine solche Spontanberatungspflicht eines Leistungsträgers, der kein Rentenversicherungsträger ist, in einer rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheit kommt aber nur dann in Betracht, wenn die in dem konkreten Verwaltungskontakt zu Tage tretenden Umstände insoweit eindeutig ("glasklar") sind, d. h. ohne weitere Ermittlungen einen dringenden rentenversicherungsrechtlichen Beratungsbedarf erkennen lassen (zur Berufsgenossenschaft BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R, Rn. 35, zum Arbeitsamt BSG, Urteil vom 17. April 1986, 7 RAr 81/84, Rn. 28, zur Krankenkasse BSG, Urteil vom 28. September 2010, B 1 KR 31/09, Rn. 19; vgl. auch SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, a.a.O., Rn. 33, alle juris).
  • VG Schleswig, 17.01.2019 - 7 A 634/18

    Recht der freien Berufe

    Auszug aus LSG Hessen, 18.07.2019 - L 8 KR 487/16
    Ein arbeitsteiliges Zusammenwirken im Sinne einer Funktionseinheit liegt nicht vor (vgl. SG Duisburg, Beschluss vom 26. Mai 2015, S 10 R 55/15 ER, Rn. 34 f., für die Beteiligung des Versorgungswerkes bei der Durchführung der Nachversicherung: LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3. Dezember 2009, L 31 R 1733/07, Rn. 29, Versorgungswerke sind keine Sozialleistungsträger: VG Schleswig-Holstein, Gerichtsbescheid vom 17. Januar 2019, 7 A 634/18, Rn. 42, alle juris).
  • BSG, 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rente wegen voller Erwerbsminderung -

  • BSG, 28.06.2018 - B 5 RE 2/17 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht -

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

  • BSG, 15.12.1994 - 4 RA 66/93
  • BSG, 07.03.2018 - B 5 RE 3/17 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • SG Düsseldorf, 30.06.2022 - S 11 KR 17/21
    Unabhängig davon, ob vorliegend eine solche Funktionseinheit zwischen dem Landkreis und der Antragsgegnerin anzunehmen ist, wird die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers von der Rechtsprechung ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (vgl. Hess. LSG vom 18.07.2019, L 8 KR 487/16, juris, Rdnr. 44).
  • SG Düsseldorf, 01.07.2022 - S 11 KR 17/21
    Unabhängig davon, ob vorliegend eine solche Funktionseinheit  zwischen dem  Landkreis und der Antragsgegnerin anzunehmen ist, wird die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers von der Rechtsprechung  ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (vgl. Hess. LSG vom 18.07.2019, L 8 KR 487/16, juris, Rdnr. 44).
  • SG Düsseldorf, 01.07.2022 - S 11 KR 172/21
    Unabhängig davon, ob vorliegend eine solche Funktionseinheit  zwischen dem  Landkreis und der Antragsgegnerin anzunehmen ist, wird die Zurechnung der Pflichtverletzung eines anderen Leistungsträgers von der Rechtsprechung  ausnahmsweise auch dann bejaht, wenn sich aufgrund eines konkreten Verwaltungskontakts zwischen dem Bürger und einem Leistungsträger für diesen erkennbar ein zwingender sozialrechtlicher Beratungsbedarf in einer gewichtigen Frage für einen Leistungsbereich außerhalb seiner eigenen Zuständigkeit ergibt (vgl. Hess. LSG vom 18.07.2019, L 8 KR 487/16, juris, Rdnr. 44).
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