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   LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4205
LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 (https://dejure.org/2007,4205)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 (https://dejure.org/2007,4205)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - L 8 KR 228/06 (https://dejure.org/2007,4205)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Justiz Hessen

    § 44 Abs 1 S 1 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 3 Buchst b SGB 5, § 20 SGB 10, § 21 SGB 10
    Krankengeld - Feststellung von Arbeitsunfähigkeit - Sachaufklärungspflicht der Krankenkasse - gutachtliche Stellungnahme des MDK zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zahlung von Krankengeld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsrechtlich zumutbare Tätigkeiten als Maßstab für die Beurteilung des Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeit bei einem Arbeitslosen; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als ärztlich-gutachterliche Stellungnahme ohne gesteigerten Beweiswert; Verletzung einer ...

  • RA Kotz

    Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Krankengeldverweigerung nach Aktenlage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankengeldverweigerung nach Aktenlage

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden; Krankenversicherungsrecht

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Spontanheilung - Der MDK schreibt gesund

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankengeldablehnung

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Krankenversicherung: Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse ist zu eigenen Ermittlungen verpflichtet, keine Beurteilung rein nach Aktenlage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    LSKrankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 18/04 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06
    Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt (lediglich) die Bedeutung einer ärztlich-gutachtlichen Stellungnahme zu, welche die Grundlage für den über den Krankengeld erteilenden Verwaltungsakt der Krankenkasse bildet; ein besonderer (gesteigerter) Beweiswert kommt ihr nicht zu (BSG, Urteil vom 8. November 2005, B 1 KR 18/04 R = SozR 4-2500 § 44 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 21/05 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - Beurteilung des

    Auszug aus LSG Hessen, 18.10.2007 - L 8 KR 228/06
    Maßstab für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind bei Arbeitslosen alle Beschäftigungen, die zu diesem Zeitpunkt gemäß § 121 Abs. 1 und 3 SGB III arbeitslosenversicherungsrechtlich zumutbar sind; einen besonderen krankenversicherungsrechtlichen "Berufsschutz" gibt es im Rahmen der KVdA nicht (BSG, Urteil vom 4. April 2006, B 1 KR 21/05 R - juris -).
  • LSG Hessen, 24.10.2013 - L 8 KR 114/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - Rückübertragung einer auf den

    Das Hessische Landessozialgericht habe mit Urteil vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06 - juris), dem sich die erkennende Kammer anschließe, entschieden, dass eine Krankenkasse die ihr obliegende Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen (§§ 20, 21 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X) schuldhaft verletze, wenn sie die gebotene zeitnahe Aufklärung des maßgeblichen medizinischen Sachverhalts unterlasse.

    Insoweit hat das Sozialgericht zutreffend auf das Urteil des Senats vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06) hingewiesen, in dem der Senat dargelegt hat, dass eine Krankenkasse die ihr obliegende Pflicht zur Sachaufklärung von Amts wegen schuldhaft verletzt, wenn sie die gebotene zeitnahe Aufklärung des maßgeblichen medizinischen Sachverhaltes unterlässt.

  • LSG Baden-Württemberg, 31.08.2012 - L 4 KR 284/12

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld trotz fehlender ärztlicher

    Außerdem werde auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06, in juris) hingewiesen, nach welchem gerade bei psychiatrischen Erkrankungen eine persönliche Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erforderlich sei, wenn der MDK von der eindeutigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch den behandelnden Facharzt abweichen wolle.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.04.2015 - L 5 KR 170/14

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Anspruch auf Erstattung der

    Das Gutachten des MDK sei nicht geeignet, die Erkenntnisse des Hausarztes zu entkräften (Hinweis auf Hessisches LSG 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 und 24.10.2013 - L 8 KR 114/12).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.04.2013 - L 1 KR 345/11

    Anspruch des Versicherten auf Versorgung mit Verbandsmitteln

    Der Kläger hat sich ferner erneut auf das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Oktober 2007 (Aktenzeichen L 8 KR 228/06) berufen.

    Der Kläger hat sich ferner auf ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Oktober 2007 (Aktenzeichen L 8 KR 228/06) berufen.

  • SG Darmstadt, 08.11.2016 - S 18 KR 570/16
    Ein Vorgehen des MDK, der die Beendigung des Leistungsbezugs empfiehlt, obwohl jede nähere Kenntnis des Krankheitsbildes (insbesondere durch Befragung der behandelnden Ärzte) fehlt, hat das Hessische Landessozialgericht bereits in seinem Urteil vom 18.10.2007, L 8 KR 228/06, Rdnr. 23, juris) an der Grenze zur Willkür gewertet.

    Darüber hinaus hat die Antragsgegnerin den MDK zu einer persönlichen Untersuchung anzuhalten (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18.10.2007, L 8 KR 228/06, Rdnr. 25, juris).

  • SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11

    Krankenversicherung - Krankengeld - Entstehung des Anspruchs durch einmalige

    Reichen die im Rahmen einer solchen Sachverhaltsaufklärung erlangbaren medizinischen Befunde für eine Beurteilung nicht aus, ist die Krankenkasse gehalten, ein den Anforderungen des § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V entsprechendes, medizinisch qualifiziert begründetes Gutachten des MDK anzufordern und den MDK ggf. zu einer persönlichen Untersuchung anzuhalten (Hessisches LSG, Urteil vom 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 - und Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 -).
  • LSG Hessen, 09.06.2011 - L 1 KR 313/09

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch - häusliche

    Die von der Prozessbevollmächtigten des Klägers angeführte Entscheidung des 8. Senats des Hessischen Landessozialgerichts, Urteil vom 18. Oktober 2007, Az.: L 8 KR 228/06 führt im vorliegenden Fall zu keinem anderen Ergebnis.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2010 - L 11 KR 2767/10
    Er nehme diesbezüglich Bezug auf die Entscheidung des LSG Hessen vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des LSG Hessen vom 18. Oktober 2007 (L 8 KR 228/06, GesR 2008, 80).

  • SG Speyer, 07.04.2014 - S 19 KR 10/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des materiellen Anspruchs bei

    Reichen die im Rahmen einer solchen Sachverhaltsaufklärung erlangbaren medizinischen Befunde für eine Beurteilung nicht aus, ist die Krankenkasse gehalten, ein den Anforderungen des § 275 Abs. 1 Nr. 3b SGB V entsprechendes, medizinisch qualifiziert begründetes Gutachten des MDK anzufordern und den MDK ggf. zu einer persönlichen Untersuchung anzuhalten (Hessisches LSG, Urteil vom 18.10.2007 - L 8 KR 228/06 - und Urteil vom 24.10.2013 - L 8 KR 114/12 -).
  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - S 4 SO 937/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Im Hinblick auf einen künftig möglicherweise abweichenden eingliederungshilferechtlichen Bedarf der Antragstellerin - Übernahme der Kosten für eine/n simultane Gebärdensprachdolmetscher/in - ist der Antragsgegner aufgrund seiner Pflicht zur fortlaufenden Sachverhaltsaufklärung (vgl. §§ 20, 21 SGB X, Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Oktober 2007, L 8 KR 228/06, JURIS Rn. 25) allerdings gehalten, die schulische Entwicklung der Antragstellerin ständig zu beobachten und für den Fall geänderter Verhältnisse seine Entscheidung für die Zukunft entsprechend anzupassen.
  • SG Kassel, 10.08.2011 - S 12 KR 250/09

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch bei Mobbing mit tiefergehenden,

  • SG Karlsruhe, 21.03.2013 - L 4 SO 937/13

    Bindung des Sozialhilfeträgers an die Feststellung des Schulamts zum Bestehen

  • LSG Baden-Württemberg, 14.03.2012 - L 5 KR 1065/10
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