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   LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07   

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LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07 (https://dejure.org/2009,15762)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.08.2009 - L 3 U 133/07 (https://dejure.org/2009,15762)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. August 2009 - L 3 U 133/07 (https://dejure.org/2009,15762)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 200 Abs 2 Halbs 2 SGB 7, § 76 Abs 2 SGB 10, § 1 SGB 10, § 13 Abs 1 S 2 SGB 10, § 202 SGG
    (Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Hinweispflicht auf Widerspruchsrecht gem § 200 Abs 2 Halbs 2 SGB 7 - Versanlassung - Gutachtenerstellung - sozialgerichtliches Verfahren - Zeitpunkt der Rüge einer Verletzung - letzte mündliche Verhandlung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallfolgen und Zahlung von Entschädigungsleistungen; Kausalität zwischen Arbeitsunfall und weitergehenden Gesundheitsstörungen; Beurteilung der besonderen Beziehung einer versicherten Ursache zum Erfolg

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialdatenschutz - Gutachten, die nicht vom UV-Träger veranlasst sind - keine Anwendbarkeit des § 200 Abs. 2 Halbs. 2 SGB VII - Rügeverlust im Gerichtsverfahren - Zuleitung eines Gutachtens an UV-Träger durch Prozessbevollmächtigten des Versicherten - Berufen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursache für einen Erfolg ist für die praktische Rechtsanwendung in einer zweiten Prüfungsstufe die Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet wird, und den anderen für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (s. Bundessozialgericht -BSG-, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, Juris).

    Auch eine nicht annähernd gleichwertige, sondern rechnerisch verhältnismäßig niedriger zu bewertende Ursache kann für den Erfolg rechtlich wesentlich sein, solange die anderen Ursachen keine überragende Bedeutung haben (BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R, a.a.O.).

    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (s. BSGE 38, 127, 129 sowie BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; BSG, Urteil vom 12. April 2005, BSGE 94, 269).

    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber im zweiten Prüfungsschritt nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingungen im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f.; BSGE 94, 269).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen oder abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f.; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04, BSGE 94, 269).

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    sei unter Verstoß gegen § 200 Abs. 2 HS 2 SGB VII zu den Akten gelangt und unterliege wie u. U. die eingeholten Folgegutachten einem Beweisverwertungsverbot, hätte es einer rechtzeitigen Rüge des Verfahrensmangels in der dem Verstoß nachfolgenden mündlichen Verhandlung - im vorliegenden Fall im Termin vor dem SG am 26. April 2007 - bedurft (BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - juris).

    Da dies nicht geschah und der damals noch mandatierte Rechtsanwalt der Klägerin am 24. Juli 2002 und damit zuvor Akteneinsicht gem. § 120 SGG genommen hatte, ist eine erfolgreiche Rüge gem. § 202 SGG i.V.m. § 295 ZPO nunmehr ausgeschlossen (s. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R - SGB 2009, 40 ff.).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Im Sozialrecht erfolgt diese Unterscheidung und Zurechnung mangels einer Verschuldensprüfung nach der Theorie der wesentlichen Bedingung, nach welcher als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen werden, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (s. bereits BSGE 1, 72, 76 sowie 1, 150, 156; BSG, Urteil vom 12. April 2005, BSGE 94, 269).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. Gesundheitsschadens abgeleitet werden (BSGE 1, 72, 76).

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Die andere Ursache, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich ist, aber im zweiten Prüfungsschritt nicht als "wesentlich" anzusehen ist und damit als Ursache nach der Theorie der wesentlichen Bedingungen im Sinne des Sozialrechts ausscheidet, kann in bestimmten Fallgestaltungen als "Gelegenheitsursache" oder "Auslöser" bezeichnet werden (BSGE 62, 220, 222 f.; BSGE 94, 269).

    Für den Fall, dass die kausale Bedeutung einer äußeren Einwirkung mit derjenigen einer bereits vorhandenen krankhaften Anlage zu vergleichen oder abzuwägen ist, ist darauf abzustellen, ob die Krankheitsanlage so stark oder so leicht ansprechbar war, dass die "Auslösung" akuter Erscheinungen aus ihr nicht besonderer, in ihrer Art unersetzlich äußerer Einwirkungen bedurfte, sondern dass jedes andere alltäglich vorkommende Ereignis zu derselben Zeit die Erscheinung ausgelöst hätte (BSGE 62, 220, 222 f.; BSG, Urteil vom 12. April 2005, Az.: B 2 U 27/04, BSGE 94, 269).

  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Da sich die Klägerin sämtliche Handlungen ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (vgl. § 13 Abs. 1 S. 2 SGB X), verstößt das jetzige Berufen auf ihr fehlendes Einverständnis gegen die auch im Sozialrecht anwendbaren Grundsätze von Treu und Glauben ( venire contra factum proprium; s. BSGE 65, 272, 277 m.w.N.; BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 Rdnr. 14 ) und ist unbeachtlich.
  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 110/87

    Ausschluß von Leistungen der Produktiven Winterbauförderung, Wiedereinsetzung in

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Da sich die Klägerin sämtliche Handlungen ihres Prozessbevollmächtigten zurechnen lassen muss (vgl. § 13 Abs. 1 S. 2 SGB X), verstößt das jetzige Berufen auf ihr fehlendes Einverständnis gegen die auch im Sozialrecht anwendbaren Grundsätze von Treu und Glauben ( venire contra factum proprium; s. BSGE 65, 272, 277 m.w.N.; BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1 Rdnr. 14 ) und ist unbeachtlich.
  • BSG, 19.09.1974 - 8 RU 236/73

    Unfallversicherung - Versicherungsschutz - Unfall - Alkoholgenuß - Einzige

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Ergänzend kann der Schutzzweck der Norm heranzuziehen sein (s. BSGE 38, 127, 129 sowie BSG, Urteil vom 9. Mai 2006, Az.: B 2 U 1/05 R).
  • BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei

    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Insbesondere muss das Gericht nicht nach Tatsachen forschen, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (s. BSGE 87, 132, 138; 36, 107, 110).
  • BSG, 27.03.1958 - 8 RV 387/55
    Auszug aus LSG Hessen, 18.08.2009 - L 3 U 133/07
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn sie in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens nach allgemeiner Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 45, 19; BSGE 7, 103, 106 sowie 19, 52, 53).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • BSG, 16.02.1971 - 1 RA 113/70

    Berufsunfähigkeit - Feindeinwirkung - Schädigungsfolgen - Kausalzusammenhang

  • BSG, 31.07.1973 - 5 RKnU 29/71

    Unfallfolgen - Verschlimmerung - Abfindung - Abgefundene Rente

  • BSG, 01.03.1963 - 2 RU 114/61

    Zu einem Rentenanspruch aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit - Neufestsetzung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.10.2015 - L 8 U 1012/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Löschungsanspruch gem § 84

    Ein solches Verwertungsverbot (zu den Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot vgl. BSG 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R -, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 = juris RdNr. 33 ff) resultiert vorliegend nicht aus einem Verstoß gegen § 200 Abs. 2 SGB VII, weshalb offen gelassen werden kann (dazu vgl. BSG 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R, juris RdNr. 20 m.w.N.), ob § 200 Abs. 2 SGB VII überhaupt ein solches Verwertungsverbot ausspricht (ablehnend jedenfalls für den Fall, dass die Verletzung des Auswahlrechts nicht rechtzeitig gerügt wurde: BSG 27.10.2010 - B 2 U 17/09 R - juris RdNr. 37; ebenso Hessisches LSG 18.08.2009 - L 3 U 133/07, juris RdNr. 32; dagegen bejahend Hessisches LSG 23.03.2012 - L 9 U 27/11, juris; SG Karlsruhe 12.03.2008 - S 4 U 1615/07, juris RdNr. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2013 - L 8 U 541/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - Anwendbarkeit des § 220 Abs

    Ein solches Verwertungsverbot (zu den Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot vgl. BSG 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 = juris RdNr. 33 ff) resultiert vorliegend nicht aus einem Verstoß gegen § 200 Abs. 2 SGB VII, weshalb offen gelassen werden kann (dazu vgl. BSG 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R, juris RdNr. 20 m.w.N.), ob § 200 Abs. 2 SGB VII überhaupt ein solches Verwertungsverbot ausspricht (ablehnend jedenfalls für den Fall, dass die Verletzung des Auswahlrechts nicht rechtzeitig gerügt wurde: BSG 27.10.2010 - B 2 U 17/09 R - juris RdNr. 37; ebenso Hessisches LSG 18.08.2009 - L 3 U 133/07, juris RdNr. 32; dagegen bejahend Hessisches LSG 23.03.2012 - L 9 U 27/11, juris; SG Karlsruhe 12.03.2008 - S 4 U 1615/07, juris RdNr. 35).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 U 1669/13
    Ein solches Verwertungsverbot (zu den Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot vgl. BSG 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 = juris RdNr. 33 ff) resultiert vorliegend nicht aus einem Verstoß gegen § 200 Abs. 2 SGB VII, weshalb offen gelassen werden kann (dazu vgl. BSG 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R, juris RdNr. 20 m.w.N.) ob § 200 Abs. 2 SGB VII überhaupt ein solches Ver-wertungsverbot ausspricht (ablehnend jedenfalls für den Fall, dass die Verletzung des Auswahlrechts nicht rechtzeitig gerügt wurde: BSG 27.10.2010 - B 2 U 17/09 R - juris RdNr. 37; ebenso Hessisches LSG 18.08.2009 - L 3 U 133/07, juris RdNr. 32; dagegen bejahend Hessisches LSG 23.03.2012 - L 9 U 27/11, juris; SG Karlsruhe 12.03.2008 - S 4 U 1615/07, juris RdNr. 35).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2010 - L 11 AY 129/09
    Insoweit muss sich der Antragsteller die Kenntnis seines Bevollmächtigten gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) zurechnen lassen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18. August 2009 - L 3 U 133/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2014 - L 8 U 1668/13
    Ein solches Verwertungsverbot (zu den Anforderungen an ein Beweisverwertungsverbot vgl. BSG 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R, SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 = juris RdNr. 33 ff) resultiert vorliegend nicht aus einem Verstoß gegen § 200 Abs. 2 SGB VII, weshalb offen gelassen werden kann (dazu vgl. BSG 11.04.2013 - B 2 U 34/11 R, juris RdNr. 20 m.w.N.) ob § 200 Abs. 2 SGB VII überhaupt ein solches Ver-wertungsverbot ausspricht (ablehnend jedenfalls für den Fall, dass die Verletzung des Auswahlrechts nicht rechtzeitig gerügt wurde: BSG 27.10.2010 - B 2 U 17/09 R - juris RdNr. 37; ebenso Hessisches LSG 18.08.2009 - L 3 U 133/07, juris RdNr. 32; dagegen bejahend Hessisches LSG 23.03.2012 - L 9 U 27/11, juris; SG Karlsruhe 12.03.2008 - S 4 U 1615/07, juris RdNr. 35).
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